Tagesordnung - 37. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 37. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 10.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:36 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.10.2015
SI/2015/580  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Stellenausschreibung für hauptamliche SenatorInnen Fachbereich Wirtschaft und Soziales sowie Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Enthält Anlagen
VO/2015/03110  
Ö 3.1.1  
Ergänzungsantrag des BM/AM Thomas Rathcke zur Stellenausschreibung für hauptamliche SenatorInnen Fachbereich Wirtschaft und Soziales sowie Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung
VO/2015/03164  
Ö 3.2  
Anfrage von BM Lars Rottloff: Verwendung von Gebäudeunterhaltungsmitteln bei den SIE (Zurückgestellt am 13.10.15 - Die Beantwortung erfolgt im nichtöffentlichen Teil unter TOP 11.1 !)
VO/2015/03025  
Ö 3.3  
Anfrage der Ausschussmitglieder Michelle Akyurt und Silke Mählenhoff, Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, zum Flughafen (Zurückgestellt am 13.10.15 - Die Beantwortung erfolgt im nichtöffentlichen Teil !)
VO/2015/03059  
Ö 3.4  
Anfrage von BM Andreas Zander: Flüchtlingsunterbringung (Zurückgestellt am 13.10.15)
VO/2015/03067  
Ö 3.4.1  
Antwort des FB 2 zur Anfrage von BM Andreas Zander: Flüchtlingsunterbringung (Die Anlage liegt jetzt vor und wird nachgereicht.)
VO/2015/03118  
Ö 3.5  
Anfrage von BM Andreas Zander: Flughafen (Zurückgestellt am 13.10.15 - Die Beantwortung erfolgt im nichtöffentlichen Teil !)
VO/2015/03068  
Ö 3.6  
Anfrage des BM Jan Lindenau: Zentralisierung der Hausmeisterdienste beim GMHL (Zurückgestellt am 13.10.15)
VO/2015/03091  
Ö 3.6.1  
Beantwortung einer Anfrage des BM Jan Lindenau betr. Zentralisierung der Hausmeisterdienste beim GMHL (Die Anlage liegt jetzt vor und wird nachgereicht.)
VO/2015/03095  
Ö 3.7  
Antwort des FB 4 betr. Sanierung Musik- und Kongresshalle; hier: Ob die für die Kosten der Sanierung anfallende Umsatzsteuer mit dem Finanzamt verrechnet wird (Anfrage von AM Lötsch am 13.10.15)    
Ö 3.8  
BM Volker Krause: Kosten der Musik- und Kongresshalle (MuK)
VO/2015/03108  
Ö 3.9  
Anfrage des BM/AM Thomas Rathcke zum neuen Denkmalschutzgesetz
VO/2015/03122  
Ö 3.10  
NEU: Anfrage des BM Oliver Dedow zum Theater Lübeck
VO/2015/03138  
Ö 3.11  
Enthält Anlagen
NEU: Anfrage von BM Christopher Lötsch: Unterbringung von Asylsuchenden
VO/2015/03150  
Ö 3.12  
NEU: Anfrage von BM Andreas Zander: Transitflüchtlinge
VO/2015/03161  
Ö 3.13  
NEU: Anfrage BM Andreas Zander betr. Nutzung von Sporthallen als Flüchtlingsunterkunft    
Ö 3.14  
NEU: Anfrage BM Thomas Rathcke betr. Einrichtung eines ständigen TOP "Flüchtlinge"    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Unterzeichnung der Charta der Vielfalt gemäß Bürgerschaftsbeschluss vom 26.2.2015 zu TOP 5.1. in der Drs. VO 2449
Enthält Anlagen
VO/2015/03062  
Ö 4.2  
Jahresbericht 2014 der Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2015/02875  
Ö 4.3  
Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
VO/2015/02885  
Ö 4.4  
Integrationsmonitoring Indikatoren zum Stand der Integration in der Hansestadt Lübeck Bericht 2013/2014
Enthält Anlagen
VO/2015/02959  
Ö 4.5  
NEU: Stellungnahme der Hansestadt Lübeck betref. Vereinbarung zur regionalen Entsorgung freigegebener Abfälle aus Kernkraftwerken
Enthält Anlagen
VO/2015/03103  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Teilnahme an D115 - Verbund (Zurückgestellt am 13.10.15)
Enthält Anlagen
VO/2015/02891  
Ö 5.2  
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung über 35.000 EUR für das Projekt "Bewegungstreffpunkt Humboldtwiese"
VO/2015/03064  
Ö 5.3  
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung über 170.000 EUR für das "Zukunftskonzept Wissenschaftsstadt Lübeck"
VO/2015/03076  
Ö 5.4  
Haushaltssatzung 2016 mit Stellenplanänderungen 2016 (In den Fraktionsbüros liegen für die regulären HA-Mitglieder folgende ergänzende Unterlagen bereit: - Rohentwurf Zusammenstellung der Mittelanmeldungen der FB 1-5 )
Enthält Anlagen
VO/2015/03069  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und     Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.               Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.              

 

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen (Änderungen zu vorherigen Ständen in Kursivschrift):

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

742.976.200

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

804.314.500

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  61.338.300

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

731.113.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

784.092.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  69.263.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

   103.172.500

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.                                          (Stand: 25.11.2015 )

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

35.780.500

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  44.437.800

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.276,65

Stand:

11/2015

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                            400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

              2.              Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

 

 

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

     Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus den Anlagen 5a und 5b ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungslisten)   ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.276,65 Planstellen).

 

 

5. Die SeniorInneneinrichtungen werden (wie bisher) als Sondervermögen der Hansestadt Lübeck geführt.

 

 


 

 

   
    02.11.2015 - Bauausschuss
    Ö 2.1 - zurückgestellt
    Beschluss:

 

   
    03.11.2015 - Ausschuss für Soziales
    Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und     Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.               Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.              

 

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

733.527.000

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

789.590.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  56.063.100

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

721.664.300

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

769.372.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   65.321.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

   99.230.200

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.                                          (Stand: 21.10.2015 )

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

33.703.200

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  29.185.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.247,94

Stand:

10/2015

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                            400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

              2.              Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

 

§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

   2016/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.902.400

 

 

die Aufwendungen auf

26.072.900

 

 

der Jahresverlust auf

  2.170.500

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einzahlungen auf

     264.000

 

 

die Auszahlungen auf

     264.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.475.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus der

Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich

daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt

(3.247,94 Planstellen).

 

 

Der Ausschuss nimmt den Beschlussvorschlag einvernehmlich ohne Votum zur Kenntnis

Auf Vorschlag des Vorsitzenden nimmt der Ausschuss den Beschlussvorschlag einvernehmlich ohne Votum zur Kenntnis.

 

   
    09.11.2015 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 5.6 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschluss:

Beschluss:

Der Kulturausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

   
    09.11.2015 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 2.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und     Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.               Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11

 

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

737.759.900

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

805.294.700

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  67.534.800

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

725.897.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

785.072.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   65.286.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

   99.195.200

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.                                          (Stand: 10.11.2015 )

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

33.768.200

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  31.835.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.276,65

Stand:

11/2015

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      500 %

              2.              Gewerbesteuer                                                                                            450 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

   2016/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.902.400

 

 

die Aufwendungen auf

26.072.900

 

 

der Jahresverlust auf

  2.170.500

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einzahlungen auf

     264.000

 

 

die Auszahlungen auf

     264.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.475.000

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

     Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus den Anlagen 5a und 5b ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste)   ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.276,65 Planstellen).

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Vorlage ohne

Votum zur Kenntnis zu nehmen.

   
    10.11.2015 - Hauptausschuss
    Ö 5.4 - zurückgestellt
   
   
    12.11.2015 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.

   
    12.11.2015 - Rechnungsprüfungsausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   
   
    16.11.2015 - Bauausschuss
    Ö 2.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 2.1 - Nachmeldeliste 3_2016-2019_Investitionen (86 KB)    
   
    17.11.2015 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und

Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und
0 - Stimmenthaltungen ohne Votum zur Kenntnis.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 (559 KB)    
   
    19.11.2015 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 5.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß

Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß.             

 

 

   
    24.11.2015 - Hauptausschuss
    Ö 5.13 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und     Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.               Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

              beschlossen.

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.              

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen (Änderungen zu vorherigen Ständen in Kursivschrift):

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

742.976.200

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

804.314.500

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  61.338.300

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

731.113.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

784.092.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  69.263.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

   103.172.500

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.                                          (Stand: 25.11.2015 )

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

35.780.500

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  44.437.800

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.276,65

Stand:

11/2015

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                            400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

              2.              Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

§ 5

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus den Anlagen 5a und 5b ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungslisten)   ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.276,65 Planstellen).

5. Die SeniorInneneinrichtungen werden (wie bisher) als Sondervermögen der Hansestadt Lübeck geführt.

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.

             

   
    26.11.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.25 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und     Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.               Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

 Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.  

 

 

3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen (Änderungen zu vorherigen Ständen in Kursivschrift):

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

742.976.200

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

804.314.500

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  61.338.300

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

731.113.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

784.092.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   69.263.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

   103.172.500

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.   (Stand: 25.11.2015 )

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 35.780.500

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  44.437.800

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.276,65

Stand:

11/2015

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                            400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

     Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus den Anlagen 5a und 5b ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungslisten)   ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.276,65 Planstellen).

5. Die SeniorInneneinrichtungen werden (wie bisher) als Sondervermögen der Hansestadt Lübeck geführt.

 

 


 

 

 

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

in ergänzter, geänderter und ausgetauschter Fassung:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen: 42

Nein-Stimmen: 6

 

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.

 

 

Ö 5.5  
ALT-DRUCKSACHE 492 zu TOP 4.6 vom 29.03.2012 "Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention in den Fachbereichen der Verwaltung der Hansestadt Lübeck"
Enthält Anlagen
VO/2015/02887  
Ö 5.6  
ALT-DRUCKSACHE 841 zu TOP 4.3 vom 16.07.2009 "Barrierefreiheit auch für Lübecker Touristen"
Enthält Anlagen
VO/2015/02888  
Ö 5.7  
Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2016
Enthält Anlagen
VO/2015/03039  
Ö 5.8  
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2014
Enthält Anlagen
VO/2015/02909  
Ö 5.9  
Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2015/02899  
Ö 5.10  
Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInnenEinrichungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2014
VO/2015/03035  
Ö 5.11  
Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2015/02948  
Ö 5.12  
Übernahme von Fahrtkosten für die Beförderung von SchülerInnen in "Deutsch als Zweitsprache-Klassen" (DaZ-Klassen) (Zurückgestellt am 13.10.15)
Enthält Anlagen
VO/2015/02876  
Ö 5.13  
Preistarif für die Lübecker Schwimmbäder (Zurückgestellt am 13.10.15)
Enthält Anlagen
VO/2015/02912  
Ö 5.14  
Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN ? Jahresprogramm 2016 der LÜBECKER MUSEEN
Enthält Anlagen
VO/2015/03003  
Ö 5.15  
Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN ? Erstellen einer Dokumentation zum Stand der Erforschung der Industriegeschichte in Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2015/03004  
Ö 5.16  
Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2016
Enthält Anlagen
VO/2015/03021  
Ö 5.17  
Metropolregion Hamburg (MRH), Beteiligung der Hansestadt Lübeck an der Erarbeitung "Neuer Ziele und Strukturen" für die MRH Grundlage: Diskussionspapier "Ziele und Strukturen der MRH", Stand: 26.6.2015 (Anlage 1) (Zurückgestellt am 13.10.15)
Enthält Anlagen
VO/2015/02965  
Ö 6  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8     Verschiedenes    
Ö 8.1  
Anfrage BM Henning Stabe betr. Stiftung Lübecker Altstadt    
Ö 8.2  
Anfrage BM Thomas Rathcke betr. IG Rothebek    
Ö 8.3  
Anfrage BM Oliver Dedow betr. EAE Kronsforder Landstraße    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.10.2015      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 11.1     Themenkomplex SIE (Hierzu wird der Gutachter Peter Henrichfreise anwesend sein !)      
N 11.1.1     Anfrage des AM Michelle Akyurt zu SIE (Zurückgestellt am 13.10.15)      
N 11.2     Antwort auf eine Anfrage BM Andreas Zander: Flughafen (Die Anlage liegt jetzt vor und wird nachgereicht.)      
N 11.3     Anfrage BM Frau Akyurt und Frau Mählenhoff im Hauptausschuss am 13.10.2015 zum Flughafen (Die Anlage liegt jetzt vor und wird nachgereicht.)      
N 11.4     Antwort auf die Anfrage von BM Frau Röttger im Hauptausschuss betr. Schadstoffbelastung Grundstücksfläche "Alte Ziegelei"      
N 11.5     Antwort auf eine Anfrage von Herrn Rathcke und Herrn Lötsch zum Verkauf eines Gewerbegrundstückes im Gewerbegebiet Roggenhorst - Vorlage 2015/02997 (Die Anlage liegt jetzt vor und wird nachgereicht.)      
N 12     Berichte      
N 12.1     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,-- EUR netto      
N 12.2     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000,- EUR netto      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 13.1     Fortsetzung des Sanierungsprozesses in den SIE (Zurückgestellt am 22.09.15)      
N 13.2     Verkauf eines Gewerbegrundstückes im Hutmacherring      
N 14     Verschiedenes      
N 14.1     Anfrage BM Michelle Akyurt betr. Flughafen Lübeck      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse