Vorlage - VO/2014/02031
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Beschlussvorschlag
Begründung
Herr Christopher Lötsch hat am 16.09.2014 folgende Frage gestellt: „Welche Folgekosten entstehen der HL und den städtischen Gesellschaften im Zusammenhang mit der Sanierung der Hubbrücke ?“ Am 07.10.2014 wurde die Anfrage erweitert und auf einen „Neubau“ ausgedehnt.
Die Bauverwaltung kann aus ihrem Einflussbereich hierzu folgende Antwort geben:
In den im Jahr 2013 geführten Gesprächen zwischen der Bauverwaltung (Bausenator, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Brückenbau) und dem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) sind keine Kosten benannt oder gar beziffert worden, die der Hansestadt Lübeck (Kernverwaltung) auferlegt werden, wenn das Hubbrückenensemble durch das WSA erneuert wird.
Möglich wäre allerdings, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die in ihrer endgültigen Lage fixierte ehemalige Eisenbahnbrücke der Hansestadt Lübeck „schenkt“, da sie diese nicht mehr benötigt, der Eisenbahnverkehr inzwischen stillgelegt wurde und damit für diese Behörde entbehrlich ist. Die Folge wäre, dass die Stadt die regelmäßige Unterhaltung leisten müsste, um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Darüber hinaus könnten den kommunalen Versorgungsunternehmen beim Neubau der Straßenbrücke ggf. Kosten entstehen, die aus Leitungsumverlegungen (temporär während der Baumaßnahmen oder auch dauerhaft bei einer endgültigen Lageänderung) resultieren. Mögliche Gespräche oder andersartige Abstimmungen hierzu haben unter der Beteiligung der Bauverwaltung nicht statt gefunden und sind mithin nicht bekannt.
Anlagen
- entfällt -