Vorlage - VO/2015/03170  

Betreff: Zu VO//3058 - Wirtschaftsplan 2016 der städtischen Senioreneinrichtungen - Stellungnahme des Beirates für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Aewerdieck, Andrea
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.11.2015 
38. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2015 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperioda 2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

1

Beschlussvorschlag

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 26.06.2014  festgestellt, dass sie die Aufgaben und Angebote von Pflegeleistungen als kommunale Daseinsvorsorge ansieht. Der Beirat für Seniorinnen und Senioren teilt diese Ansicht, dass das Vorhalten von Pflegeleistungen – neben den Angeboten der Wohlfahrtsträger und der gewerblichen Träger – der kommunalen Daseinsvorsorge dient.

 

  1. Der Beirat befürwortet mit Nachdruck, dass die Zukunft der städtischen Einrichtungen und pflegerischen Leistungen und damit deren Angebote auf einem qualitativ, den heutigen Ansprüchen und zukünftigen Entwicklungen entsprechenden Niveau nachhaltig sichergestellt wird. Dabei stehen die Bewohner und Bewohnerinnen der städtischen Einrichtungen sowie die Leistungsempfänger im Mittelpunkt. Diese haben Anspruch auf eine qualifizierte Fachkraftbetreuung, die sich an einem angemessenen Personalschlüssel und einer tariflich gesicherten Bezahlung der Fachkräfte orientiert.

 

  1. Die zukünftigen pflegerischen Angebote der Hansestadt Lübeck haben sich an der demografischen Entwicklung zu orientieren. Aufgrund der künftigen Altersstruktur und der Änderung von Krankheitsbildern insb. von demenziellen Erkrankungen, wird die Nachfrage nach pflegerischen Leistungen langfristig steigen bzw. sich die Angebotsstrukturen ändern.

 

  1. Durch die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs nach dem zu erwartenden  Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) mit der Einbeziehung kognitiver und psychischer Beeinträchtigungen sowie der Stärkung alternativer Wohnformen ist das pflegerische Leistungsangebot weiter zu entwickeln.

 

  1. Der Beirat fordert die Bürgerschaft und Verwaltung auf, auf der Grundlage der prognostizierten Gegebenheiten, bestehende Angebote (z. B. demenzielle Schwerpunktleistungen) und neue pflegerische Leistungsangebote wie gemischte Wohnformen, Wohngemeinschaften mit adäquaten Pflege- und Versorgungsmöglichkeiten und dergl. zu entwickeln und mögliche Einsparpotentiale und finanzielle Förderungen des PSG II auf kommunaler Ebene zu nutzen.

 

  1. Zur Weiterentwicklung des pflegerischen Leistungsspektrums sind die Möglichkeiten der hiesigen Bauträger zu nutzen und alternative Finanzierungsmöglichkeiten ins Auge zu fassen.

 

  1. Der Beirat erwartet nachdrücklich von der Lübecker Bürgerschaft, die Argumente des Beirates zu berücksichtigen und das Angebot an  pflegerischen Leistungen der SIE der Hansestadt Lübeck als kommunale Daseinsvorsorge nachhaltig für die Zukunft sicherzustellen.

 

Gez.

Karin Oswald

Vorsitzende

 

Erfolgt mündlich

Begründung

Erfolgt mündlich

 

 


Anlagen