Vorlage - VO/2015/03111  

Betreff: Annahme einer Geldspende in Höhe von 50.000,00 EUR der Possehl-Stiftung Lübeck für das Weihnachtswunderland an der Obertrave 2015
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.000 - Fachbereichsleitung Bearbeiter/-in: Pohlmann, Britta
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
09.11.2015 
18. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.11.2015 
38. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2015 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperioda 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Die Geldspende in Höhe von 50

Beschlussvorschlag

 

Die Geldspende in Höhe von 50.000,00 EUR der Possehl-Stiftung Lübeck für die Durchführung des Weihnachtswunderlandes an der Obertrave 2015 wird angenommen.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Es handelt sich lediglich um eine Spendenannahme.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch§ 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Lübeck hat sich in den letzten Jahren vor allem auch als kinderfreundliche Weihnachtsstadt des Nordens einen Namen gemacht

Begründung

 

Lübeck hat sich in den letzten Jahren vor allem auch als kinderfreundliche Weihnachtsstadt des Nordens einen Namen gemacht.


Das „Weihnachtswunderland“ mit dem Wichtelwald, der Kinder-Eisbahn sowie der Weihnachtsbäckerei, bietet den jungen Besuchern des Weihnachtsmarktes eine weihnachtlich-winterliche Spielwiese, die vor allem das aktive und kreative Erleben der Adventszeit in den Mittelpunkt rückt. In diesem Jahr neu dabei ist der „Lebendige Adventskalender“ und ein Eingangstor Ecke Holstenstraße zur besseren Besucherlenkung.

Mit der Spende der Possehl-Stiftung Lübeck wird erneut ein Teil des Programms realisiert.

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 50.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2015 einen Gesamtwert von 1.881.650,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 50.000,00 Euro zuständig.

 

 

 

 


Anlagen

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