Vorlage - VO/2015/03118  

Betreff: Anfrage von BM Andreas Zander: Flüchtlingsunterbringung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerBezüglich:
VO/2015/03067
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Markmann, Nadine
Beratungsfolge:
Senat zur Kenntnisnahme
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.11.2015 
37. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Anfrage von BM Andreas Zander

Beschlussvorschlag

Anfrage von BM Andreas Zander. Flüchtlingsunterbringung

 

  1. Wenn 50.000 Flüchtlinge in diesem Jahr nach Schleswig-Holstein kommen, wie viele kommen dann nach Lübeck?
  2. Hält sich das Land noch an den ursprünglichen Verteilerschlüssel für Flüchtlinge, nach dem etwa 8% der nach Schleswig-Holstein kommenden Flüchtlinge in Lübeck untergebracht werden? Wenn nein, wie hoch ist der Anteil an Flüchtlingen, der in Lübeck untergebracht wird?
  3. Wie und wo werden die nach Lübeck kommenden Flüchtlinge untergebracht?
  4. Welchen Teil der Kosten übernimmt das Land?
  5. Wie will der Finanzsenator das noch benötigte Geld aus dem Haushalt der Stadt Lübeck bereitstellen?
  6. Welche Projekte, Aufgaben, Leistungen werden dafür reduziert?
Zu 1

Begründung

 

Zu 1.:

Wenn 50.000 Flüchtlinge nach Schleswig-Holstein kommen würden, würden 7,8 % davon, das heißt 3.900 neue Zuweisungen nach Lübeck kommen. Im Jahr 2015 sind bis zum Stichtag 30.09.2015 1.099 Personen zugewiesen worden.

 

Zu 2.:

Das Land hält sich zurzeit noch an den Verteilerschlüssel von 7,8 %.

 

Zu 3.:

Die Flüchtlinge werden im gesamten Stadtgebiet untergebracht. Die Unterbringung erfolgt derzeit in unterschiedlich großen Wohneinrichtungen, Hotels/Pensionen/ Ferienappartements, mobilen Wohneinheiten und einer Sporthalle.

 

Zu 4.:

Das Land Schleswig-Holstein trägt 70 % der Unterbringungskosten.

 

Zu 5.:

Die Hansestadt Lübeck hat einen beschlossenen Haushalt 2015 und bei überplanmäßigen Bedarfen im Einzelfall wird darauf reagiert. Wenn also im FB 2 die Mittel nicht ausreichen, wird anderweitig nach Deckung gesucht und wie in allen anderen Fällen auch gefunden werden.

Für den Haushalt 2016 sind bereits erhöhte Beträge angemeldet worden und auch dann wird im Rahmen des Budgets des Fachbereichs mit Mehraufwendungen umzugehen sein.

 

Zu 6.:

Die Frage kann nicht konkret beantwortet werden, da es sich nicht um investive Maßnahmen handelt.

 

 


Anlagen

./.

 

 

Stammbaum:
VO/2015/03067   Anfrage von BM Andreas Zander: Flüchtlingsunterbringung   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Anfrage
VO/2015/03118   Anfrage von BM Andreas Zander: Flüchtlingsunterbringung   2.500 - Soziale Sicherung   Antwort auf Anfrage öffentlich