Auszug - Wirtschaftsplan 2015 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde  

20. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 11.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:34 - 19:16 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2014/01856 Wirtschaftsplan 2015 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven SchindlerAktenzeichen:83.06.01.71
Federführend:2.830 - Kurbetrieb Travemünde Bearbeiter/-in: Köhn, Marina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Eine Nachfrage des Vorsitzenden, ob die Erfüllung der Einsparvorgabe in Höhe von 5% lediglich durch kalkulierte Mehreinnahmen erfolgt sei und nicht durch Veränderungen der Organisationsstruktur wird von Herrn Kirchhoff beantwortet, der die Entwicklung de

Eine Nachfrage des Vorsitzenden, ob die Erfüllung der Einsparvorgabe in Höhe von 5% lediglich durch kalkulierte Mehreinnahmen erfolgt sei und nicht durch Veränderungen der Organisationsstruktur wird von Herrn Kirchhoff beantwortet, der die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben insbesondere auch im Personalbereich ausführlich erläutert.

 

Herr Lüttke merkt an, dass die Einnahmen aus der Übernachtungssteuer höher seien als die Einnahmen aus der Kurabgabe und demzufolge es wirtschaftlicher sei, die Kurabgabe abzuschaffen und stattdessen die Übernachtungssteuer wieder einzuführen.

 

Keine weiteren Wortmeldungen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des  § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit    § 97  der Gemeindeordnung  hat die Bürgerschaft durch Beschluss vom

den  Wirtschaftsplan für den  Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt.

 

 

 

 

 

1.

Es betragen

 

 

 

 

 

 

1.1

Im Erfolgsplan

 

 

 

die Erträge

Euro

3.607.000

 

die Aufwendungen

Euro

3.607.000

 

das Jahresergebnis

Euro

0

 

 

 

 

1.2

Im Vermögensplan

 

 

 

die Einzahlungen

Euro

771.000

 

die Auszahlungen

Euro

771.000

 

 

 

 

2.

Es werden festgesetzt:

 

 

 

 

 

 

2.1

der  Gesamtbetrag  der  Kredite

 

für Investitionsförderungs-

 

 

maßnahme           auf

Euro

0

 

 

 

 

2.2

der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

 

ermächtigungen  auf

Euro

0

 

 

 

 

2.3

der Höchstbetrag der

 

 

 

Kassenkredite      auf

Euro

900.000

 

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.