| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.10.2014 |
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SI/2014/290 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Sitzungstermine des Hauptausschusses 2015 (Vorsitzender) |
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VO/2014/02036 |
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| Ö 3.2 |
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Antwort auf Anfrage BM Böhm betr. Domains der Hansestadt Lübeck (VO/2014/01905) (Zurückgestellt am 07.10.14.) |
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VO/2014/01976 |
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| Ö 3.3 |
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Antwort auf Anfrage BM Böhm betr. Werbung auf der Internetseite der Stadt (VO/2014/01904) (Zurückgestellt am 07.10.14.) |
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VO/2014/01975 |
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| Ö 3.4 |
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Antwort auf Anfrage der BM/AM Silke Mählenhoff bezüglich der nördlichen Wallhalbinsel |
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VO/2014/02059 |
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| Ö 3.5 |
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Anfrage von Andreas Zander: Umsetzung der "Verkehrssicherung" auf der Nördlichen Wallhalbinsel (Zurückgestellt am 07.10.14.) |
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VO/2014/01977 |
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| Ö 3.5.1 |
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Antwort auf Anfrage des BM/AM Herrn Zander bezüglich der nördlichen Wallhalbinsel |
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VO/2014/02058 |
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| Ö 3.6 |
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Antwort auf eine Anfrage von Herrn Christopher Lötsch im Hauptausschuss am 16.09.2014 (TOP 3.16) und am 07.10.2014 (TOP 3.7) betr. Folgekosten im Zusammenhang mit der Sanierung bzw. dem Neubau der Hubbrücke (5.660) |
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VO/2014/02031 |
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| Ö 3.7 |
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Anfrage von BM/AM Ragnar Lüttke bzgl. Liebesschlössern an der Obertravenbrücke (Zurückgestellt am 07.10.14.) |
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VO/2014/01963 |
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| Ö 3.7.1 |
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Antwort auf die Anfrage von BM/AM Lüttke VO/2014/01963 bzgl. Liebesschlössern an der Obertravenbrücke |
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VO/2014/02030 |
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| Ö 3.8 |
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Anfrage von Andreas Zander: Umsetzung der Bürgerschaftsbeschlüsse zur Siedlung Herreninsel
(Zurückgestellt am 07.10.14.) |
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VO/2014/01978 |
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| Ö 3.8.1 |
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Antwort auf Anfrage AM Zander zur Herreninsel |
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VO/2014/02057 |
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| Ö 3.9 |
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Anfrage von Andreas Zander: Engagement des Bürgermeisters für die Beteiligung der Stadt (Zurückgestellt am 07.10.14.) |
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VO/2014/01979 |
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| Ö 3.10 |
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Anfrage von Volker Krause - Veräußerung von Grundstücken und Vermögensgegenständen (Zurückgestellt am 07.10.14. Eine Beantwortung erfolgt im nichtöffentlichen Teil.) |
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VO/2014/01989 |
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| Ö 3.11 |
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Anfrage von BM Andreas Zander: Genehmigung von Musikveranstaltungen im Schuppen 6 (Umgeteilt und zurückgestellt am 07.10.14.) |
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VO/2014/02010 |
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| Ö 3.11.1 |
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Antwort auf Anfrage von BM Andreas Zander: Genehmigung von Musikveranstaltungen im Schuppen 6 |
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VO/2014/02048 |
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| Ö 3.12 |
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Anfrage von BM Andreas Zander: Politisch aktive Verwaltungsmitarbeiter (Umgeteilt und zurückgestellt am 07.10.14.) |
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VO/2014/02011 |
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| Ö 3.12.1 |
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Antwort auf die Anfrage vom BM Andreas Zander betr.: Politisch aktive Verwaltungsmitarbeiter |
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VO/2014/02055 |
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| Ö 3.13 |
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Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Transport von Kriegsmaterial über den Lübecker Hafen (Umgeteilt und zurückgestellt am 07.10.14.) |
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VO/2014/02012 |
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| Ö 3.13.1 |
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Antwort auf Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Transport von Kriegsmaterial über den Lübecker Hafen (VO/2014/02012) (5.691) |
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VO/2014/02033 |
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| Ö 3.14 |
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Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Parken Falkenwiese (Umgeteilt und zurückgestellt am 07.10.14.) |
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VO/2014/02013 |
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| Ö 3.14.1 |
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Antwort auf Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Parken Falkenwiese |
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VO/2014/02053 |
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| Ö 3.15 |
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Anfrage von BM Lars Rottloff: Zahlt die Stadt pünktlich und vollständig ihre Rechnungen? (Umgeteilt und zurückgestellt am 07.10.14.) |
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VO/2014/02014 |
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| Ö 3.16 |
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Anfrage von BM Lars Rottloff: Fragen zum RPA-Prüfungsbericht "Stadtgrün und Verkehr" (Umgeteilt und zurückgestellt am 07.10.14. Eine Beantwortung erfolgt im nichtöffentlichen Teil.) |
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VO/2014/02015 |
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| Ö 3.17 |
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Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Seniorenbeirat (Umgeteilt und zurückgestellt am 07.10.14.) |
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VO/2014/02016 |
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| Ö 3.17.1 |
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Antwort auf Anfrage AM Lüttke VO/2014/02016 - Seniorenbeirat |
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VO/2014/02087 |
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| Ö 3.18 |
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Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Mülltonnen (Umgeteilt und zurückgestellt am 07.10.14.) |
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VO/2014/02020 |
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| Ö 3.19 |
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Anfrage von AM Thomas Rathcke im Hauptausschuss zur Stadtzeitung Lübeck |
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VO/2014/02103 |
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| Ö 3.20 |
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Anfrage von BM Andreas Zander: Kostenstruktur der Hybridbusse |
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VO/2014/02115 |
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| Ö 3.21 |
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Anfrage BM Silke Mählenhoff betr. Ersatzfläche für den Aero-Club Lübeck |
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| Ö 3.22 |
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Anfrage BM Christoph Lötsch betr. Grundstück Dankwartsgrube 9 |
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| Ö 3.23 |
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Anfrage BM Michelle Akyurt betr. Ersatzräume für die Lübecker Tafel |
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| Ö 3.24 |
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Anfrage BM Andreas Zander betr. Stellenbesetzungsverfahren Leitung des Bereichs Bauordnung |
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| Ö 3.25 |
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Anfrage Herr Lötsch betr. Antwort zur Anfrage BM/AM Mählenhoff und Akyurt betr. Hafenschuppen Nördliche Wallhalbinsel / Hafenschuppen aus der Sitzung des HA am 16.09.2014
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| Ö 3.26 |
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Mitteilung des Bürgermeisters betr. Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Direktwahl Seniorenbeirat" |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Personalbericht 2014 |
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VO/2014/01956 |
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| Ö 4.2 |
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Umsetzungsstände der durch die Bürgerschaft beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen 2012 - 2015 sowie der nicht abgearbeiteten Haushaltsbegleitbeschlüsse 2011 |
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VO/2014/02041 |
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| Ö 4.3 |
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Zwischenbericht zum Austauschantrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, FDP und des fraktionslosen Mitglieds der Bürgerschaft, Bruno Böhm, zu TOP 5.28, VO 2014/01260 Digitale Strategie für Lübeck |
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VO/2014/02023 |
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| Ö 4.4 |
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Zeitplanung für die Jahresabschlüsse 2011, 2012 ff. |
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VO/2014/01945 |
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| Ö 4.5 |
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Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2014 - 1. Halbjahr |
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VO/2014/01957 |
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| Ö 4.6 |
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Darstellung des Mahnwesens durch den Bereich Buchhaltung und Finanzen |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015 (In den Fraktionsbüros liegen für die regulären HA-Mitglieder folgende ergänzende Unterlagen zur Einsichtnahme bereit:
- Rohentwurf Zusammenstellung der Mittelanmeldungen der Fachbereiche 1-5
- Entwurf Haushaltsplan 2015) |
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VO/2014/01995 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 690.782.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 746.616.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 55.834.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 674.234.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 706.712.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 73.040.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.492.600 | EUR |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl. aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.357.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 40.635.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. § 7 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt. ______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018. |
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03.11.2014 - Bauausschuss |
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Ö 3.2 - zurückgestellt |
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Beschluss:
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04.11.2014 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 692.228.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 745.395.400 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 53.166.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.529.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 701.782.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 72.673.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.125.600 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 plus Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.317.400 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 42.235.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400% b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Der Ausschuss nimmt die Vorlage ohne Votum zur KenntnisAuf Vorschlag von Frau Menorca nimmt der Ausschuss die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis.
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06.11.2014 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 692.228.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 745.395.400 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 53.166.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.529.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 701.782.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 72.673.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.125.600 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 plus Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.317.400 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 42.235.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400% b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.
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10.11.2014 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 13 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss:Beschluss: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 690.928.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 746.428.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 55.499.300 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 670.501.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 706.522.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 72.783.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.235.600 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 plus aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.100.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 40.635.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018. Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege hat die Vorlage zur Kenntnis genommen und beschließt einstimmig die Vorlage ohne Votum an die Bürgerschaft zur Entscheidung weiterzuleiten.
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10.11.2014 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.8 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 690.928.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 746.428.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 55.499.300 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 670.501.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 706.522.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 72.783.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.235.600 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 plus aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.100.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 40.635.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Der Wirtschaftsausschuss und AusschussDer Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" nimmt den Antrag des AM Hundertmark einstimmig an. Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" nimmt die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis.
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11.11.2014 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zurückgestellt |
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Beschlussvorlage:
Der Hauptausschuss vertagt die weitere BeratungDer Hauptausschuss vertagt die weitere Beratung der Vorlage einstimmig auf die nächste Sitzung des Hauptausschusses am 25.11.2014.
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17.11.2014 - Bauausschuss |
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Ö 3.5 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 – beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 690.782.000 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 746.616.600 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 55.834.600 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 674.234.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 706.712.400 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 73.040.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 106.492.600 EUR festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl. aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 33.357.300 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 40.635.700 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 450.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3.204,54 Stand: 08/2014 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400% b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: 2015/ EUR 1. im Erfolgsplan die Erträge auf 23.420.500 die Aufwendungen auf 25.327.700 der Jahresverlust auf 1.907.200 2. im Vermögensplan die Einnahmen auf 208.700 die Ausgaben auf 208.700 3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0 4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 3.400.000 § 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. § 7 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt. ______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018. Verfahren: 1. Welche Fachbereiche oder Projektgruppen Die Fachbereiche, Eigenbetriebe sind beteiligt? und Eigengesellschaften Mit welchem Ergebnis? lt. Haushaltsplan einschl. Anlagen 1.1 Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO ist über die Beteiligung des Jugendhilfeausschusses erfolgt 2. Finanzielle Auswirkungen: 2.1 Fehlbedarf Ergebnisplan | Gedruckter Entwurf | Einschl. Anlagen 1 (Stand: 25.11.2014) | Hauptausschuss Am 25.11.2014 | 2015 | 52.746.200 | 55.834.600 | |
2.2 Investive Auszahlungen/Finanzplan Finanzplan Zeilen 18ff | Lt. Gedrucktem Entwurf | Lt. Entwurf und Liste Anlage 2a (Stand: 19.11.2014) | Hauptausschuss Am 11.11. / 25.11. | Vor Bürgerschaft am 27.11.2014 | Kreditbedarf für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 2015 | EUR 33.322.400 | EUR 33.357.300 | EUR | EUR | Kreditbedarf für den rentierlichen Bereich 2015 Kreditbedarf für den sonstigen Bereich 2015 | 5.022.500 28.299.900 | 5.022.500 28.334.800 | | | Verpflichtungsermächtigung 2015 | 42.110.700 | 40.635.700 | | |
3. Die Maßnahme ist vorgeschrieben gem. § 95 GO 4. Beraten 1. In den Fachausschüssen Ergebnisse: siehe Anlage 8 2. im Hauptausschuss Ergebnis: 5. Die Entscheidung trifft: Bürgerschaft
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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18.11.2014 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 1 - StimmenthaltungenDer Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 1 - Stimmenthaltungen einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.
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20.11.2014 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Dem Ausschuss liegt folgender Beschlussvorschlag vor: Beschlussvorschlag:
1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 690.782.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 746.616.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 55.834.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 674.234.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 706.712.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 73.040.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.492.600 | EUR |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl. aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.357.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 40.635.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. § 7 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt. ______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018. Der Vorsitzende beantragt, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen und lässt über den Antrag abstimmen.
Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß.
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25.11.2014 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 690.782.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 746.616.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 55.834.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 674.234.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 706.712.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 73.040.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.492.600 | EUR |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl. aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.357.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 40.635.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. § 7 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt. ______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Der Hauptausschuss leitet die VorlageDer Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
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27.11.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.17 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Beschluss: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 690.782.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 746.616.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 55.834.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 674.234.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 706.712.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 73.040.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.492.600 | EUR |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl. aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.357.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 40.635.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. § 7 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt. ______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Abstimmungsergebnis in ergänzter,Abstimmungsergebnis in ergänzter, geänderter und ausgetauschter Fassung: Mehrheitliche Annahme bei Ja-Stimmen: 43 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 0 Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.
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| Ö 5.2 |
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Bestellung eines Rechnungsprüfers |
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VO/2014/02047 |
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| Ö 5.3 |
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Wirtschaftsplan 2015 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde |
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VO/2014/01856 |
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| Ö 5.4 |
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Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2013 |
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VO/2014/01857 |
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| Ö 5.5 |
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Annahme einer Geldspende in Höhe von 30.000,00 EUR der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck |
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VO/2014/01991 |
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| Ö 5.6 |
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Annahme einer Geldspende in Höhe von 50.000,00 EUR der Possehl-Stiftung Lübeck |
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VO/2014/01992 |
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| Ö 5.7 |
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Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2015 |
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VO/2014/01878 |
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| Ö 5.8 |
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Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2015 |
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VO/2014/01951 |
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| Ö 5.9 |
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Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN ? Vorbereitung der Weiterentwicklung des Museums für Natur und Umwelt in ein Zentrum für Umweltbildung
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VO/2014/01982 |
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| Ö 5.10 |
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Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN ? Jahresprogramm 2015 der LÜBECKER MUSEEN
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VO/2014/01984 |
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| Ö 5.11 |
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Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN -
Förderung des Ausstellungsprojektes -Lübeck 1500, Kunstmetropole im Ostseeraum- |
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VO/2014/02003 |
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| Ö 5.12 |
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Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN - Ankauf von Werken des Künstlers Jakob Mattner |
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VO/2014/01990 |
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| Ö 5.13 |
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Annahme einer Zuwendung zugunsten der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck -
Förderung der Sonderausstellung zu Cornelia Funke |
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VO/2014/02004 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.10.2014 |
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| N 11 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 11.1 |
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Veräußerung von Grundstücken und Vermögensgegenständen |
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| N 11.2 |
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Antwort auf Anfrage von BM Lars Rottloff: Fragen zum RPA-Prüfungsbericht "Stadtgrün und Verkehr" (5.660) |
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| N 11.3 |
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Anfrage BM Andreas Zander betr. Entwicklung der LHG |
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| N 12 |
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Berichte |
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| N 12.1 |
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Erörterung des unter TOP 4.6 durch den Bereich Buchhaltung und Finanzen dargestellten Mahnwesens |
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| N 12.2 |
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Bericht über die unvermutete Kassenprüfung des Bereichs Buchhaltung und Finanzen vom 14.07.2014 (Hierzu wird die Bereichsleitung des RPA, Herr Meyer, sowie die Herren Wieschendorf und Burmeister (Prüfer) anwesend sein.
Hinweis: Der gedruckte Bericht liegt nur den regulären HA-Mitgliedern vor.) |
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| N 12.3 |
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Stand der Geschäftsoptimierung im Bereich Wirtschaft und Liegenschaften (Zurückgestellt am 24.06.14.) |
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| N 12.4 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR netto |
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| N 12.5 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert von 10.000,-- EUR bis 175.000,-- EUR netto |
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| N 12.6 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert von 10.000,-- EUR bis 175.000,-- EUR netto |
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| N 12.7 |
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Priwall Waterfront |
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| N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 13.1 |
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Verkauf eines bebauten Grundstücks in der Katharinenstraße |
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| N 13.2 |
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Vergabe von Planungsleistungen für die Baumaßnahme Gleiserneuerung von Teilabschnitten der Hafenumgehungsbahn (5.691) |
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| N 13.3 |
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Vergabe von Planungsleistungen für die Maßnahme Priwall Waterfront, Teilbereich 1, Hochbau (5.691) |
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| N 13.4 |
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Vergabe von Dienstleistungen nach VOL/A Abschnitt 2 für die elektrische Oberleitung der Lübecker Hafenbahn (5.691) |
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| N 13.5 |
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Beginn der Ausschreibung von Bauleistungen über 175.000,- EUR - Energetische Sanierung der Mühlenweg Schule, Moislinger Mühlenweg 56-58, 23560 Lübeck
Gewerk: Elektroarbeiten |
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| N 14 |
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Verschiedenes |
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| Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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