Im November 2015 wurde durch die Bürgerschaft die Gesamtmaßnahme Umgestaltung Westlicher Altstadtrand – gegliedert in zwei Bauabschnitte – zur Umsetzung beschlossen (VO/2015/ 03050). Es erfolgte eine Projektfreigabe über die Gesamtbaukosten i. H. v. 14,8 Mio. €, wobei die Baukosten für den 2. BA mit 5,6 Mio. € beziffert wurden. Aufgrund des Ergebnisses aus dem Bürgerentscheid vom 18.12.2016 konnte die Gesamtmaßnahme nicht mehr wie geplant umgesetzt werden.
Mit der Vorlage VO/2017/04494 wurde der Bürgerschaft berichtet, dass der „lindenfreie“ Abschnitt Drehbrückenplatz bis Große Altefähre in Absprache mit dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten aus Städtebaufördermitteln umgesetzt werden kann. Zusätzliche Städtebaufördermittel sind in Aussicht gestellt worden, und die Drittelfinanzierung hätte aus den bereits eingeplanten Haushaltsmitteln für den 2. BA finanziert werden können.
In diversen Gesprächen mit dem Bund konnte dieser im Frühjahr 2017 überzeugt werden, die Fördermittel (3,4 Mio. €) aus dem Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus, die ursprünglich für den 1. BA vorgesehen waren, in den Drehbrückenplatz als „in sich geschlossene Maßnahme von Nationaler Bedeutung“ zu übertragen. Ein entsprechender Änderungsantrag mit Begründung wurde gestellt.
Die Förderkulisse des Bundes macht es nun möglich, dass das in der Bürgerbeteiligung mehrfach gewünschte Servicegebäude auf dem Drehbrückenplatz mit öffentlichen Toiletten, Versorgungsanschlüssen für Veranstaltungen und einem Kiosk gefördert wird. Ein entsprechender Förderbescheid wurde für Mitte Juli 2017 in Aussicht gestellt.
Die Gestaltung des Drehbrückenplatzes, der Verkehrsflächen An der Untertrave und der Hausvorfelder bleibt gegenüber der bisherigen Planung unverändert bestehen.
Ergänzend ist auf dem Drehbrückenplatz das Servicegebäude mit den verlagerten öffentlichen Toiletten, Versorgungsanschlüssen für Veranstaltungen und einem Kiosk analog dem bestehenden Servicegebäudes An der Obertrave vorgesehen.
Aufgrund der parallelen notwendigen Sanierungsarbeiten an den Leitungen durch die Entsorgungsbetriebe wird der 2. BA bis zum ersten Versorgungsverteilerschacht geringfügig nach Süden erweitert, um auch hier die Oberflächen entsprechend des Konzeptes herstellen zu können. Dies entspricht gleichzeitig dem Abstimmungsergebnis mit dem Bund, der Wassertreppe des Drehbrückenplatzes aus städtebaulichen Gründen eine räumliche Kante durch eine Baumreihe zu geben und darin auch den verlagerten Trafo zu integrieren.
Aufgrund des zusätzlichen Servicegebäudes, der Baukostensteigerungen seit 2015, dem geringfügig erweiterten Gebietszuschnitt und einer planerischen Konkretisierung der Wassertreppe beläuft sich die aktuelle Kostenberechnung nach DIN 276 im Ergebnis auf Gesamtkosten von 7,58 Mio. € für den Abschnitt Drehbrückenplatz bis Große Altefähre. Die Differenz zu der 2015 freigegebenen Kostenschätzung (5,6 Mio. €) macht eine erneute Freigabe durch den Hauptausschuss notwendig.
Aufgrund der neuen Förderkulisse sinkt aber trotz höherer Gesamtkosten der Baumaßnahme der Eigenanteil der Stadt von 1.595.000,00 € in 2015 auf nunmehr 980.000 € (siehe Finanzierung).
Mit dem Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus ist die Stadt verpflichtet, die Umsetzung der Baumaßnahme bis Ende 2018 fertig zu stellen. Der besonderen Eilbedürftigkeit ist die Bauverwaltung mit der parallelen Planung und Ausschreibung der Bauleistungen für Tief- und Straßenbaumaßnahmen begegnet. Das aktuelle Submissionsergebnis für die Straßenbauleistung (ohne Servicegebäude und Wassertreppe) hat die Kostenberechnung für diese Leistungen bestätigt. Der Zuschlag muss bis Ende Juli 2017 erteilt werden, damit die Umsetzung der Bauleistungen im Rahmen der Förderbedingungen gewährleistet werden kann.
Finanzierung:
Finanzierung Gesamtumsetzung „Umgestaltung Westlicher Altstadtrand“
Variante 1 gemäß VO/2015/03050
| Förderabschnitt "Drehbrücke" | Förderabschnitt Braunstraße bis Fischergrube | Kosten | % Stadt |
1/3 StBauF Bund | 445.000,00 € | - € | 1.335.000,00 € | |
1/3 StBauF Land | 445.000,00 € | - € | |
1/3 StBauF Stadt | 445.000,00 € | - € | |
KAG | - € | 1.820.000,00 € | 1.820.000,00 € | |
Bund BBSR | - € | 3.400.000,00 € | 3.400.000,00 € | |
LPW - EFRE | 2.670.000,00 € | 3.060.000,00 € | 5.730.000,00 € | |
Anteil Stadt | 1.335.000,00 € | 920.000,00 € | 2.515.000,00 € | 17% |
nicht förderfähig | 260.000,00 € | - € |
gesamt | 5.600.000,00 € | 9.200.000,00 € | 14,8 Mio. € | |
darin Finanzierung 2. BA (Drehbrücke) November 2015
| Förderabschnitt "Drehbrücke" | |
1/3 StBauF Bund | 445.000,00 € | Im Treuhandkonto Städtebauförderung „Sanierung und Entwicklung“ geordnet |
1/3 StBauF Land | 445.000,00 € |
1/3 StBauF Stadt | 445.000,00 € |
LPW - EFRE | 2.670.000,00 € | |
Anteil Stadt | 1.335.000,00 € | 1.595.000,00 € |
nicht förderfähig | 260.000,00 € |
gesamt | 5.600.000,00 € | |
- Für den 2. BA sind als städtischer Eigenanteil im Haushaltsplan 2017 695.000 € und im Jahr 2018 815.000 € eingeplant (die verbleibende Differenz von 85.000 € wurde 2016 für Planungsleistungen verausgabt).
- Die Angabe der Kosten beruhte 2015 auf einer Kostenschätzung.
Finanzierung 2. BA, Juni 2017
| Förderabschnitt "Drehbrückenplatz" | Förderabschnitt „An der Untertrave“ Drehbrückenplatz bis Große Altefähre | |
1/3 StBauF Bund | - | 1.067.000 € | Im Treuhandkonto Städtebauförderung „Sanierung und Entwicklung“ geordnet |
1/3 StBauF Land | - | 1.067.000 € |
1/3 StBauF Stadt | - | 1.067.000 € |
Nationale Projekte des Städtebaus | 3.400.000 € | | |
Anteil Stadt | 980.000 € | | 980.000 € |
gesamt | 4.380.000 € | 3.200.000 € | 7.580.000 € |
Im Ergebnis ist trotz Kostensteigerung aufgrund der neuen Förderkulisse der Eigenanteil der Stadt von 1.595.000,00 € auf 980.000 € gesunken.
Der Bauauftrag für die Tief- und Straßenbauleistungen wird erst nach Eingang des Förderbescheids zum Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus sowie nach der Freigabe der Haushaltsmittel durch die Finanzwirtschaft erteilt werden.