Vorlage - VO/2014/02053
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Beschlussvorschlag
Anfrage:
Vor geraumer Zeit sind im Stadtteil Falkenwiese Parkflächen weiß markiert worden und Fahrradbügel eingerichtet worden.
- Die Beschilderung, die das Parken erlaubt, trifft keine Aussage zu den markierten Stellen. Welche Verkehrsregelung ist einzuhalten?
- Wann ist mit einer eindeutigen Regelung zu rechnen?
- Die aufgestellten Fahrradbügel sind Platz verschwendend parallel zur Straße installiert worden. Warum sind die Fahrradbügel nicht wie üblich schräg zur Fahrbahn aufgestellt worden?
Ist geplant, nach den getroffenen Neuregelungen mit den Bewohnern der Falkenwiese das Gespräch zu suchen, um festzustellen, ob die Maßnahmen positiv aufgefasst werden und keine neuen Probleme entstanden sind?
Begründung
Die im Wohngebiet Falkenwiese umgesetzten Maßnahmen sind mit der Polizei, Feuerwehr, dem Straßenbaulastträger, der Straßenverkehrsbehörde, dem Bereich Verkehrsangelegenheiten sowie der „Bürgerinitiative parkenfalkenwiese.de“ entwickelt und abgestimmt worden.
Zu 1.: Um den Beschilderungsaufwand so gering wie möglich zu gestalten (entspricht dem Wunsch der politischen Gremien), ist die jetzt umgesetzte Markierungsvariante mit zurückhaltender Beschilderung (Anzahl der notwendigen Maßnahmen sowie geringer finanzieller Aufwand) angeordnet worden, wobei auch Markierungen als Verkehrszeichen gelten. Dem Bauausschuss wurde hierüber mehrfach berichtet.
Von der Straßenverkehrsbehörde wird zu dieser Frage ergänzend ausgeführt:
Die zu beachtende Regelung ist im § 12 StVO - Halten und Parken enthalten. Es handelt sich nach dem Kommentar von Roland Schurig, 14. Auflage Kirschbaum Verlag, zur StVO hier um Parkflächenmarkierungen. Sie erlauben das Parken und schreiben vor, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind. Infolgedessen darf nicht zwischen, sondern nur innerhalb der Markierungen in Fahrtrichtung geparkt werden (OLG Frankfurt NZV 1993, 243).
Zu 2.: Die umgesetzten Maßnahmen sind eindeutig. Es wird sich bei der Überprüfung der Akzeptanz bzw. Einhaltung zeigen, ob Optimierungsmaßnahmen, die dann einen Beschilderungsmehraufwand bedeuten würden, notwendig und vorzusehen sind.
In Kürze (Ende Oktober/Anfang November 2014) werden die Anwohner und Verkehrsteilnehmer im Gebiet mittels eines Flyers, der unter Federführung des Bereiches Verkehrsangelegenheiten in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Planen und Bauen sowie der Feuerwehr erarbeitet wird, über die getroffenen Maßnahmen informiert und die vorgegebenen Verhaltensweisen erläutert.
Zu 3.: Die Fahrradbügel, die an den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen eingebaut worden sind, sollen die Abgrenzung des ruhenden Verkehrs zum Kreuzungsbereich hervorheben und „wildes“ Parken vermeiden. Der Einbau ist längs des Bordsteins erfolgt, um die Befahrung von Ver- und Entsorgungsfahrzeugen sowie Rettungsfahrzeugen im Kreuzungsbereich sicherzustellen. Die Fahrradbügel, die innerhalb der Straßen in den Querungs- bzw. Aufstellflächen eingebaut wurden, sind längs eingebaut, um hervorzuheben, dass hier nicht geparkt werden soll und den Arbeitsraum bei Feuerwehreinsätzen freizuhalten.
Zu 4.: Es ist vorgesehen, die Wirkung und Befolgung der Maßnahmen zu kontrollieren. Bislang liegen nach Fertigstellung der Maßnahmen keine negativen Meldungen aus dem Gebiet vor.
In dem o. a. Flyer werden auch Kontaktdaten angegeben, an die Wünsche und Anregungen herangetragen werden können.
Anlagen
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