Auszug - Umgestaltung Westlicher Altstadtrand - An der Untertrave (Holstentor/Braunstraße bis Drehbrückenplatz/Große Altefähre)   

38. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.28
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 24.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2015/03050 Umgestaltung Westlicher Altstadtrand - An der Untertrave
(Holstentor/Braunstraße bis Drehbrückenplatz/Große Altefähre)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. BodenBezüglich:
VO/2015/02684
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Koretzky, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldungen

Keine Wortmeldungen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt,

 

1.1              das noch nicht ausgebaute Teilstück der Maßnahme Umgestaltung Westlicher Altstadtrand - An der Untertrave (Holstentor/Braunstraße bis Drehbrückenplatz/Große Altefähre) entsprechend des Entwurfs des ersten Preisträgers im Städtebaulichen Ideenwettbewerb Westlicher Altstadtrand 2003 umzusetzen, 

 

1.2              für die Realisierung der Umgestaltung Westlicher Altstadtrand – An der Untertrave Fördermittel aus dem Landesprogramm Wirtschaft (LPW) mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu beantragen,

 

1.3              die haushaltsmäßige Ordnung für die Umgestaltung Westlicher Altstadtrand – An der Untertrave des noch nicht ausgebauten Teilstückes Holstentor/Braunstraße bis Drehbrückenplatz/Große Altefähre herzustellen.

 

  1. Die Umgestaltung Westlicher Altstadtrand – An der Untertrave (Holstentor/Braunstraße bis Drehbrückenplatz/Große Altefähre) wird entsprechend der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung vom 23.06.2015 frei gegeben.

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, zur Sicherung einer zügigen Umsetzung projektbezogen und zeitlich befristet zusätzliches Personal für die Baumaßnahmen einzusetzen, das aus den Finanzmitteln des Projektes zu finanzieren ist.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig (bei 1 Enthaltung), gemäß
Beschlussvorschlag zu entscheiden.