Vorlage - VO/2015/03076  

Betreff: Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung über 170.000 EUR für das "Zukunftskonzept Wissenschaftsstadt Lübeck"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.010 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Mutz, Thomas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
10.11.2015 
37. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2015 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperioda 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Die Geldspende der Possehl-Stiftung über 170

Beschlussvorschlag

 

Die Geldspende der Possehl-Stiftung über 170.000 EUR für das „Zukunftskonzept Wissenschaftsstadt Lübeck“ wird angenommen.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201- Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind nicht unmittelbar berührt

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch § 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Allgemeine Vorbemerkung

Begründung

Allgemeine Vorbemerkung

Die vorliegende Vorlage betrifft den Zuständigkeitsbereich des Wissenschaftsmanagement Lübeck "Stadt der Wissenschaft". Die Vorlage ist dem Fachbereich Bürgermeister am 07.10.2015 übersandt worden.

 

Aufgrund der Tatsache, dass das Wissenschaftsmanagement Lübeck "Stadt der Wissenschaft" keine eigenen Vorlagen in die Gremien der Hansestadt Lübeck einbringen kann und dies nur dem Fachbereich möglich ist, geschieht dieses mit dem Deckblatt des Fachbereiches Bürgermeister. Der Fachbereich 1- Bürgermeister weist darauf hin, dass für Inhalte und Umfang der Vorlage ausschließlich das Wissenschaftsmanagement Lübeck verantwortlich ist.

 

Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 über die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u.ä. machen es erforderlich, dass im Falle der vorliegenden Spende der Possehl-Stiftung die Bürgerschaft über die Spendenannahme entscheidet.

Bei der Possehl-Stiftung handelt es sich um einen Mehrfachspender, somit gilt nach Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO. Wenn ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden leistet, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spende zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spende.

Nach Auskunft des Bereichs Haushalt und Steuerung hat die Possehl-Stiftung im Jahr 2015 bereits mehr als 500 TEUR gespendet, somit ist die Bürgerschaft nach dem am 21.03.2013 von der Bürgerschaft beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme oder die Vermittlung von Spenden zuständig (Spende einer gemeinnützigen Stiftung über 500 TEUR).

 

Erläuterung

 

Das Zukunftskonzept für die Wissenschaftsstadt Lübeck ist auf Empfehlung des Initiativkreises „Wissenschaft in Lübeck“ am 27. November 2014 einstimmig von der Lübecker Bürgerschaft beschlossen worden. Darin wurden die von den Finanziers des Wissenschaftsmanagements geforderten Bedingungen für eine Fortsetzung der Förderung berücksichtigt. Die Verstetigung des Engagements der Hansestadt Lübeck erfolgt über die Bereitstellung der seit 2011 zur Verfügung gestellten Personalstelle.

 

Die eingeworbenen Fördermittel werden auf Grundlage des beschlossenen Zukunftskonzepts verwendet. Im Zentrum steht die Kooperationsidee, durch das Wissenschaftsmanagement  Lübeck, bzw. die Wissenschaftsmanagement Lübeck gGmbH ein „Haus der Wissenschaft“ in Lübeck zu entwickeln und die Wissenschaftsstadt Lübeck zukunftsweisend zu verstetigen.

 

Zeitraum für Finanzierung 01.06.201531.12.2015

Durch zusätzlich eingeworbene Fördermittel und Zuschüsse sowie der bisherigen stringenten Budgetbewirtschaftung wird das Wissenschaftsmanagement Lübeck einen eigenen Beitrag leisten und konkret die Finanzierung vom 01.06. - 31.12.2015 und somit den Budgetbedarf von 175.000 Euro sicherstellen. Voraussetzung war hierfür die Übertragung der bis zum 31.05.2015 nicht ausgegebenen Fördermittel zweckgebunden für das Wissenschaftsmanagement. Entsprechend wurde von der Possehl-Stiftung die Übertragung dieser Mittel genehmigt.

 

Finanzierung 01.01.201631.12.2020 (5 Jahre)

Zur Planungssicherheit wird von den Fördermittelgebern wünschenswerterweise ein Kommitment über den gesamten Förderzeitraum von 5 Jahren erbeten. Mit dem dargestellten Finanzierungsbedarf wird über eine sog. Grundfinanzierung hinaus bereits die Durchführung verschiedener Projekte gemäß Masterplan des Wissenschaftsmanagements (vgl. jährliche Schwerpunktsetzungen einschl. Projekte) gewährleistet (Personalressourcen und zum Teil Sachkosten). Konkret ist beabsichtigt, die zur Finanzierung erforderlichen Spenden- und Drittmittelanträge auf Grundlage bisheriger Finanzierungsschlüssel jeweils jährlich zu beantragen (vgl. Anlage).

 

Für das Jahr 2016 wurde der jährliche Förder- und Finanzierungsbetrag für das Wissenschaftsmanagement Lübeck in Höhe von

 

-          170.000 Euro  -

bei der Possehl-Stiftung beantragt und am 01.09.2015 vom Stiftungsvorstand bewilligt.

 

Die beschlossene Verstetigung des 2009 in Lübeck eingerichteten Wissenschaftsmanagement Lübeck, und damit verbunden die schrittweise Etablierung des Hauses der Wissenschaft als Visitenkarte zu dem Wissenschaftsstandort im Herzen der Stadt, basiert auf den eingeworbenen Fördermitteln und dem Engagement des Initiativkreises „Wissenschaft in Lübeck“

 


Anlagen

./.