Tagesordnung - 20. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 20. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 11.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:34 - 19:16 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.10.2014
SI/2014/290  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Sitzungstermine des Hauptausschusses 2015 (Vorsitzender)
Enthält Anlagen
VO/2014/02036  
Ö 3.2  
Antwort auf Anfrage BM Böhm betr. Domains der Hansestadt Lübeck (VO/2014/01905) (Zurückgestellt am 07.10.14.)
VO/2014/01976  
Ö 3.3  
Antwort auf Anfrage BM Böhm betr. Werbung auf der Internetseite der Stadt (VO/2014/01904) (Zurückgestellt am 07.10.14.)
VO/2014/01975  
Ö 3.4  
Antwort auf Anfrage der BM/AM Silke Mählenhoff bezüglich der nördlichen Wallhalbinsel
VO/2014/02059  
Ö 3.5  
Anfrage von Andreas Zander: Umsetzung der "Verkehrssicherung" auf der Nördlichen Wallhalbinsel (Zurückgestellt am 07.10.14.)
VO/2014/01977  
Ö 3.5.1  
Enthält Anlagen
Antwort auf Anfrage des BM/AM Herrn Zander bezüglich der nördlichen Wallhalbinsel
Enthält Anlagen
VO/2014/02058  
Ö 3.6  
Antwort auf eine Anfrage von Herrn Christopher Lötsch im Hauptausschuss am 16.09.2014 (TOP 3.16) und am 07.10.2014 (TOP 3.7) betr. Folgekosten im Zusammenhang mit der Sanierung bzw. dem Neubau der Hubbrücke (5.660)
VO/2014/02031  
Ö 3.7  
Anfrage von BM/AM Ragnar Lüttke bzgl. Liebesschlössern an der Obertravenbrücke (Zurückgestellt am 07.10.14.)
VO/2014/01963  
Ö 3.7.1  
Antwort auf die Anfrage von BM/AM Lüttke VO/2014/01963 bzgl. Liebesschlössern an der Obertravenbrücke
VO/2014/02030  
Ö 3.8  
Anfrage von Andreas Zander: Umsetzung der Bürgerschaftsbeschlüsse zur Siedlung Herreninsel (Zurückgestellt am 07.10.14.)
VO/2014/01978  
Ö 3.8.1  
Antwort auf Anfrage AM Zander zur Herreninsel
Enthält Anlagen
VO/2014/02057  
Ö 3.9  
Anfrage von Andreas Zander: Engagement des Bürgermeisters für die Beteiligung der Stadt (Zurückgestellt am 07.10.14.)
VO/2014/01979  
Ö 3.10  
Anfrage von Volker Krause - Veräußerung von Grundstücken und Vermögensgegenständen (Zurückgestellt am 07.10.14. Eine Beantwortung erfolgt im nichtöffentlichen Teil.)
VO/2014/01989  
Ö 3.11  
Anfrage von BM Andreas Zander: Genehmigung von Musikveranstaltungen im Schuppen 6 (Umgeteilt und zurückgestellt am 07.10.14.)
VO/2014/02010  
Ö 3.11.1  
Antwort auf Anfrage von BM Andreas Zander: Genehmigung von Musikveranstaltungen im Schuppen 6
VO/2014/02048  
Ö 3.12  
Anfrage von BM Andreas Zander: Politisch aktive Verwaltungsmitarbeiter (Umgeteilt und zurückgestellt am 07.10.14.)
VO/2014/02011  
Ö 3.12.1  
Antwort auf die Anfrage vom BM Andreas Zander betr.: Politisch aktive Verwaltungsmitarbeiter
VO/2014/02055  
Ö 3.13  
Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Transport von Kriegsmaterial über den Lübecker Hafen (Umgeteilt und zurückgestellt am 07.10.14.)
VO/2014/02012  
Ö 3.13.1  
Antwort auf Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Transport von Kriegsmaterial über den Lübecker Hafen (VO/2014/02012) (5.691)
VO/2014/02033  
Ö 3.14  
Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Parken Falkenwiese (Umgeteilt und zurückgestellt am 07.10.14.)
VO/2014/02013  
Ö 3.14.1  
Antwort auf Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Parken Falkenwiese
VO/2014/02053  
Ö 3.15  
Anfrage von BM Lars Rottloff: Zahlt die Stadt pünktlich und vollständig ihre Rechnungen? (Umgeteilt und zurückgestellt am 07.10.14.)
VO/2014/02014  
Ö 3.16  
Anfrage von BM Lars Rottloff: Fragen zum RPA-Prüfungsbericht "Stadtgrün und Verkehr" (Umgeteilt und zurückgestellt am 07.10.14. Eine Beantwortung erfolgt im nichtöffentlichen Teil.)
VO/2014/02015  
Ö 3.17  
Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Seniorenbeirat (Umgeteilt und zurückgestellt am 07.10.14.)
VO/2014/02016  
Ö 3.17.1  
Antwort auf Anfrage AM Lüttke VO/2014/02016 - Seniorenbeirat
Enthält Anlagen
VO/2014/02087  
Ö 3.18  
Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Mülltonnen (Umgeteilt und zurückgestellt am 07.10.14.)
VO/2014/02020  
Ö 3.19  
Anfrage von AM Thomas Rathcke im Hauptausschuss zur Stadtzeitung Lübeck
VO/2014/02103  
Ö 3.20  
Anfrage von BM Andreas Zander: Kostenstruktur der Hybridbusse
VO/2014/02115  
Ö 3.21  
Anfrage BM Silke Mählenhoff betr. Ersatzfläche für den Aero-Club Lübeck    
Ö 3.22  
Anfrage BM Christoph Lötsch betr. Grundstück Dankwartsgrube 9    
Ö 3.23  
Anfrage BM Michelle Akyurt betr. Ersatzräume für die Lübecker Tafel    
Ö 3.24  
Anfrage BM Andreas Zander betr. Stellenbesetzungsverfahren Leitung des Bereichs Bauordnung    
Ö 3.25  
Anfrage Herr Lötsch betr. Antwort zur Anfrage BM/AM Mählenhoff und Akyurt betr. Hafenschuppen Nördliche Wallhalbinsel / Hafenschuppen aus der Sitzung des HA am 16.09.2014    
Ö 3.26  
Mitteilung des Bürgermeisters betr. Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Direktwahl Seniorenbeirat"    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Personalbericht 2014
Enthält Anlagen
VO/2014/01956  
Ö 4.2  
Umsetzungsstände der durch die Bürgerschaft beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen 2012 - 2015 sowie der nicht abgearbeiteten Haushaltsbegleitbeschlüsse 2011
Enthält Anlagen
VO/2014/02041  
Ö 4.3  
Zwischenbericht zum Austauschantrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, FDP und des fraktionslosen Mitglieds der Bürgerschaft, Bruno Böhm, zu TOP 5.28, VO 2014/01260 Digitale Strategie für Lübeck
VO/2014/02023  
Ö 4.4  
Zeitplanung für die Jahresabschlüsse 2011, 2012 ff.
Enthält Anlagen
VO/2014/01945  
Ö 4.5  
Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2014 - 1. Halbjahr
Enthält Anlagen
VO/2014/01957  
Ö 4.6  
Enthält Anlagen
Darstellung des Mahnwesens durch den Bereich Buchhaltung und Finanzen    
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015 (In den Fraktionsbüros liegen für die regulären HA-Mitglieder folgende ergänzende Unterlagen zur Einsichtnahme bereit: - Rohentwurf Zusammenstellung der Mittelanmeldungen der Fachbereiche 1-5 - Entwurf Haushaltsplan 2015)
Enthält Anlagen
VO/2014/01995  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.             

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.              

 

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

690.782.000

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

746.616.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    55.834.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

674.234.800

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

706.712.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   73.040.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

106.492.600

 

EUR

festgesetzt.             

                                          (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl.  aktuellen Nachmeldelisten 1 und  2a)

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

33.357.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  40.635.700

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.204,54

Stand:

08/2014

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500%

              2.              Gewerbesteuer                                                                                                          430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

   2015/ EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.420.500

 

 

die Aufwendungen auf

25.327.700

 

 

der Jahresverlust auf

  1.907.200

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     208.700

 

 

die Ausgaben auf

      208.700

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.400.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

                    § 7

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt.

______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich

aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und

in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015

festgesetzt (3.204,54 Planstellen).

4.2  Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.

 

5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

 

 

 

 

   
    03.11.2014 - Bauausschuss
    Ö 3.2 - zurückgestellt
    Beschluss:

 

   
    04.11.2014 - Ausschuss für Soziales
    Ö 7.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.              

 

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

692.228.800

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

745.395.400

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    53.166.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.529.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

701.782.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   72.673.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

106.125.600

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.                                          (Stand: gedruckter Entwurf 2015 plus  Nachmeldelisten 1 und  2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

33.317.400

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  42.235.700

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.204,54

Stand:

08/2014

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400%

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500%

              2.              Gewerbesteuer                                                                                                          430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

   2015/ EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.420.500

 

 

die Aufwendungen auf

25.327.700

 

 

der Jahresverlust auf

  1.907.200

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     208.700

 

 

die Ausgaben auf

      208.700

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.400.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich

aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und

in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015

festgesetzt (3.204,54 Planstellen).

4.2  Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.

 

 

5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

 

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis

Auf Vorschlag von Frau Menorca nimmt  der Ausschuss die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis.

             

   
    06.11.2014 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.              

 

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

692.228.800

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

745.395.400

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    53.166.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.529.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

701.782.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   72.673.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

106.125.600

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.                                          (Stand: gedruckter Entwurf 2015 plus  Nachmeldelisten 1 und  2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

33.317.400

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  42.235.700

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.204,54

Stand:

08/2014

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400%

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500%

              2.              Gewerbesteuer                                                                                                          430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

   2015/ EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.420.500

 

 

die Aufwendungen auf

25.327.700

 

 

der Jahresverlust auf

  1.907.200

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     208.700

 

 

die Ausgaben auf

      208.700

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.400.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich

aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und

in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015

festgesetzt (3.204,54 Planstellen).

4.2  Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.

 

 

5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

 

 

 

 

 

              Der Ausschuss beschließt einstimmig,

die Vorlage ohne Votum passieren zu

lassen.

 

   
    10.11.2014 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 13 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschluss:

Beschluss:

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.                            Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.              

 

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

690.928.800

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

746.428.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    55.499.300

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

670.501.100

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

706.522.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   72.783.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

106.235.600

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.              (Stand: gedruckter Entwurf 2015 plus  aktuellen Nachmeldelisten 1 und  2a)

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

33.100.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  40.635.700

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.204,54

Stand:

08/2014

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500%

              2.              Gewerbesteuer                                                                                                          430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

   2015/ EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.420.500

 

 

die Aufwendungen auf

25.327.700

 

 

der Jahresverlust auf

  1.907.200

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     208.700

 

 

die Ausgaben auf

      208.700

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.400.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

 

 

 

4. Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen).

 

4.2  Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.

 

5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

 

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
hat die Vorlage zur Kenntnis genommen und beschließt einstimmig die Vorlage ohne Votum an die Bürgerschaft zur Entscheidung weiterzuleiten.

 

 

   
    10.11.2014 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.8 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.                            Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.              

 

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

690.928.800

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

746.428.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    55.499.300

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

670.501.100

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

706.522.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   72.783.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

106.235.600

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.

(Stand: gedruckter Entwurf 2015 plus  aktuellen Nachmeldelisten 1 und  2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

33.100.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  40.635.700

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.204,54

Stand:

08/2014

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      500 %

              2.              Gewerbesteuer                                                                                            430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

   2015/ EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.420.500

 

 

die Aufwendungen auf

25.327.700

 

 

der Jahresverlust auf

  1.907.200

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     208.700

 

 

die Ausgaben auf

      208.700

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.400.000

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen).

 

4.2  Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.

 

5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt den Antrag des AM Hundertmark

einstimmig an.

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis.

   
    11.11.2014 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zurückgestellt
    Beschlussvorlage:

 

Der Hauptausschuss vertagt die weitere Beratung

Der Hauptausschuss vertagt die weitere Beratung

der Vorlage einstimmig auf die nächste

Sitzung des Hauptausschusses

am 25.11.2014.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage zu TOP 5.1-HA2014_11_11 (499 KB)    
   
    17.11.2014 - Bauausschuss
    Ö 3.5 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und

Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10

 

beschlossen.

 

 

1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

 

2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

 

3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                         690.782.000 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                           746.616.600 EUR

 

einen Jahresüberschuss von

einen Jahresfehlbetrag von                                                                                     55.834.600 EUR

 

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                                                    674.234.800 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                                                    706.712.400 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                            73.040.500 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                             106.492.600 EUR

festgesetzt.

 

(Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl. aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a)

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen                                                                      33.357.300 EUR

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf               40.635.700 EUR

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                         450.000.000 EUR

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

Stellen auf                                                                                                                3.204,54               Stand:

08/2014

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                             400%

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                       500%

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                                 430 %

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2015/ EUR

 

1. im Erfolgsplan die Erträge auf                                                                                                   23.420.500

die Aufwendungen auf                                                                                                                 25.327.700

der Jahresverlust auf                                                                                                                               1.907.200

 

2. im Vermögensplan                             die Einnahmen auf                                                                       208.700

die Ausgaben auf                                                                       208.700

 

3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen                                                                                                                0

 

4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                         0

 

5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                     3.400.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio.

EUR festgesetzt.

 

 

§ 7

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR

festgesetzt.

______________________

 

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

(Ende des Satzungstextes)

 

 

 

4. Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen).

4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.

 

 

5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

 

Verfahren:

1.               Welche Fachbereiche oder Projektgruppen                             Die Fachbereiche, Eigenbetriebe

sind beteiligt?                                                                                     und Eigengesellschaften

Mit welchem Ergebnis?                                                         lt. Haushaltsplan einschl. Anlagen

1.1               Eine Beteiligung von Kindern und

Jugendlichen gem. § 47 f GO ist über die Beteiligung des Jugendhilfeausschusses erfolgt

 

 

2. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

2.1 Fehlbedarf Ergebnisplan

 

Gedruckter Entwurf

Einschl. Anlagen 1

(Stand: 25.11.2014)

Hauptausschuss

Am 25.11.2014

2015

52.746.200

55.834.600

 

 

 

2.2 Investive Auszahlungen/Finanzplan

Finanzplan Zeilen 18ff

Lt. Gedrucktem Entwurf

Lt. Entwurf und Liste

Anlage 2a

 

(Stand: 19.11.2014)

Hauptausschuss

Am 11.11. / 25.11.

Vor Bürgerschaft am 27.11.2014

Kreditbedarf für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 2015

EUR

 

33.322.400

EUR

 

33.357.300

EUR

EUR

Kreditbedarf für den rentierlichen Bereich   2015

 

Kreditbedarf für den sonstigen Bereich    2015

 

5.022.500

 

 

28.299.900

 

5.022.500

 

 

28.334.800

 

 

Verpflichtungsermächtigung

                                      2015

 

42.110.700

 

40.635.700

 

 

 

 

3.               Die Maßnahme ist vorgeschrieben gem. § 95 GO

 

 

4.               Beraten               1. In den Fachausschüssen                             Ergebnisse: siehe Anlage 8

2. im Hauptausschuss                             Ergebnis:

 

 

5. Die Entscheidung trifft:                                                                       Bürgerschaft

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Top 3.5 - Beschlussvorschlag K19 (1091 KB)    
   
    18.11.2014 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 1 - Stimmenthaltungen

Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 1 - Stimmenthaltungen
einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 2 (14 KB)    
   
    20.11.2014 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorschlag:

Dem Ausschuss liegt folgender Beschlussvorschlag vor:


Beschlussvorschlag:

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.             

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.              

 

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

690.782.000

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

746.616.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    55.834.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

674.234.800

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

706.712.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   73.040.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

106.492.600

 

EUR

festgesetzt.             

                                          (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl.  aktuellen Nachmeldelisten 1 und  2a)

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

33.357.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  40.635.700

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.204,54

Stand:

08/2014

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500%

              2.              Gewerbesteuer                                                                                                          430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

   2015/ EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.420.500

 

 

die Aufwendungen auf

25.327.700

 

 

der Jahresverlust auf

  1.907.200

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     208.700

 

 

die Ausgaben auf

      208.700

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.400.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

                    § 7

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt.

______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich

aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und

in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015

festgesetzt (3.204,54 Planstellen).

4.2  Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.

 

5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

 

 

Der Vorsitzende beantragt, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen und lässt über den Antrag abstimmen.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß.

 

   
    25.11.2014 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.             

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.              

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

690.782.000

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

746.616.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    55.834.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

674.234.800

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

706.712.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   73.040.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

106.492.600

 

EUR

festgesetzt.             

                                          (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl.  aktuellen Nachmeldelisten 1 und  2a)

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

33.357.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  40.635.700

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.204,54

Stand:

08/2014

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500%

              2.              Gewerbesteuer                                                                                                          430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

   2015/ EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.420.500

 

 

die Aufwendungen auf

25.327.700

 

 

der Jahresverlust auf

  1.907.200

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     208.700

 

 

die Ausgaben auf

      208.700

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.400.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

                    § 7

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt.

______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich

aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und

in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015

festgesetzt (3.204,54 Planstellen).

4.2  Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.

 

5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

 

 

 

 

 

 

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.

             

   
    27.11.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.17 - geändert beschlossen
    Beschluss:

 

 

Beschluss:

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.             

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.              

 

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

690.782.000

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

746.616.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    55.834.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

674.234.800

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

706.712.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   73.040.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

106.492.600

 

EUR

festgesetzt.             

                                          (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl.  aktuellen Nachmeldelisten 1 und  2a)

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

33.357.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  40.635.700

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.204,54

Stand:

08/2014

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500%

              2.              Gewerbesteuer                                                                                                          430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

   2015/ EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.420.500

 

 

die Aufwendungen auf

25.327.700

 

 

der Jahresverlust auf

  1.907.200

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     208.700

 

 

die Ausgaben auf

      208.700

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.400.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

                    § 7

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt.

______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich

aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und

in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015

festgesetzt (3.204,54 Planstellen).

4.2  Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.

 

5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis in ergänzter,

Abstimmungsergebnis in ergänzter,

geänderter und ausgetauschter Fassung:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:              43

Nein-Stimmen:              6

Enthaltungen:              0

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.

 

Ö 5.2  
Bestellung eines Rechnungsprüfers
VO/2014/02047  
Ö 5.3  
Wirtschaftsplan 2015 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2014/01856  
Ö 5.4  
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2013
Enthält Anlagen
VO/2014/01857  
Ö 5.5  
Annahme einer Geldspende in Höhe von 30.000,00 EUR der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck
VO/2014/01991  
Ö 5.6  
Annahme einer Geldspende in Höhe von 50.000,00 EUR der Possehl-Stiftung Lübeck
VO/2014/01992  
Ö 5.7  
Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2015
Enthält Anlagen
VO/2014/01878  
Ö 5.8  
Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2015
Enthält Anlagen
VO/2014/01951  
Ö 5.9  
Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN ? Vorbereitung der Weiterentwicklung des Museums für Natur und Umwelt in ein Zentrum für Umweltbildung
Enthält Anlagen
VO/2014/01982  
Ö 5.10  
Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN ? Jahresprogramm 2015 der LÜBECKER MUSEEN
Enthält Anlagen
VO/2014/01984  
Ö 5.11  
Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN - Förderung des Ausstellungsprojektes -Lübeck 1500, Kunstmetropole im Ostseeraum-
Enthält Anlagen
VO/2014/02003  
Ö 5.12  
Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN - Ankauf von Werken des Künstlers Jakob Mattner
Enthält Anlagen
VO/2014/01990  
Ö 5.13  
Annahme einer Zuwendung zugunsten der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck - Förderung der Sonderausstellung zu Cornelia Funke
Enthält Anlagen
VO/2014/02004  
Ö 6  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.10.2014      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 11.1     Veräußerung von Grundstücken und Vermögensgegenständen      
N 11.2     Antwort auf Anfrage von BM Lars Rottloff: Fragen zum RPA-Prüfungsbericht "Stadtgrün und Verkehr" (5.660)      
N 11.3     Anfrage BM Andreas Zander betr. Entwicklung der LHG      
N 12     Berichte      
N 12.1     Erörterung des unter TOP 4.6 durch den Bereich Buchhaltung und Finanzen dargestellten Mahnwesens      
N 12.2     Bericht über die unvermutete Kassenprüfung des Bereichs Buchhaltung und Finanzen vom 14.07.2014 (Hierzu wird die Bereichsleitung des RPA, Herr Meyer, sowie die Herren Wieschendorf und Burmeister (Prüfer) anwesend sein. Hinweis: Der gedruckte Bericht liegt nur den regulären HA-Mitgliedern vor.)      
N 12.3     Stand der Geschäftsoptimierung im Bereich Wirtschaft und Liegenschaften (Zurückgestellt am 24.06.14.)      
N 12.4     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR netto      
N 12.5     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert von 10.000,-- EUR bis 175.000,-- EUR netto      
N 12.6     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert von 10.000,-- EUR bis 175.000,-- EUR netto      
N 12.7     Priwall Waterfront      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 13.1     Verkauf eines bebauten Grundstücks in der Katharinenstraße      
N 13.2     Vergabe von Planungsleistungen für die Baumaßnahme Gleiserneuerung von Teilabschnitten der Hafenumgehungsbahn (5.691)      
N 13.3     Vergabe von Planungsleistungen für die Maßnahme Priwall Waterfront, Teilbereich 1, Hochbau (5.691)      
N 13.4     Vergabe von Dienstleistungen nach VOL/A Abschnitt 2 für die elektrische Oberleitung der Lübecker Hafenbahn (5.691)      
N 13.5     Beginn der Ausschreibung von Bauleistungen über 175.000,- EUR - Energetische Sanierung der Mühlenweg Schule, Moislinger Mühlenweg 56-58, 23560 Lübeck Gewerk: Elektroarbeiten      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse