Vorlage - VO/2015/03046  

Betreff: Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Leistungen des Gutachterauschusses
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Bär, Björn
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
09.11.2015 
18. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.11.2015 
38. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2015 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperioda 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_finanzielle Auswirkungen
Anlage 2_Satzungsänderungen
Anlage 3_Gebührentarife
Anlage 4_Untersuchung Gebührentarife

Die als Anlage 2 beigefügte 1

Beschlussvorschlag

Die als Anlage 2 beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck vom 13. Juli 2001 nebst ihrer Gebührentabelle gemäß Anlage 3 wird beschlossen.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

1.201 – Haushalt und Steuerung

1.300 - Recht

 

Ergebnis:

Keine Bedenken

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Keine negativen Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch den Beschluss zu erwarten.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: :§§ 192 ff. BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

Der Gutachterausschuss ist von der Gemeinde zum Zweck der Wertermittlung von Grundstücken nach §§ 192 ff

Begründung

Der Gutachterausschuss ist von der Gemeinde zum Zweck der Wertermittlung von Grundstücken nach §§ 192 ff. BauGB pflichtig einzurichten. Der Gutachterausschuss handelt selbständig und unabhängig von der Gemeinde. Die Hansestadt Lübeck hat diese Aufgabe an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein übertragen.

Die zurzeit gültige Satzung und die dazugehörigen Gebührentabelle stammen aus dem Jahr 2001.

Seit 2005 gibt es eine Mustergebührensatzung für Gutachterausschüsse in Schleswig-Holstein. Diese Mustergebührensatzung wurde bei der Untersuchung der einzelnen Tarifstellen durch den Gutachterausschuss angewendet. Dabei hat sich herausgestellt, dass teilweise Unterdeckungen vorhanden sind bzw. einige Tarifstellen in Zukunft entfallen können. Zur Untersuchung s. Anlage 4.

Anlage 1 – finanzielle Auswirkungen

Anlagen

Anlage 1 – finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 – Satzungsänderungen

Anlage 3 – Gebührentarife

Anlage 4 – Untersuchung Gebührentarife

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_finanzielle Auswirkungen (52 KB)    
Anlage 5 2 öffentlich Anlage 2_Satzungsänderungen (71 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Gebührentarife (53 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_Untersuchung Gebührentarife (50 KB)