Vorlage - VO/2014/01991
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende in Höhe von 30.000,00 EUR der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck als Programmkostenzuschuss zur Realisierung des Weihnachtswunderlandes an der Obertrave in 2014 wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung Zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Es handelt sich lediglich um die Annahme einer Spende. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Das Weihnachtswunderland bietet jungen Besuchern des Weihnachtsmarktes eine weihnachtlich-winterliche Spielwiese, die vor allem das aktive und kreative Erleben der Adventszeit in den Mittelpunkt rückt.
Mit der Spende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck wird ein Teil des Programms realisiert.
Bei dieser Spende handelt es sich um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 30.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck im Jahr 2014 einen Gesamtwert von 445.239,77 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 30.000,00 Euro zuständig.
Anlagen
keine