Vorlage - VO/2014/01912
|
Beschlussvorschlag
- Das in der Anlage aufgeführte Projekt:
Umgestaltung westlicher Altstadtrand
An der Untertrave – Abschnitt Holstentor bis Drehbrückenplatz
wird von der Hansestadt Lübeck für das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ (2014) angemeldet.
- Der kommunale Pflichtanteil von 10% (max. 1 Mio.€) wird bei Förderzusage im Förderzeitraum bis 2017 in den Haushalt eingestellt.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steurung 5.660 Stadtgrün und Verkehr
Zustimmend
|
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Ein Antrag auf Fördermittel berührt nicht die Belange von Kindern und Jugendlichen |
|
|
|
Die Maßnahme ist: | x | neu |
| x | freiwillig |
|
| vorgeschrieben durch: |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| x | Ja (siehe Ausführung Begründung) |
Begründung
„Nationale Projekte des Städtebaus“ (2014)
Mit dem neuen Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ (2014) stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in den Jahren 2014 bis 2018 in Summe 50 Millionen Euro bereit, um herausragende Projekte des Städtebaus aufzuzeigen und zu unterstützen.
Im Jahr 2014 stellen Denkmalensembles von nationalem Rang wie z.B. UNESCO-Welterbestätten und bauliche Kulturgüter mit außergewöhnlichem Wert einschließlich Maßnahmen in deren Umfeld sowie energetische Erneuerung und Grün in der Stadt die Förderschwerpunkte dar.
Die Bundesmittel sind im aktuellen Haushaltsjahr zu binden und werden – vergleichbar der Städtebauförderung – in fünf Jahresraten 2014 bis 2018 kassenmäßig zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung beabsichtigt, das Bundesprogramm im Haushaltsjahr 2015 in gleicher Höhe und mit gleicher Schwerpunktsetzung fortzuführen.
Förderfähige Maßnahmen
Nationale Projekte des Städtebaus sind national und international wahrnehmbare, größere städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch („Premiumqualität“) hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und von Beteiligungsprozessen aus und weisen Innovationspotential auf.
Nationale Projekte des Städtebaus sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Mit einem überdurchschnittlich hohen Fördervolumen soll eine schnellere und ggf. breitere Intervention und Problembearbeitung möglich sein. Die Projekte können Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sein.
Antragsteller
Antragsberechtigt sind die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Projekte im Rahmen des Förderprogramms müssen von der betreffenden Kommune mitfinanziert werden.
Komplementärfinanzierung
Der Eigenanteil der Kommune beträgt grundsätzlich ein Drittel der förderfähigen Projektkosten. Bei Vorliegen eine Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf bis zu 10% reduzieren. Die Haushaltsnotlage ist durch das Land zu bestätigen. Das Innenministerium Schleswig-Holstein hat diese Bestätigung in Aussicht gestellt. Länder und Kommunen müssen ihre finanziellen Eigenanteile nicht bereits im Haushaltsjahr 2014 erbringen.
Auswahl der Projekte
Das BMUB wird sich bei der Auswahl der zu fördernden Projekte von einem unabhängigen Expertengremium beraten lassen, das sich u.a. aus Vertretern des deutschen Bundestages sowie Fachleuten verschiedener Disziplinen (z.B. Stadt- und Landschaftsplanung, Städtebau, Denkmalpflege) zusammensetzt.
Für die Auswahl der Projekte sind u.a. folgende Kriterien ausschlaggebend:
- nationale bzw. internationale Wahrnehmbarkeit und Wirkung,
- überdurchschnittliche Qualität hinsichtlich Bürgerbeteiligung, Städtebau und Baukultur
- erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen
- Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit
- Innovationspotential
Terminplanung
22. September 2014: Fristende zur Einreichung der Projektanträge beim Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Oktober 2014: Sichtung und Vorbewertung der Förderanträge durch das BBSR bzw. durch beauftragte Dritte
November 2014: Tagung des unabhängigen Expertengremiums
Dezember 2014: Erlass entsprechender Förderbescheide
Umgestaltung Westlicher Altstadtrand
„Vom Holstentor zum Europäischen Hansemuseum“
Abschnitt Holstenstraße - Drehbrückenplatz
Der westliche Altstadtrand ist vom Holstentor kommend erstes Aushängeschild für Besucher der Hansestadt Lübeck und ein städtebauliches Herzstück innerhalb der Pufferzonen des UNESCO-Welterbes „Lübecker Altstadt“. Während das Teilstück an der Obertrave bereits 2007 umgestaltet worden ist, präsentiert sich die Untertrave weiterhin als überdimensionierte Verkehrsfläche mit ungestalteten, maroden und verwahrlosten Freiflächen. Mit Eröffnung der Eric-Warburg Brücke und der Nordtangente 2008 konnte zwar eine entscheidende verkehrliche Entlastung dieser bis dahin für den Durchgangsverkehr genutzten Straße erreicht werden - aufgrund der finanziellen Situation der Hansestadt Lübeck ist bislang an eine Umgestaltung nicht zu denken gewesen.
Wesentliches Ziel der Umgestaltung des westlichen Altstadtrandes ist die Attraktivierung des öffentlichen Raumes entsprechend ihrer Bedeutung als Stadteingang in das UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt. Die beliebten Flächen am Wasser der Trave mit dem vorhandenen maritimen Leben durch Bootsrundfahrten und Museumshafen sollen zukünftig als aufgewertete öffentliche Räume zum Flanieren und Verweilen einladen. Der heute überdimensionierte Straßenraum kann den heutigen Erfordernissen angepasst werden. Damit können die Hausvorfelder in einer attraktiven Breite ausgebaut werden, die Außengastronomie an dieser maritimen Stadtseite ermöglicht. Ziel ist es damit auch, Impulse für die ortsansässige Wirtschaft zu geben und ähnlich wie an der Obertrave, zur Restaurierung der Gebäude anzuregen und die im Ansatz vorhandenen Angebote für Touristen und Bewohner zu vervollständigen.
Der Drehbrückenplatz mit einer Umgestaltung von einer zweckgebundenen Verkehrsfläche zu einer hochwertigen Platzfläche mit angegliederter Wassertreppenanlage, soll als Abschluss der Flaniermeile optisch hervorgehoben und ein Übergang zum anschließenden Überseehafen mit seinen Verfügungsflächen, Krananlagen und Schiffsempfang schaffen. Die Umgestaltung wird möglich, da aufgrund des stark reduzierten Verkehrsaufkommens durch den Bau der Nordtangente der Knotenpunkt deutlich rückgebaut werden kann. Der vorhandene Rechtsabbieger von der Willy-Brandt-Allee ist heute entbehrlich und schafft damit Platz für einen großzügigen Platz. Die Fahrbahnachse wird nach Norden verschoben, so dass eine Sichtachse nach Osten auf das UNESCO-Welterbe „Lübecker Altstadt“ mit dem Turm der Jacobi-Kirche möglich wird.
Grundlage der Planung ist das Ergebnis des mit breiter Bürgerbeteiligung ausgelobten Städtebaulichen Wettbewerbs aus 2003 mit dem Siegerentwurf der Arbeitsgemeinschaft aus den Landschaftsarchitekten TGP, den Architekten PPP und Atelier10, Lübeck.
Maßnahmen:
- Ausbau der Hafenkante (Breite 12,50m)
Wasserseitige Promenade mit Flanier- und Aufenthaltsmöglichkeiten,
Materialkanon der Obertrave, Sitz- und Liegepodesten aus Holz, Flächen zum Bespielen mit öffentlichen Leben
- Rückbau der Straße (auf ca. 9,20m Breite)
Mittige Fahrbahn, einspurig im Zweirichtungsverkehr und Schutzstreifen für Radfahrer
- Verbreiterung der Hausvorfelder (auf ca. 10m Breite)
Platz für Außengastronomie, großzügiger Fußweg
Kosten / finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten
Untertrave Förderantrag 11,90 Mio.€
KAG-Beiträge -1,82 Mio.€ (anteilig Fahrbahn, Gehweg, Bewohner- Parken, Beleuchtung)
Kosten 10,08 Mio.€
90% Förderung 9,07 Mio.€
Anteil Stadt 1,01 Mio.€
Abschnitte
Abschnitt Braunstraße bis Mengstraße
Baulänge 225m,
Anteil Gesamtkosten 26% ca. 3,09 Mio.€
KAG Beiträge ca. 0,79 Mio.€
90% Förderung ca. 2,07 Mio.€
Anteil Stadt ca. 0,23 Mio.€
Abschnitt Mengstraße bis Fischergrube
Baulänge 300m
Anteil Gesamtkosten 34% ca. 4,04 Mio.€
KAG Beiträge ca. 1,03 Mio.€
90% Förderung ca. 2,71 Mio.€
Anteil Stadt ca. 0,30 Mio.€
Abschnitt Fischergrube bis Vorfeld Schuppen 6 (incl. Drehbrückenplatz)
Baulänge 275m, Drehbrückenplatz 75m
Anteil Gesamtkosten 40% ca. 4,76 Mio.€
ohne KAG Beiträge/Sanierungsgebiet
90% Förderung ca. 4,28 Mio.€
Anteil Stadt ca. 0,48 Mio.€
Zeitplan
Ende 2014 - Mitte 2015: Entwurfsbearbeitung mit Vorbereitung der Ausschreibung
Mitte 2015 - Ende 2018: Durchführung in Abschnitten
In dem 2015 folgenden zweiten Förderaufruf plant die Hansestadt Lübeck, sich mit dem Projekt Erweiterung des Buddenbrookhauses zu bewerben, falls die Bewerbungskriterien unverändert bestehen bleiben.
Anlagen
-/-
|