Vorlage - VO/2015/03025  

Betreff: Anfrage von BM Lars Rottloff: Verwendung von Gebäudeunterhaltungsmitteln bei den SIE
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Anhörung
22.09.2015 
35. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
13.10.2015 
36. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
10.11.2015 
37. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

In der Sondersitzung des Sozialausschusses am 16

Beschlussvorschlag

 

In der Sondersitzung des Sozialausschusses am 16.09.2015 wurde vom Gutachter u.a. vorgebracht, dass die SIE den Anteil, der in den monatlichen Heimkosten für die Gebäudeunterhaltung enthalten ist, nicht zweckentsprechend (also für die Bauunterhaltung) verwendet hat.

 

Laut BDO-Abschlussgutachten S. 32 (Anlage 1 zur Vorlage VO/2015/02632) ist in der monatlichen "Miete" ein Betrag von 407,00 Euro (13,56 Euro pro Tag) für Investitionen enthalten. Im Berger-Gutachten (S. 8) waren noch durchschnittlich 428,70 Euro pro Monat ausgewiesen.

 

Bei 676 Pflegeplätzen bedeutet dies ca. 275 TEuro Einnahmen für Investitionen (entsprechend dem Betrag, der in Anl. 3 S.2 zum WP 2015 ausgewiesen ist - VO/2014/02002).

 

  • Laut WP der SIE für 2015, Anl. 3 S. 1: Ist 2014 = 116.199,00 Euro. Wie wurden die restlichen Mittel der Gebäudeunterhaltung verwendet?
  • Warum ist diese Diskrepanz weder den Wirtschaftsprüfern noch dem städtischen Beteiligungscontrolling nie aufgefallen?
  • Wofür wurden die Mittel der Gebäudeunterhaltung in den Vorjahren verwendet?
  • Da die Alten- und Pflegeheime öffentlich gefördert werden, ergibt sich die Frage, ob dieser Betrag vom Zuwendungsgeber zurückgefordert werden kann und wenn ja für wie viele Jahre?
  • Wie hoch ist das finanzielle Risiko für die HL in Summe?
  • Seit wann ist die Verwaltungsleitung über dieses Vorgehen der SIE informiert?

 

Bitte um schriftliche Beantwortung der Fragen.

 

 

Erfolgt mündlich

Begründung

Erfolgt mündlich.

 

 


Anlagen