Auszug - Antwort des FB 4 betr. Sanierung Musik- und Kongresshalle; hier: Ob die für die Kosten der Sanierung anfallende Umsatzsteuer mit dem Finanzamt verrechnet wird (Anfrage von AM Lötsch am 13.10.15)  

37. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 10.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:36 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Frau Senatorin Weiher teilt zu der mündlichen Anfrage von Herr Lötsch vom 13

Frau Senatorin Weiher teilt zu der mündlichen Anfrage von Herr Lötsch vom 13.10.2015 , ob die für die Kosten der Sanierung anfallende Umsatzsteuer mit dem Finanzamt verrechnet werde mit, dass der BGA Muk vorsteuerabzugsberechtigt sei. Für den BGA MuK werde über den Bereich Passivbesteuerung monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellt. Zum Jahresende erfolge dann die Umsatzsteuerjahreserklärung.

 

Keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis

Der Hauptausschuss nimmt

die Antwort zur Kenntnis.