TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.10.2015 |
|
SI/2015/580 |
|
Ö 3 |
|
|
Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
|
|
|
Ö 3.1 |
|
|
Stellenausschreibung für hauptamliche SenatorInnen Fachbereich Wirtschaft und Soziales sowie Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
|
VO/2015/03110 |
|
Ö 3.1.1 |
|
|
Ergänzungsantrag des BM/AM Thomas Rathcke zur Stellenausschreibung für hauptamliche SenatorInnen Fachbereich Wirtschaft und Soziales sowie Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
|
VO/2015/03164 |
|
Ö 3.2 |
|
|
Anfrage von BM Lars Rottloff: Verwendung von Gebäudeunterhaltungsmitteln bei den SIE (Zurückgestellt am 13.10.15 - Die Beantwortung erfolgt im nichtöffentlichen Teil unter TOP 11.1 !) |
|
VO/2015/03025 |
|
Ö 3.3 |
|
|
Anfrage der Ausschussmitglieder Michelle Akyurt und Silke Mählenhoff, Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, zum Flughafen (Zurückgestellt am 13.10.15 - Die Beantwortung erfolgt im nichtöffentlichen Teil !) |
|
VO/2015/03059 |
|
Ö 3.4 |
|
|
Anfrage von BM Andreas Zander: Flüchtlingsunterbringung (Zurückgestellt am 13.10.15) |
|
VO/2015/03067 |
|
Ö 3.4.1 |
|
|
Antwort des FB 2 zur Anfrage von BM Andreas Zander: Flüchtlingsunterbringung (Die Anlage liegt jetzt vor und wird nachgereicht.) |
|
VO/2015/03118 |
|
Ö 3.5 |
|
|
Anfrage von BM Andreas Zander: Flughafen (Zurückgestellt am 13.10.15 - Die Beantwortung erfolgt im nichtöffentlichen Teil !) |
|
VO/2015/03068 |
|
Ö 3.6 |
|
|
Anfrage des BM Jan Lindenau: Zentralisierung der Hausmeisterdienste beim GMHL (Zurückgestellt am 13.10.15) |
|
VO/2015/03091 |
|
Ö 3.6.1 |
|
|
Beantwortung einer Anfrage des BM Jan Lindenau betr. Zentralisierung der Hausmeisterdienste beim GMHL (Die Anlage liegt jetzt vor und wird nachgereicht.) |
|
VO/2015/03095 |
|
Ö 3.7 |
|
|
Antwort des FB 4 betr. Sanierung Musik- und Kongresshalle; hier: Ob die für die Kosten der Sanierung anfallende Umsatzsteuer mit dem Finanzamt verrechnet wird (Anfrage von AM Lötsch am 13.10.15) |
|
|
|
Ö 3.8 |
|
|
BM Volker Krause: Kosten der Musik- und Kongresshalle (MuK) |
|
VO/2015/03108 |
|
Ö 3.9 |
|
|
Anfrage des BM/AM Thomas Rathcke zum neuen Denkmalschutzgesetz |
|
VO/2015/03122 |
|
Ö 3.10 |
|
|
NEU: Anfrage des BM Oliver Dedow zum Theater Lübeck |
|
VO/2015/03138 |
|
Ö 3.11 |
|
|
NEU: Anfrage von BM Christopher Lötsch: Unterbringung von Asylsuchenden |
|
VO/2015/03150 |
|
Ö 3.12 |
|
|
NEU: Anfrage von BM Andreas Zander: Transitflüchtlinge |
|
VO/2015/03161 |
|
Ö 3.13 |
|
|
NEU: Anfrage BM Andreas Zander betr. Nutzung von Sporthallen als Flüchtlingsunterkunft |
|
|
|
Ö 3.14 |
|
|
NEU: Anfrage BM Thomas Rathcke betr. Einrichtung eines ständigen TOP "Flüchtlinge" |
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Berichte |
|
|
|
Ö 4.1 |
|
|
Unterzeichnung der Charta der Vielfalt gemäß Bürgerschaftsbeschluss vom 26.2.2015 zu TOP 5.1. in der Drs. VO 2449 |
|
VO/2015/03062 |
|
Ö 4.2 |
|
|
Jahresbericht 2014 der Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck |
|
VO/2015/02875 |
|
Ö 4.3 |
|
|
Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung |
|
VO/2015/02885 |
|
Ö 4.4 |
|
|
Integrationsmonitoring
Indikatoren zum Stand der Integration in der Hansestadt Lübeck
Bericht 2013/2014 |
|
VO/2015/02959 |
|
Ö 4.5 |
|
|
NEU: Stellungnahme der Hansestadt Lübeck betref. Vereinbarung zur regionalen Entsorgung freigegebener Abfälle aus Kernkraftwerken |
|
VO/2015/03103 |
|
Ö 5 |
|
|
Beschlussvorlagen |
|
|
|
Ö 5.1 |
|
|
Teilnahme an D115 - Verbund (Zurückgestellt am 13.10.15) |
|
VO/2015/02891 |
|
Ö 5.2 |
|
|
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung über 35.000 EUR für das Projekt "Bewegungstreffpunkt Humboldtwiese" |
|
VO/2015/03064 |
|
Ö 5.3 |
|
|
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung über 170.000 EUR für das "Zukunftskonzept Wissenschaftsstadt Lübeck" |
|
VO/2015/03076 |
|
Ö 5.4 |
|
|
Haushaltssatzung 2016 mit Stellenplanänderungen 2016
(In den Fraktionsbüros liegen für die regulären HA-Mitglieder folgende ergänzende Unterlagen bereit:
- Rohentwurf Zusammenstellung der Mittelanmeldungen der FB 1-5
) |
|
VO/2015/03069 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
1Beschlussvorschlag 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen (Änderungen zu vorherigen Ständen in Kursivschrift): § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 742.976.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 804.314.500 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 61.338.300 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 731.113.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 784.092.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 69.263.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 103.172.500 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: 25.11.2015 ) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.780.500 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 44.437.800 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.276,65 | Stand: 11/2015 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus den Anlagen 5a und 5b ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungslisten) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.276,65 Planstellen). 5. Die SeniorInneneinrichtungen werden (wie bisher) als Sondervermögen der Hansestadt Lübeck geführt.
|
|
|
|
|
02.11.2015 - Bauausschuss |
|
|
Ö 2.1 - zurückgestellt |
|
|
Beschluss:
|
|
|
|
|
03.11.2015 - Ausschuss für Soziales |
|
|
Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
|
|
Beschluss:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 733.527.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 789.590.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 56.063.100 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 721.664.300 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 769.372.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 65.321.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 99.230.200 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: 21.10.2015 ) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.703.200 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 29.185.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.247,94 | Stand: 10/2015 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2016/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.902.400 | | | die Aufwendungen auf | 26.072.900 | | | der Jahresverlust auf | 2.170.500 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einzahlungen auf | 264.000 | | | die Auszahlungen auf | 264.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.475.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.247,94 Planstellen).
Der Ausschuss nimmt den Beschlussvorschlag einvernehmlich ohne Votum zur KenntnisAuf Vorschlag des Vorsitzenden nimmt der Ausschuss den Beschlussvorschlag einvernehmlich ohne Votum zur Kenntnis.
|
|
|
|
|
09.11.2015 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
|
|
Ö 5.6 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
|
|
Beschluss:Beschluss: Der Kulturausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Einstimmig
|
|
|
|
|
09.11.2015 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
|
|
Ö 2.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
|
|
Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 737.759.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 805.294.700 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 67.534.800 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 725.897.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 785.072.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 65.286.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 99.195.200 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: 10.11.2015 ) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.768.200 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 31.835.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.276,65 | Stand: 11/2015 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2016/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.902.400 | | | die Aufwendungen auf | 26.072.900 | | | der Jahresverlust auf | 2.170.500 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einzahlungen auf | 264.000 | | | die Auszahlungen auf | 264.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.475.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus den Anlagen 5a und 5b ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.276,65 Planstellen).
Der Wirtschaftsausschuss und AusschussDer Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.
|
|
|
|
|
10.11.2015 - Hauptausschuss |
|
|
Ö 5.4 - zurückgestellt |
|
|
|
|
|
|
|
12.11.2015 - Jugendhilfeausschuss |
|
|
Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
|
|
Beschluss:Beschluss: Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.
|
|
|
|
|
12.11.2015 - Rechnungsprüfungsausschuss |
|
|
Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
|
|
|
|
|
|
|
16.11.2015 - Bauausschuss |
|
|
Ö 2.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
|
|
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
|
|
|
|
|
17.11.2015 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
|
|
Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
|
|
Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen undDer Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen ohne Votum zur Kenntnis.
|
|
|
|
|
19.11.2015 - Schul- und Sportausschuss |
|
|
Ö 5.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
|
|
Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäßDer Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß.
|
|
|
|
|
24.11.2015 - Hauptausschuss |
|
|
Ö 5.13 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
|
|
Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen (Änderungen zu vorherigen Ständen in Kursivschrift): § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 742.976.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 804.314.500 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 61.338.300 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 731.113.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 784.092.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 69.263.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 103.172.500 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: 25.11.2015 ) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.780.500 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 44.437.800 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.276,65 | Stand: 11/2015 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus den Anlagen 5a und 5b ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungslisten) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.276,65 Planstellen). 5. Die SeniorInneneinrichtungen werden (wie bisher) als Sondervermögen der Hansestadt Lübeck geführt.
Der Hauptausschuss leitet die VorlageDer Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
|
|
|
|
|
26.11.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
|
|
Ö 10.25 - geändert beschlossen |
|
|
Beschluss:Beschluss: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen (Änderungen zu vorherigen Ständen in Kursivschrift): § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 742.976.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 804.314.500 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 61.338.300 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 731.113.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 784.092.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 69.263.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 103.172.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 25.11.2015 ) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.780.500 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 44.437.800 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.276,65 | Stand: 11/2015 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus den Anlagen 5a und 5b ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungslisten) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.276,65 Planstellen). 5. Die SeniorInneneinrichtungen werden (wie bisher) als Sondervermögen der Hansestadt Lübeck geführt.
AbstimmungsergebnisAbstimmungsergebnis in ergänzter, geänderter und ausgetauschter Fassung: Mehrheitliche Annahme bei Ja-Stimmen: 42 Nein-Stimmen: 6 Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.
|
Ö 5.5 |
|
|
ALT-DRUCKSACHE 492 zu TOP 4.6 vom 29.03.2012
"Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention in den Fachbereichen der Verwaltung der Hansestadt Lübeck"
|
|
VO/2015/02887 |
|
Ö 5.6 |
|
|
ALT-DRUCKSACHE 841 zu TOP 4.3 vom 16.07.2009
"Barrierefreiheit auch für Lübecker Touristen"
|
|
VO/2015/02888 |
|
Ö 5.7 |
|
|
Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2016 |
|
VO/2015/03039 |
|
Ö 5.8 |
|
|
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2014 |
|
VO/2015/02909 |
|
Ö 5.9 |
|
|
Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde |
|
VO/2015/02899 |
|
Ö 5.10 |
|
|
Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInnenEinrichungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2014 |
|
VO/2015/03035 |
|
Ö 5.11 |
|
|
Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck |
|
VO/2015/02948 |
|
Ö 5.12 |
|
|
Übernahme von Fahrtkosten für die Beförderung von SchülerInnen in "Deutsch als Zweitsprache-Klassen" (DaZ-Klassen) (Zurückgestellt am 13.10.15) |
|
VO/2015/02876 |
|
Ö 5.13 |
|
|
Preistarif für die Lübecker Schwimmbäder (Zurückgestellt am 13.10.15) |
|
VO/2015/02912 |
|
Ö 5.14 |
|
|
Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN ? Jahresprogramm 2016 der LÜBECKER MUSEEN
|
|
VO/2015/03003 |
|
Ö 5.15 |
|
|
Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN ? Erstellen einer Dokumentation zum Stand der Erforschung der Industriegeschichte in Lübeck |
|
VO/2015/03004 |
|
Ö 5.16 |
|
|
Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2016 |
|
VO/2015/03021 |
|
Ö 5.17 |
|
|
Metropolregion Hamburg (MRH), Beteiligung der Hansestadt Lübeck an der Erarbeitung "Neuer Ziele und Strukturen" für die MRH
Grundlage: Diskussionspapier "Ziele und Strukturen der MRH", Stand: 26.6.2015 (Anlage 1) (Zurückgestellt am 13.10.15) |
|
VO/2015/02965 |
|
Ö 6 |
|
|
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
|
|
|
Ö 7 |
|
|
Anträge von Ausschussmitgliedern |
|
|
|
Ö 8 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
Ö 8.1 |
|
|
Anfrage BM Henning Stabe betr. Stiftung Lübecker Altstadt |
|
|
|
Ö 8.2 |
|
|
Anfrage BM Thomas Rathcke betr. IG Rothebek |
|
|
|
Ö 8.3 |
|
|
Anfrage BM Oliver Dedow betr. EAE Kronsforder Landstraße |
|
|
|
Ö 9 |
|
|
Ende des öffentlichen Teils |
|
|
|
N 10 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.10.2015 |
|
|
|
N 11 |
|
|
Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
|
|
|
N 11.1 |
|
|
Themenkomplex SIE (Hierzu wird der Gutachter Peter Henrichfreise anwesend sein !) |
|
|
|
N 11.1.1 |
|
|
Anfrage des AM Michelle Akyurt zu SIE (Zurückgestellt am 13.10.15) |
|
|
|
N 11.2 |
|
|
Antwort auf eine Anfrage BM Andreas Zander: Flughafen (Die Anlage liegt jetzt vor und wird nachgereicht.) |
|
|
|
N 11.3 |
|
|
Anfrage BM Frau Akyurt und Frau Mählenhoff im Hauptausschuss am 13.10.2015 zum Flughafen (Die Anlage liegt jetzt vor und wird nachgereicht.) |
|
|
|
N 11.4 |
|
|
Antwort auf die Anfrage von BM Frau Röttger im Hauptausschuss betr. Schadstoffbelastung Grundstücksfläche "Alte Ziegelei" |
|
|
|
N 11.5 |
|
|
Antwort auf eine Anfrage von Herrn Rathcke und Herrn Lötsch zum Verkauf eines Gewerbegrundstückes im Gewerbegebiet Roggenhorst - Vorlage 2015/02997 (Die Anlage liegt jetzt vor und wird nachgereicht.) |
|
|
|
N 12 |
|
|
Berichte |
|
|
|
N 12.1 |
|
|
Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,-- EUR netto |
|
|
|
N 12.2 |
|
|
Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000,- EUR netto |
|
|
|
N 13 |
|
|
Beschlussvorlagen |
|
|
|
N 13.1 |
|
|
Fortsetzung des Sanierungsprozesses in den SIE (Zurückgestellt am 22.09.15) |
|
|
|
N 13.2 |
|
|
Verkauf eines Gewerbegrundstückes im Hutmacherring |
|
|
|
N 14 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
N 14.1 |
|
|
Anfrage BM Michelle Akyurt betr. Flughafen Lübeck |
|
|
|
Ö 15 |
|
|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|