Auszug - Anfrage von BM Lars Rottloff: Verwendung von Gebäudeunterhaltungsmitteln bei den SIE  

37. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 10.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:36 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2015/03025 Anfrage von BM Lars Rottloff: Verwendung von Gebäudeunterhaltungsmitteln bei den SIE
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Rottloff stellt mit der Vorlage 2015/03025 folgende Anfrage:

Herr Rottloff stellt mit der Vorlage 2015/03025 folgende Anfrage:

 

„In der Sondersitzung des Sozialausschusses am 16.09.2015 wurde vom Gutachter u.a. vorgebracht, dass die SIE den Anteil, der in den monatlichen Heimkosten für die Gebäudeunterhaltung enthalten ist, nicht zweckentsprechend (also für die Bauunterhaltung) verwendet hat.

Laut BDO-Abschlussgutachten S. 32 (Anlage 1 zur Vorlage VO/2015/02632) ist in der monatlichen "Miete" ein Betrag von 407,00 Euro (13,56 Euro pro Tag) für Investitionen enthalten. Im Berger-Gutachten (S. 8) waren noch durchschnittlich 428,70 Euro pro Monat ausgewiesen.

Bei 676 Pflegeplätzen bedeutet dies ca. 275 TEuro Einnahmen für Investitionen (entsprechend dem Betrag, der in Anl. 3 S.2 zum WP 2015 ausgewiesen ist - VO/2014/02002).

  • Laut WP der SIE für 2015, Anl. 3 S. 1: Ist 2014 = 116.199,00 Euro. Wie wurden die restlichen Mittel der Gebäudeunterhaltung verwendet?
  • Warum ist diese Diskrepanz weder den Wirtschaftsprüfern noch dem städtischen Beteiligungscontrolling nie aufgefallen?
  • Wofür wurden die Mittel der Gebäudeunterhaltung in den Vorjahren verwendet?
  • Da die Alten- und Pflegeheime öffentlich gefördert werden, ergibt sich die Frage, ob dieser Betrag vom Zuwendungsgeber zurückgefordert werden kann und wenn ja für wie viele Jahre?
  • Wie hoch ist das finanzielle Risiko für die HL in Summe?
  • Seit wann ist die Verwaltungsleitung über dieses Vorgehen der SIE informiert?

Bitte um schriftliche Beantwortung der Fragen.“

 

 

Keine Wortmeldungen.

 

 

Anmerkung des Protokolls: Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im nicht-öffentlichen Teil unter TOP 11.1

 


 

 

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.