Vorlage - VO/2014/02010
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Beschlussvorschlag
Welche Auflagen müssen von einem Veranstalter üblicherweise im Rahmen einer Gaststättenerlaubnis erfüllt werden, damit er Musikveranstaltungen in Schuppen 6 durchführen kann?
Ist es üblich, dass Musikveranstaltungen von einem anerkannten Schallschutzsachverständigen begleitet werden?
Gehört ein Gutachten durch einen Schallschutzsachverständigen zu den Auflagen, die ein Veranstalter üblicherweise im Rahmen einer Gaststättenerlaubnis für eine Musikveranstaltung in Schuppen 6 erfüllen muss?
Welche zusätzlichen Kosten kommen nach Einschätzung der Verwaltung auf einen Veranstalter zu, der vor der Veranstaltung ein Schallschutzgutachten vorlegen muss und deren Veranstaltung durch einen Schallschutzgutachter begleitet wird?
Bis zu welcher Uhrzeit am Veranstaltungs- oder Folgetag werden üblicherweise Genehmigungen für Musikveranstaltungen in Schuppen 6 erteilt?
Welche objektiven Kontrollen führt die Stadtverwaltung oder eine andere behördliche Organisation bei angezeigter möglicher Überschreitung der Lärmrichtwerte durch?
Bei welchen Veranstaltung in der Hansestadt Lübeck ist es nach Erkenntnissen der Verwaltung in diesem Jahr zur Überschreitung der Lärmrichtwerte gekommen?
Welche Maßnahmen trifft die Verwaltung in der Regel, wenn ihr Überschreitungen der Lärmrichtwerte angezeigt werden?
In wie vielen Fällen wurde sich wann über Lärmbelästigungen durch Musikveranstaltungen in Schuppen 6 bei welchen örtlichen Behörden beschwert?
Wie viele Musikveranstaltungen im Rahmen einer Gaststättenerlaubnis wurden in diesem Jahr in Schuppen 6 genehmigt?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung der Fragen.
Begründung
Anlagen
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