Vorlage - VO/2014/01912  

Betreff: Förderantrag im Rahmen des Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" (2014)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Koretzky, Christine
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
15.09.2014 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
16.09.2014 
18. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
18.09.2014 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

1

Beschlussvorschlag

  1. Das in der Anlage aufgeführte Projekt:

 

Umgestaltung westlicher Altstadtrand

An der Untertrave – Abschnitt Holstentor bis Drehbrückenplatz

 

wird von der Hansestadt Lübeck für das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ (2014) angemeldet.

 

  1. Der kommunale Pflichtanteil von 10% (max. 1 Mio.€) wird bei Förderzusage im Förderzeitraum bis 2017 in den Haushalt eingestellt.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steurung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

 

Zustimmend

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Ein Antrag auf Fördermittel berührt nicht die Belange von Kindern und Jugendlichen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (siehe Ausführung Begründung)

 

„Nationale Projekte des Städtebaus“ (2014)

Begründung

„Nationale Projekte des Städtebaus“ (2014)

Mit dem neuen Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ (2014) stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in den Jahren 2014 bis 2018 in Summe 50 Millionen Euro bereit, um herausragende Projekte des Städtebaus aufzuzeigen und zu unterstützen.

Im Jahr 2014 stellen Denkmalensembles von nationalem Rang wie z.B. UNESCO-Welterbestätten und bauliche Kulturgüter mit außergewöhnlichem Wert einschließlich Maßnahmen in deren Umfeld sowie energetische Erneuerung und Grün in der Stadt die Förderschwerpunkte dar.

Die Bundesmittel sind im aktuellen Haushaltsjahr zu binden und werden – vergleichbar der Städtebauförderung – in fünf Jahresraten 2014 bis 2018 kassenmäßig zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung beabsichtigt, das Bundesprogramm im Haushaltsjahr 2015 in gleicher Höhe und mit gleicher Schwerpunktsetzung fortzuführen.

 

Förderfähige Maßnahmen

Nationale Projekte des Städtebaus sind national und international wahrnehmbare, größere städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch („Premiumqualität“) hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und von Beteiligungsprozessen aus und weisen Innovationspotential auf.

Nationale Projekte des Städtebaus sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Mit einem überdurchschnittlich hohen Fördervolumen soll eine schnellere und ggf. breitere Intervention und Problembearbeitung möglich sein. Die Projekte können Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sein.

 

Antragsteller

Antragsberechtigt sind die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Projekte im Rahmen des Förderprogramms müssen von der betreffenden Kommune mitfinanziert werden.

 

 

 

Komplementärfinanzierung

Der Eigenanteil der Kommune beträgt grundsätzlich ein Drittel der förderfähigen Projektkosten. Bei Vorliegen eine Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf bis zu 10% reduzieren. Die Haushaltsnotlage ist durch das Land zu bestätigen. Das Innenministerium Schleswig-Holstein hat diese Bestätigung in Aussicht gestellt. Länder und Kommunen müssen ihre finanziellen Eigenanteile nicht bereits im Haushaltsjahr 2014 erbringen.

 

Auswahl der Projekte

Das BMUB wird sich bei der Auswahl der zu fördernden Projekte von einem unabhängigen Expertengremium beraten lassen, das sich u.a. aus Vertretern des deutschen Bundestages sowie Fachleuten verschiedener Disziplinen (z.B. Stadt- und Landschaftsplanung, Städtebau, Denkmalpflege) zusammensetzt.

 

Für die Auswahl der Projekte sind u.a. folgende Kriterien ausschlaggebend:

-          nationale bzw. internationale Wahrnehmbarkeit und Wirkung,

-          überdurchschnittliche Qualität hinsichtlich Bürgerbeteiligung, Städtebau und Baukultur

-          erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen

-          Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit

-          Innovationspotential

 

 

Terminplanung

22. September 2014:              Fristende zur Einreichung der Projektanträge beim Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR)

Oktober 2014:              Sichtung und Vorbewertung der Förderanträge durch das BBSR bzw. durch beauftragte Dritte

November 2014:               Tagung des unabhängigen Expertengremiums

Dezember 2014:              Erlass entsprechender Förderbescheide

 

Umgestaltung Westlicher Altstadtrand

„Vom Holstentor zum Europäischen Hansemuseum“

Abschnitt Holstenstraße - Drehbrückenplatz

Der westliche Altstadtrand ist vom Holstentor kommend erstes Aushängeschild für Besucher der Hansestadt Lübeck und ein städtebauliches Herzstück innerhalb der Pufferzonen des UNESCO-Welterbes „Lübecker Altstadt“. Während das Teilstück an der Obertrave bereits 2007 umgestaltet worden ist, präsentiert sich die Untertrave weiterhin als überdimensionierte Verkehrsfläche mit ungestalteten, maroden und verwahrlosten Freiflächen. Mit Eröffnung der Eric-Warburg Brücke und der Nordtangente 2008 konnte zwar eine entscheidende verkehrliche Entlastung dieser bis dahin  für den Durchgangsverkehr genutzten Straße erreicht werden - aufgrund der finanziellen Situation der Hansestadt Lübeck ist bislang an eine Umgestaltung nicht zu denken gewesen.

Wesentliches Ziel der Umgestaltung des westlichen Altstadtrandes ist die Attraktivierung des öffentlichen Raumes entsprechend ihrer Bedeutung als Stadteingang in das UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt. Die beliebten Flächen am Wasser der Trave mit dem vorhandenen maritimen Leben durch Bootsrundfahrten und Museumshafen sollen zukünftig als aufgewertete öffentliche Räume zum Flanieren und Verweilen einladen. Der heute überdimensionierte Straßenraum kann den heutigen Erfordernissen angepasst werden. Damit können die Hausvorfelder in einer attraktiven Breite ausgebaut werden, die Außengastronomie an dieser maritimen Stadtseite ermöglicht. Ziel ist es damit auch, Impulse für die ortsansässige Wirtschaft zu geben und ähnlich wie an der Obertrave, zur Restaurierung der Gebäude anzuregen und die im Ansatz vorhandenen Angebote für Touristen und Bewohner zu vervollständigen.

Der Drehbrückenplatz mit einer Umgestaltung von einer zweckgebundenen Verkehrsfläche zu einer hochwertigen Platzfläche mit angegliederter Wassertreppenanlage, soll als Abschluss der Flaniermeile optisch hervorgehoben und ein Übergang zum anschließenden Überseehafen mit seinen Verfügungsflächen, Krananlagen und Schiffsempfang schaffen. Die Umgestaltung wird möglich, da aufgrund des stark reduzierten Verkehrsaufkommens durch den Bau der Nordtangente der Knotenpunkt deutlich rückgebaut werden kann. Der vorhandene Rechtsabbieger von der Willy-Brandt-Allee ist heute entbehrlich und schafft damit Platz für einen großzügigen Platz. Die Fahrbahnachse wird nach Norden verschoben, so dass eine Sichtachse nach Osten auf das UNESCO-Welterbe „Lübecker Altstadt“ mit dem Turm der Jacobi-Kirche möglich wird.

Grundlage der Planung ist das Ergebnis des mit breiter Bürgerbeteiligung ausgelobten Städtebaulichen Wettbewerbs aus 2003 mit dem Siegerentwurf der Arbeitsgemeinschaft aus den Landschaftsarchitekten TGP, den Architekten PPP und Atelier10, Lübeck.

Maßnahmen:

-          Ausbau der Hafenkante (Breite 12,50m)
Wasserseitige Promenade mit Flanier- und Aufenthaltsmöglichkeiten,
Materialkanon der Obertrave, Sitz- und Liegepodesten aus Holz, Flächen zum Bespielen mit öffentlichen Leben

-          Rückbau der Straße (auf ca. 9,20m Breite)
Mittige Fahrbahn, einspurig im Zweirichtungsverkehr und Schutzstreifen für Radfahrer

-          Verbreiterung der Hausvorfelder (auf ca. 10m Breite)
Platz für Außengastronomie, großzügiger Fußweg

 

Kosten / finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten

Untertrave Förderantrag              11,90 Mio.€

KAG-Beiträge              -1,82 Mio.€               (anteilig Fahrbahn, Gehweg, Bewohner- Parken,  Beleuchtung)

 

Kosten              10,08 Mio.€

90% Förderung                9,07 Mio.€

 

Anteil Stadt                1,01 Mio.€

 

Abschnitte

Abschnitt Braunstraße bis Mengstraße

Baulänge 225m,

Anteil Gesamtkosten 26%                ca. 3,09 Mio.€                           

KAG Beiträge              ca. 0,79 Mio.€

90% Förderung              ca. 2,07 Mio.€

Anteil Stadt              ca. 0,23 Mio.€ 

 

Abschnitt Mengstraße bis Fischergrube

Baulänge 300m

Anteil Gesamtkosten 34%              ca. 4,04 Mio.€

KAG Beiträge              ca. 1,03 Mio.€

90% Förderung              ca. 2,71 Mio.€

Anteil Stadt              ca. 0,30 Mio.€

 

Abschnitt Fischergrube bis Vorfeld Schuppen 6 (incl. Drehbrückenplatz)

Baulänge 275m, Drehbrückenplatz 75m

Anteil Gesamtkosten 40%              ca. 4,76 Mio.€

ohne KAG Beiträge/Sanierungsgebiet

90% Förderung              ca. 4,28 Mio.€

Anteil Stadt              ca. 0,48 Mio.€

 

Zeitplan

Ende 2014 - Mitte 2015:              Entwurfsbearbeitung mit Vorbereitung der Ausschreibung

Mitte 2015 - Ende 2018:              Durchführung in Abschnitten

 

 

In dem 2015 folgenden zweiten Förderaufruf plant die Hansestadt Lübeck, sich mit dem Projekt Erweiterung des Buddenbrookhauses zu bewerben, falls die Bewerbungskriterien unverändert bestehen bleiben.

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Anlagen

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Stammbaum:
VO/2014/01912   Förderantrag im Rahmen des Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" (2014)   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2015/02651   Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus, Projektaufruf 2015   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2015/02684   Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus, Projektaufruf 2015   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2015/03050   Umgestaltung Westlicher Altstadtrand - An der Untertrave (Holstentor/Braunstraße bis Drehbrückenplatz/Große Altefähre)   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2017/05124   Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Umgestaltung Westlicher Altstadtrand - An der Untertrave im Abschnitt Drehbrückenplatz bis Große Altefähre (5.610)   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich