Auszug - Anfrage von BM Andreas Zander: Genehmigung von Musikveranstaltungen im Schuppen 6
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Zander stellt mit der Vorlage 2014/02010 folgende Anfrage:
-Welche Auflagen müssen von einem Veranstalter üblicherweise im Rahmen einer Gaststättenerlaubnis erfüllt werden, damit er Musikveranstaltungen in Schuppen 6 durchführen kann?
-Ist es üblich, dass Musikveranstaltungen von einem anerkannten Schallschutzsachverständigen begleitet werden?
-Gehört ein Gutachten durch einen Schallschutzsachverständigen zu den Auflagen, die ein Veranstalter üblicherweise im Rahmen einer Gaststättenerlaubnis für eine Musikveranstaltung in Schuppen 6 erfüllen muss?
-Welche zusätzlichen Kosten kommen nach Einschätzung der Verwaltung auf einen Veranstalter zu, der vor der Veranstaltung ein Schallschutzgutachten vorlegen muss und deren Veranstaltung durch einen Schallschutzgutachter begleitet wird?
-Bis zu welcher Uhrzeit am Veranstaltungs- oder Folgetag werden üblicherweise Genehmigungen für Musikveranstaltungen in Schuppen 6 erteilt?
-Welche objektiven Kontrollen führt die Stadtverwaltung oder eine andere behördliche Organisation bei angezeigter möglicher Überschreitung der Lärmrichtwerte durch?
-Bei welchen Veranstaltung in der Hansestadt Lübeck ist es nach Erkenntnissen der Verwaltung in diesem Jahr zur Überschreitung der Lärmrichtwerte gekommen?
-Welche Maßnahmen trifft die Verwaltung in der Regel, wenn ihr Überschreitungen der Lärmrichtwerte angezeigt werden?
-In wie vielen Fällen wurde sich wann über Lärmbelästigungen durch Musikveranstaltungen in Schuppen 6 bei welchen örtlichen Behörden beschwert?
-Wie viele Musikveranstaltungen im Rahmen einer Gaststättenerlaubnis wurden in diesem Jahr in Schuppen 6 genehmigt?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung der Fragen.
Keine Wortmeldungen.
Der Hauptausschuss
nimmt Kenntnis.