Auszug - Anfrage von Volker Krause - Veräußerung von Grundstücken und Vermögensgegenständen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Krause stellt mit der Vorlage 2014/01989 folgende Anfrage:
Gemäß § 8 der Hauptsatzung kann der Bürgermeister über die Veräußerung von Grundstücken und Vermögensgegenständen bei einem Wert bis zu 175.000 Euro entscheiden.
- Welche Grundstücke und Vermögensgegenstände wurden in den Jahren 2012, 2013 und im laufenden Kalenderjahr und in jeweils welcher Höhe veräußert?
- Wofür wurden die Mittel aus den Einnahmen verwendet?
Keine Wortmeldungen.
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im nicht-öffentlichen Teil unter TOP 11.1
Der Hauptausschuss
nimmt Kenntnis.