Auszug - Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck  

38. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.9
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 24.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2015/02948 Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Bernd Möller
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Luschas, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage in der Fassung des Werkausschusses EBL vom 19

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage in der Fassung des Werkausschusses EBL vom 19.11.2015 abstimmen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck (Anschluss- und Ausbaubeitragssatzung - ABS) wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

 

Beschluss Werkausschuss EBL am 19.11.2015:

Aufgrund der Anmerkungen im Werk-A am 08.10.2015 wurde der Bereich Recht nochmals zu § 11 Abs. 1 ABS um Stellungnahme gebeten. Der Bereich Recht schlägt für § 11 Abs. 1 Satz 2 ABS ersatzweise folgende Formulierung (Satz 2, 3 und 4) vor:

 

„Ab Kenntnis von einer anstehenden Beitragsveranlagung hat der/die bisherige Eigentümer/in bzw. Erbbauberechtigte die Hansestadt Lübeck über eine Übertragung des Eigentums oder des Erbbaurechts innerhalb von vier Wochen ab wirksamer Übertragung über diese Änderung der Rechtsverhältnisse zu informieren. Ebenfalls zur Anzeige verpflichtet sind die Rechtsnachfolger des/der bisherigen Eigentümers/in, wenn diese Kenntnis von der anstehenden Beitragsveranlagung haben. Die Anzeige hat innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Eintritt des die Rechtsnachfolge begründenden Ereignisses (z.B. Tod des/der bisherigen Eigentümers/in) durch die Rechtsnachfolger zu erfolgen.

 

 

 

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag in

der Fassung des Werkausschusses EBL
zu entscheiden.