Auszug - Antwort des FB 4 betr. Sanierung Musik- und Kongresshalle; hier: Ob die für die Kosten der Sanierung anfallende Umsatzsteuer mit dem Finanzamt verrechnet wird (Anfrage von AM Lötsch am 13.10.15)
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Frau Senatorin Weiher teilt zu der mündlichen Anfrage von Herr Lötsch vom 13.10.2015 , ob die für die Kosten der Sanierung anfallende Umsatzsteuer mit dem Finanzamt verrechnet werde mit, dass der BGA Muk vorsteuerabzugsberechtigt sei. Für den BGA MuK werde über den Bereich Passivbesteuerung monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellt. Zum Jahresende erfolge dann die Umsatzsteuerjahreserklärung.
Keine weiteren Wortmeldungen.
Der Hauptausschuss nimmt
die Antwort zur Kenntnis.