Vorlage - VO/2014/02053  

Betreff: Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Parken Falkenwiese
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. BodenBezüglich:
VO/2014/02013
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krause, Andreas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
11.11.2014 
20. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Anfrage:

Beschlussvorschlag

Anfrage:

              Vor geraumer Zeit sind im Stadtteil Falkenwiese Parkflächen weiß markiert worden und Fahrradbügel eingerichtet worden.

 

  1. Die Beschilderung, die das Parken erlaubt, trifft keine Aussage zu den markierten Stellen. Welche Verkehrsregelung ist einzuhalten?
  2. Wann ist mit einer eindeutigen Regelung zu rechnen?
  3. Die aufgestellten Fahrradbügel sind Platz verschwendend parallel zur Straße installiert worden. Warum sind die Fahrradbügel nicht wie üblich schräg zur Fahrbahn aufgestellt worden?

Ist geplant, nach den getroffenen Neuregelungen mit den Bewohnern der Falkenwiese das Gespräch zu suchen, um festzustellen, ob die Maßnahmen positiv aufgefasst werden und keine neuen Probleme entstanden sind?

 


Begründung

             

 

Die im Wohngebiet Falkenwiese umgesetzten Maßnahmen sind mit der Polizei, Feuerwehr, dem Straßenbau­lastträger, der Straßenverkehrsbehörde, dem Bereich Verkehrsangelegenheiten sowie der „Bürger­initiative parkenfalkenwiese.de“ entwickelt und abgestimmt worden.

 

Zu 1.: Um den Beschilderungsaufwand so gering wie möglich zu gestalten (entspricht dem Wunsch der politischen Gremien), ist die jetzt umgesetzte Markierungsvariante mit zurückhaltender Beschilderung (Anzahl der notwendigen Maßnahmen so­wie geringer finanzieller Aufwand) angeordnet worden, wobei auch Markie­rungen als Verkehrszeichen gelten. Dem Bauausschuss wurde hierüber mehrfach berichtet.

 

Von der Straßenverkehrsbehörde wird zu dieser Frage ergänzend ausgeführt:

Die zu beachtende Regelung ist im § 12 StVO - Halten und Parken enthalten. Es handelt sich nach dem Kommentar von Roland Schurig, 14. Auflage Kirschbaum Verlag,  zur StVO hier um Park­flächenmarkierungen. Sie erlauben das Parken und schreiben vor, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind. Infolgedessen darf nicht zwischen, sondern nur innerhalb der Markierungen in Fahrtrichtung geparkt werden (OLG Frankfurt NZV 1993, 243).

 

Zu 2.: Die umgesetzten Maßnahmen sind eindeutig. Es wird sich bei der Überprüfung der Akzep­tanz bzw. Einhal­tung zeigen, ob Optimierungsmaßnahmen, die dann einen Beschilderungsmehrauf­wand bedeuten würden, notwendig und vorzusehen sind.

In Kürze (Ende Oktober/Anfang November 2014) werden die Anwohner und Verkehrsteilnehmer im Gebiet mittels eines Flyers, der unter Federführung des Bereiches Verkehrsangelegenheiten in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Planen und Bauen sowie der Feuerwehr erarbeitet wird, über die ge­troffenen Maßnahmen informiert und die vorgegebenen Verhaltensweisen erläutert.

 

Zu 3.: Die Fahrradbügel, die an den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen eingebaut worden sind, sollen die Abgrenzung des ruhenden Verkehrs zum Kreuzungsbereich hervorheben und „wildes“ Parken vermeiden. Der Einbau ist längs des Bordsteins erfolgt, um die Befahrung von Ver- und Entsorgungsfahrzeugen sowie Rettungsfahrzeugen im Kreuzungsbereich sicherzustellen. Die Fahrradbügel, die innerhalb der Straßen in den Querungs- bzw. Aufstellflächen eingebaut wurden, sind längs eingebaut, um hervorzuheben, dass hier nicht geparkt werden soll und den Arbeitsraum bei Feuerwehreinsätzen freizuhalten.

 

Zu 4.: Es ist vorgesehen, die Wirkung und Befolgung der Maßnahmen zu kontrollieren. Bislang lie­gen nach Fertigstellung der Maßnahmen keine negativen Meldungen aus dem Gebiet vor.

In dem o. a. Flyer werden auch Kontaktdaten angegeben, an die Wünsche und Anregungen herangetragen werden können.

 

 

---

Anlagen

---

 

 

Stammbaum:
VO/2014/02013   Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Parken Falkenwiese   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Anfrage
VO/2014/02053   Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Parken Falkenwiese   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Antwort auf Anfrage öffentlich