Vorlage - VO/2017/05124  

Betreff: Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Umgestaltung Westlicher Altstadtrand - An der Untertrave im Abschnitt Drehbrückenplatz bis Große Altefähre (5.610)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna GlogauBezüglich:
VO/2015/03050
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Koretzky, Christine
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
03.07.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
11.07.2017 
65. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Lageplan_Abgrenzung Fördergebiete
Anlage 2_Gestaltung Drehbrückenplatz_klein
Anlage 3 Animationen Drehbrückenplatz mit Servicegebäude

Beschlussvorschlag

 

Mit der Umgestaltung des Westlichen Altstadtrandes im Abschnitt Drehbrückenplatz bis Große Altefähre in dem unten beschriebenen Umfang wird begonnen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

x

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (siehe Begründung)

 


Begründung

 

Im November 2015 wurde durch die Bürgerschaft die Gesamtmaßnahme Umgestaltung Westlicher Altstadtrand – gegliedert in zwei Bauabschnitte – zur Umsetzung beschlossen (VO/2015/ 03050). Es erfolgte eine Projektfreigabe über die Gesamtbaukosten i. H. v. 14,8 Mio. €, wobei die Baukosten für den 2. BA mit 5,6 Mio. € beziffert wurden. Aufgrund des Ergebnisses aus dem Bürgerentscheid vom 18.12.2016 konnte die Gesamtmaßnahme nicht mehr wie geplant umgesetzt werden.

 

Mit der Vorlage VO/2017/04494 wurde der Bürgerschaft berichtet, dass der „lindenfreie“ Abschnitt Drehbrückenplatz bis Große Altefähre in Absprache mit dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten aus Städtebaufördermitteln umgesetzt werden kann. Zusätzliche Städtebaufördermittel sind in Aussicht gestellt worden, und die Drittelfinanzierung hätte aus den bereits eingeplanten Haushaltsmitteln für den 2. BA finanziert werden können.

In diversen Gesprächen mit dem Bund konnte dieser im Frühjahr 2017 überzeugt werden, die Fördermittel (3,4 Mio. €) aus dem Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus, die ursprünglich für den 1. BA vorgesehen waren, in den Drehbrückenplatz als „in sich geschlossene Maßnahme von Nationaler Bedeutung“ zu übertragen. Ein entsprechender Änderungsantrag mit Begründung wurde gestellt.

Die Förderkulisse des Bundes macht es nun möglich, dass das in der Bürgerbeteiligung mehrfach gewünschte Servicegebäude auf dem Drehbrückenplatz mit öffentlichen Toiletten, Versorgungsanschlüssen für Veranstaltungen und einem Kiosk gefördert wird. Ein entsprechender Förderbescheid wurde für Mitte Juli 2017 in Aussicht gestellt.

Die Gestaltung des Drehbrückenplatzes, der Verkehrsflächen An der Untertrave und der Hausvorfelder bleibt gegenüber der bisherigen Planung unverändert bestehen.
Ergänzend ist auf dem Drehbrückenplatz das Servicegebäude mit den verlagerten öffentlichen Toiletten, Versorgungsanschlüssen für Veranstaltungen und einem Kiosk analog dem bestehenden Servicegebäudes An der Obertrave vorgesehen.
Aufgrund der parallelen notwendigen Sanierungsarbeiten an den Leitungen durch die Entsorgungsbetriebe wird der 2. BA bis zum ersten Versorgungsverteilerschacht geringfügig nach Süden erweitert, um auch hier die Oberflächen entsprechend des Konzeptes herstellen zu können. Dies entspricht gleichzeitig dem Abstimmungsergebnis mit dem Bund, der Wassertreppe des Drehbrückenplatzes aus städtebaulichen Gründen eine räumliche Kante durch eine Baumreihe zu geben und darin auch den verlagerten Trafo zu integrieren.

Aufgrund des zusätzlichen Servicegebäudes, der Baukostensteigerungen seit 2015, dem geringfügig erweiterten Gebietszuschnitt und einer planerischen Konkretisierung der Wassertreppe beläuft sich die aktuelle Kostenberechnung nach DIN 276 im Ergebnis auf Gesamtkosten von 7,58 Mio. € für den Abschnitt Drehbrückenplatz bis Große Altefähre. Die Differenz zu der 2015 freigegebenen Kostenschätzung (5,6 Mio. €) macht eine erneute Freigabe durch den Hauptausschuss notwendig.

 

Aufgrund der neuen Förderkulisse sinkt aber trotz höherer Gesamtkosten der Baumaßnahme der Eigenanteil der Stadt von 1.595.000,00 € in 2015 auf nunmehr 980.000 € (siehe Finanzierung).

Mit dem Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus ist die Stadt verpflichtet, die Umsetzung  der Baumaßnahme bis Ende 2018 fertig zu stellen. Der besonderen Eilbedürftigkeit ist die Bauverwaltung mit der parallelen Planung und Ausschreibung der Bauleistungen für Tief- und Straßenbaumaßnahmen begegnet. Das aktuelle Submissionsergebnis für die Straßenbauleistung (ohne Servicegebäude und Wassertreppe) hat die Kostenberechnung für diese Leistungen bestätigt. Der Zuschlag muss bis Ende Juli 2017 erteilt werden, damit die Umsetzung der Bauleistungen im Rahmen der Förderbedingungen gewährleistet werden kann.


Finanzierung:

Finanzierung Gesamtumsetzung „Umgestaltung Westlicher Altstadtrand“

Variante 1 gemäß VO/2015/03050

 

 

 

 

Förderabschnitt "Drehbrücke"

Förderabschnitt Braunstraße bis Fischergrube

Kosten

% Stadt

1/3 StBauF Bund

445.000,00 €

                     -   €

1.335.000,00 €

 

1/3 StBauF Land

445.000,00 €

                 -   €

 

1/3 StBauF Stadt

445.000,00 €

                     -   €

 

KAG

                     -   €

1.820.000,00 €

  1.820.000,00 €

 

Bund BBSR

                      -   €

  3.400.000,00 €

3.400.000,00 €

 

LPW - EFRE

2.670.000,00 €

3.060.000,00 €

5.730.000,00 €

 

Anteil Stadt

1.335.000,00 €

      920.000,00 €

  2.515.000,00 €

17%

nicht förderfähig

     260.000,00 €

                        -   €

gesamt

5.600.000,00 €

  9.200.000,00 €

14,8 Mio. €

 

 

darin Finanzierung 2. BA (Drehbrücke) November 2015

 

Förderabschnitt "Drehbrücke"

 

1/3 StBauF Bund

445.000,00 €

Im Treuhandkonto Städtebauförderung „Sanierung und Entwicklung“ geordnet

1/3 StBauF Land

445.000,00 €

1/3 StBauF Stadt

445.000,00 €

LPW - EFRE

2.670.000,00 €

 

Anteil Stadt

1.335.000,00 €

 1.595.000,00 €

 

nicht förderfähig

260.000,00 €

gesamt

5.600.000,00 €

 

  • Für den 2. BA sind als städtischer Eigenanteil im Haushaltsplan 2017 695.000 € und im Jahr 2018 815.000 € eingeplant (die verbleibende Differenz von 85.000 € wurde 2016 für Planungsleistungen verausgabt).
  • Die Angabe der Kosten beruhte 2015 auf einer Kostenschätzung.

 

Finanzierung 2. BA, Juni 2017

 

Förderabschnitt "Drehbrückenplatz"

Förderabschnitt „An der Untertrave“

Drehbrückenplatz bis Große Altefähre

 

1/3 StBauF Bund

-

1.067.000 €

Im Treuhandkonto Städtebauförderung „Sanierung und Entwicklung“ geordnet

1/3 StBauF Land

-

1.067.000 €

1/3 StBauF Stadt

-

1.067.000 €

Nationale Projekte des Städtebaus

3.400.000 €

 

 

Anteil Stadt

980.000 €

 

980.000 €

gesamt

4.380.000 €

3.200.000 €

7.580.000 

 

Im Ergebnis ist trotz Kostensteigerung aufgrund der neuen Förderkulisse der Eigenanteil der Stadt von 1.595.000,00 € auf 980.000 € gesunken.

 

Der Bauauftrag für die Tief- und Straßenbauleistungen wird erst nach Eingang des Förderbescheids zum Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus sowie nach der Freigabe der Haushaltsmittel durch die Finanzwirtschaft erteilt werden.

 


Anlagen

Anlage 1: Lageplan Abgrenzung Fördergebiete

Anlage 2: Drehbrückenplatz mit Lage Servicegebäude

Anlage 3: Animation Drehbrückenplatz mit Servicegebäude

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Lageplan_Abgrenzung Fördergebiete (229 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Gestaltung Drehbrückenplatz_klein (507 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 Animationen Drehbrückenplatz mit Servicegebäude (881 KB)    
Stammbaum:
VO/2014/01912   Förderantrag im Rahmen des Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" (2014)   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2015/02651   Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus, Projektaufruf 2015   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2015/02684   Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus, Projektaufruf 2015   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2015/03050   Umgestaltung Westlicher Altstadtrand - An der Untertrave (Holstentor/Braunstraße bis Drehbrückenplatz/Große Altefähre)   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2017/05124   Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Umgestaltung Westlicher Altstadtrand - An der Untertrave im Abschnitt Drehbrückenplatz bis Große Altefähre (5.610)   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich