Bürgermeister Saxe lehnt weitere FFH-Gebiete für Lübeck ab

Veröffentlicht am 31.10.2003

Bürgermeister Saxe lehnt weitere FFH-Gebiete für Lübeck ab

Bürgermeister Saxe lehnt weitere FFH-Gebiete für Lübeck ab

030860R 2003-10-31

Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) hat in einer umfangreichen Stellungnahme an Schleswig-Holsteins Umweltminister Klaus Müller (Grüne) die Vorschläge des Landes für die Nachmeldung von Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (3. Tranche der FFH-Gebiete) deutlich zurückgewiesen. In seinem Brief weist Saxe darauf hin, daß die Gebietsvorschläge für die „Planungen und Vorhaben in der Hansestadt Lübeck erhebliche Unsicherheiten und Risiken (...) ergeben“. Das Land solle daher von einer Meldung der Lübecker FFH-Flächen absehen, die beschäftigungssichernde und
–schaffende Strukturprojekte und Einrichtungen in ihrer Existenz oder in ihrer Realisierung gefährden.


Hierzu zählen insbesondere die Gebietsvorschläge des Landes im Bereich der Wulfsdorfer Heide, der Traveförde und der Kanaltrave. Saxe verweist hier auf die große Bedeutung des Hafens und Flughafens für Wachstum und Beschäftigung am Standort Lübeck. „Deren Entwicklungschancen würden sich massiv verschlechtern, wenn die Gebietsvorschläge umgesetzt werden,“ so Saxe.


In der Stellungnahme, die bis zum heutigen Freitag, 31. Oktober 2003, dem Land vorliegen mußte, wird ferner auf den Umstand verwiesen, daß auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck bereits absolut und auch im Vergleich zu anderen Regionen des Landes überproportional viele Flächen für Naturschutzzwecke ausgewiesen und geschützt sind. „Daher sehe ich die Nachmeldung einiger FFH-Gebiete der 3. Tranche auf dem Stadtgebiet als Gefährdung der vitalen Interessen der Hansestadt Lübeck an, insbesondere hinsichtlich der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. In der Konsequenz könnten für die weitere Entwicklung der Hansestadt Lübeck bedeutsame, beschäftigungssichernde Investitionsvorhaben nicht mehr realisiert werden, weil die Rentabilität nicht mehr gewährleistet ist, beziehungsweise die Investition auf Grund der angespannten Haushaltslage nicht mehr zu finanzieren ist“, so Saxe.


Er fordert den Umweltminister auf, vorhandene Spielräume bei der Ausweisung von FFH-Flächen auszunutzen, um nicht Standortfaktoren in ihrer weiteren Entwicklung zu blockieren.


Beachtet werden müsse auch der Aspekt, daß bei zusätzlichen Gebietsvorschlägen die Hansestadt Lübeck die potentielle Gefahr sieht, daß eine FFH-Ausweisung eine zukünftige Nutzung von Gebieten zum Zweck des Ausgleichs verhindern könnte. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: „Die Schutz- und Erhaltungsziele von FFH–Gebieten ließen unter Umständen keine Aufwertung mehr zu. Denn die Aufwertbarkeit einer Fläche ist eine wesentliche Bedingung für die Zulassung von Ausgleich.“


Die Hansestadt hat bereits jetzt große Schwierigkeiten, geeignete Ausgleichsflächen im Zuge der Realisierung von für die Stadt wichtigen Infrastrukturvorhaben zu finden.


Darüber hinaus wiederholt Saxe seine Kritik an der Vorgehensweise des Landes bei der Auswahl und Bewertung der Gebietsvorschläge. Danach gelten für das Umweltministerium lediglich naturschutzfachliche Argumente. Saxe sieht hier einen Widerspruch zur entsprechenden FFH–Richtlinie (92/43/EWG) der EU, die ausdrücklich wirtschaftliche, soziale, kulturelle und regionale Anforderungen aufführt, die bei der Umsetzung der Richtlinie mit zu berücksichtigen sind.


Um einen formalen Fehler bei der Stellungnahme gegenüber dem Land auszuschließen, hat die Hansestadt eine umfängliche naturschutzfachliche Bewertung der Gebietsvorschläge vorgenommen. Im Ergebnis wird dabei festgestellt, daß selbst unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten Gebietsvorschläge zurückzunehmen sind beziehungsweise ein erheblicher Korrekturbedarf besteht. Hierunter fallen unter anderem die Vorschläge im Bereich des Flughafens (Wulfsdorfer Heide/Blankenseeniederung), der Kanaltrave, der Traveförde auf Höhe der Teerhofinsel und der Hafenanlagen von Lehmann sowie Nordgetreide.


Saxe kündigte an, daß „die Hansestadt Lübeck alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen wird, um ihre Interessen zu wahren. Dies betrifft sowohl prozessuale Optionen als auch die Geltendmachung von Kompensationsforderungen zum Ausgleich entstandener Nachteile.“ +++