Vorlage - VO/2015/03021  

Betreff: Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Kathrin Weiher
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Welitschko, Dimitri
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
09.11.2015 
13. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege (Wahlperiode 2013 - 2018) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
10.11.2015 
37. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2015 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperioda 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
KL EP
KL FP

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2016  wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge von                             2.013.800 €
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von               2.013.800 €

einem Jahresüberschuss/ Fehlbetrag von                                                   0 €

 

im Finanzbetrag mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit von                            1.952.800 €
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit von                            1.729.800 €
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

 

aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit                                     400 €

 

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

 

aus Investitions- und Finanztätigkeit                                                              8.600 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplanes finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung zur Kenntnisnahme

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Niicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: :  § 98 Abs 2 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

Die Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck wird durch den Fachbereich Kultur der Hansestadt Lübeck verwaltet

Begründung

Die Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck wird durch den Fachbereich Kultur der Hansestadt Lübeck verwaltet. Rechtsgrundlagen sind das Landesverwaltungsgesetz i.d.F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr 4, S. 63), das Stiftungsgesetz vom 13.07.1972 (GVOBl. S. 123) und die Stiftungssatzung.

Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle der Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftungen erforderlich. Die Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck legt den Haushaltsplan 2016 aus diesem Grunde als Vorlage vor.

 

Die wesentlichen Leistungen, Ziele, Kennzahlen und Strukturdaten der Kulturstiftung sind Bestandteil der Produkthaushaltsseite der Lübecker Museen (Bereich 4.041, Produkt 251001) im städtischen Haushalt. Dort ist auch der städtische Zuschuss an die Kulturstiftung geordnet und ausgewiesen. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Erläuterungen zu den Haushaltsplänen der Stiftungen im Vorbericht zum Haushaltsplan der Hansestadt Lübeck 2016, Band I, verwiesen.

 

Finanzplan Jahr 2016 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL

Anlagen

Finanzplan Jahr 2016 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL

Ergebnisplan Jahr 2016 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich KL EP (53 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich KL FP (68 KB)