Vorlage - VO/2014/02057  

Betreff: Antwort auf Anfrage AM Zander zur Herreninsel
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Lindner, Dietmar
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
11.11.2014 
20. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Niederschrift BA v. 2014-02-17

Anfrage des BM/AM Herrn Zander in der Sitzung des Hauptausschusses am 07

Beschlussvorschlag

Anfrage des BM/AM Herrn Zander in der Sitzung des Hauptausschusses am 07.10.2014 VO/2014/01978 zur Umsetzung der Bürgerschaftsbeschlüsse zur Siedlung Herreninsel.

 

Anfrage: Wie ist der Sachstand bzgl. Der Umsetzung der am 01.Juli 2010 (TOP 13.8, Drs. 553, 2. AT) und am 28. November 2013 (VO/2013/01072) zur Siedlung Herreninsel gefassten Bürgerschaftsbeschlüsse?

Antwort zu 1 des Bürgerschaftsbeschlusse vom 01

Begründung

Antwort zu 1 des Bürgerschaftsbeschlusse vom 01.Juli 2010:

Im September 2011 wurde den Mietern auf der Herreninsel ein Nachtrag zum Mietvertrag vom 15. September 2009 zugesandt, der alle Forderungen des Bürgerschaftsbeschlusses vom 01. Juli 2010 erfüllte. Dieser Nachtrag ist bis auf 4 Fälle von den 48 Mietern der bebauten Parzellen nicht unterzeichnet worden. Die Interessengemeinschaft der Herreninselbewohner forderte, dass nicht nur die bisherigen Mieter sondern auch Kinder und Enkelkinder bzw. Folgegenerationen Mietverträge erhalten sollten. Dies ist durch den bestehenden Bürgerschaftsbeschluss von 2010 nicht abgedeckt, der ausdrücklich die Mietverträge auf Lebenszeit auf die jetzigen Mieter beschränkte.

Am 18.07.2014 wurde den Mietern ein einheitlicher Mietvertrag zugesandt, der nun auch die Kindergeneration als Nachfolgemieter berücksichtigt. Auch dieser Mietvertrag wurde am 17.09.2014 von der Interessengemeinschaft abgelehnt.

 

Antwort zu 2 und 3 des Bürgerschaftsbeschlusse vom 01.Juli 2010:

Mit ihrer Stellungnahme vom 08.02.2012 teilen die EBL mit, dass gemäß dem im Jahr 2011 von der Bürgerschaft beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzept und der Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck die Flächen auf der Herreninsel grundsätzlich an die öffentliche Kanalisation anzuschließen sind. Daher können die EBL den ursprünglich erzielten Kompromiss zur dezentralen Abwasserentsorgung nicht mehr aufrechterhalten. Eine Entsorgung über die abflusslosen Sammelgruben kann nur bis zum Ablauf des 31.12.2016 geduldet werden.

Von dem Bereich Wirtschaft und Liegenschaften wurde mit Unterstützung der EBL eine überschlägige Kostenkalkulation erstellt, die mit einem Gesamtbetrag von ca. 498 T€ endet. Um eine genaue Kalkulation auf der Basis der zu planenden Leitungsverläufe und -längen muss auf Empfehlung der EBL ein Ingenieurbüro beauftragt werden. Für die Ermittlung und letztendlich auch für die Reduzierung der Anschlussbeiträge erforderlichen Vermessungen sind im Juli und August 2013 erste Arbeiten durchgeführt worden. Der Anschlusspunkt für die öffentliche Entwässerung wurde von EBL hergestellt. Der Anschlusspunkt und damit Übergabe zu den privaten Entwässerungsleitungen zu den einzelnen Parzellen liegt in der Strasse Am Kattegatt. Die Verlegung der privaten Leitungen zu den einzelnen Parzellen könnte nach Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel 2015 durchgeführt werden.

Auf Initiative der Interessengemeinschaft der Herreninselbewohner prüft die Investitionsbank Schleswig-Holstein (I-Bank) zurzeit 2 Finanzierungsvarianten, um den Herreninselbewohnern darlehensweise Mittel zur Verfügung für eine Finanzierung der Kosten des Anschlusses an die öffentliche Entwässerung bereitzustellen. Überlegt wird den jeweiligen Mietern einen Einzelkredit über 15 T€ zu Verfügung zu stellen, der die anteiligen Kosten für den Anschluss und die Installation von Hebepumpen auf den Wohnparzellen decken soll. Dazu wurden mit Unterstützung der Interessengemeinschaft Einverständniserklärungen der Mieter im Juli und August 2013 zur Weitergabe der Daten aus der o. g. Umfrage und der Vertragsdaten eingeholt. 38 Mieter haben sich bisher einverstanden erklärt, dass die I-Bank diese Daten erhält und überprüfen kann.

 

Antwort zu 4: Bezüglich der Schallschutzmassnahmen und dem Stand des Planfeststellungsbeschlusses zum uneingeschränkten Nachtbetrieb auf dem Seelandkai wird auf die in der Anlage befindliche Niederschrift der Sitzung des Bauausschusses vom 17.02.2014 verwiesen.

 

In der Bürgerschaftssitzung am 28.November 2013 wurde der Antrag der CDU (Verlässlichkeit auf der Herreninsel) an den Bauausschuss überwiesen. Auch hierzu wird auf den Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Bauausschusses vom 17.02.2014 verwiesen.

 

Anlage 1 – Niederschrift BA vom 2014-02-17

Anlagen

Anlage 1 – Niederschrift BA vom 2014-02-17

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Niederschrift BA v. 2014-02-17 (397 KB)