Vorlage - VO/2014/01991  

Betreff: Annahme einer Geldspende in Höhe von 30.000,00 EUR der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.000 - Fachbereichsleitung Bearbeiter/-in: Kuschmierz, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
10.11.2014 
10. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
11.11.2014 
20. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Die Geldspende in Höhe von 30

Beschlussvorschlag

Die Geldspende in Höhe von 30.000,00 EUR der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck als Programmkostenzuschuss zur Realisierung des Weihnachtswunderlandes an der Obertrave in 2014 wird angenommen.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Es handelt sich lediglich um die Annahme einer Spende.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Das Weihnachtswunderland bietet jungen Besuchern des Weihnachtsmarktes eine weihnachtlich-winterliche Spielwiese, die vor allem das aktive und kreative Erleben der Adventszeit in den Mittelpunkt rückt

Begründung

 

Das Weihnachtswunderland bietet jungen Besuchern des Weihnachtsmarktes eine weihnachtlich-winterliche Spielwiese, die vor allem das aktive und kreative Erleben der Adventszeit in den Mittelpunkt rückt.

Mit der Spende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck wird ein Teil des Programms realisiert.

 

Bei dieser Spende handelt es sich um eine Mehrfachspende.

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 30.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck im Jahr 2014 einen Gesamtwert von 445.239,77 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 30.000,00 Euro zuständig.

 

 

 

keine

Anlagen

keine