Einen wichtigen Gegenstand zu verlieren, ist immer ärgerlich. Zum Glück gibt es viele ehrliche Menschen, die Fundstücke beim Fundbüro abgeben. Um zu überprüfen, ob der verlorene Gegenstand sich dort angefunden hat, bietet die Hansestadt Lübeck hier einen bequemen 24/7 Online-Service an.
Sollten Sie einen Gegenstand in einem Bus des Lübecker Stadtverkehrs oder in einem Zug der Deutschen Bahn verloren haben, so finden Sie auf dieser Seite weiterführende Kacheln, die Sie zu den jeweiligen Internetseiten weiterleiten.
FAQ - Infos zum Fundbüro & Anleitung
Anleitung - So funktioniert unser Service
Mit einem Klick auf den Button „Alle Fundsachen“ erhalten Sie eine Liste aller im Lübecker Fundbüro abgegebenen Fundsachen. Die Liste können Sie nach Funddatum oder nach der Bezeichnung des Gegenstandes sortieren. „Suchen“ klicken Sie an, wenn Sie statt der Liste direkt nach einem Gegenstand und seinem Verlustdatum suchen wollen.
Haben Sie Ihre Fundsache gefunden, klicken Sie darauf und anschließend auf den Button „Ich habe diese Fundsache verloren“. Anschließend geben Sie im Formular die geforderten persönlichen Daten ein. Das Fundbüro erhält dann Ihre Angaben und meldet sich bei Ihnen zurück.
Werden alle Fundsachen vom Fundbüro angenommen?
Nein. Fundsachen deren Wert unter zehn Euro liegt sind laut Gesetzgeber (BGB § 965) nicht anzeigepflichtig und somit auch nicht abgabepflichtig. Deshalb werden Funde dieser Art vom Fundbüro Lübeck nicht angenommen und verarbeitet.
Ich habe etwas verloren. Wie finde ich es wieder?
Schauen Sie gerne hier, ob Ihr Gegenstand gefunden und bei uns abgegeben wurde.
Beim Fundbüro ist ein Fundstück aufgetaucht, das mir gehört. Wie bekomme ich es wieder?
Die Herausgabe einer Fundsache erfolgt nur nach Vorlage eines gültigen Personalausweis-Dokumentes. Ein Eigentumsnachweis ist außerdem ebenfalls erforderlich. Wichtig: Vor Ort wird eine Verwahrgebühr für Fundsachen erhoben.
Wie hoch sind die Gebühren bei der Abholung von Fundsachen?
- Bei einem Wert von bis zu 25€ beträgt die Gebühr 3€
- Bei einem Wert von 25€ - 50€ beträgt die Gebühr 7€
- Bei einem Wert von über 50€ für den Mehrwert zusätzlich 2% (z.B. Wert 100€ - Gebühr 8€, Wert 150€ - Gebühr 9€ usw.)
- Verlustbescheinigungen für Krankenkassen und Versicherungen 10€
Wie lange dauert es, bis ein Fundstück im Fundbüro landet?
Das ist abhängig davon ob und wann ein Fundstück gefunden wurde. Die Einlieferungsfristen für das Fundbüro Lübeck sind wie folgt: Alle Funde, die durch die Polizei eingeliefert werden, ca. 3-10 Werktage
Wie lange werden Fundsachen vom Fundbüro aufbewahrt?
Die Aufbewahrungsfristen starten, nachdem ein Fundstück im Fundbüro aufgenommen wurde. Sie lauten wie folgt:
Alle Fundsachen werden für 6 Monate aufbewahrt.
Wie verfährt das Fundbüro mit den unterschiedlichen Fundstücken?
- Sonstiges/Schlüssel
Bei Schlüsselfundsachen bitten wir Sie, uns persönlich aufzusuchen, da Sie uns für einen Eigentumsnachweis einen gleichen zweiten Schlüssel, vorlegen müssen.
Sonstige Dinge können persönlich vor Ort beschrieben werden und ggfs. muss ein Eigentumsnachweis erbracht werden
- Einzelne Dokumente
Diese werden an die ausstellenden Stellen (andere Städte, Konsulate, Banken, Versicherungen etc.) weitergeleitet und stehen nicht zur Abholung im zentralen Fundbüro zur Verfügung.
- Handys, Tablets, elektrische Geräte
Bei Abholung eines elektrischen Gerätes benötigen wir einen Eigentumsnachweis, auf dem die Seriennummer bzw. IMEI-Nummer ersichtlich ist (Kaufvertrag, Rechnung, in Ausnahmefällen Karton oder SIM-Kartennummer).
- Fahrräder
Die Nachforschungen nach verlorenen oder gestohlenen Fahrrädern ist nur möglich, wenn Fabrikat, Farbe und zwingend die Rahmennummer bekannt sind. Bitte beachten Sie, dass wir die Fahrräder frühestens 4 Wochen nach Auffinden von der Polizei übergeben bekommen. Diese Zeit benötigt die Polizei, um die gefundenen Fahrräder mit den Diebstahlanzeigen zu vergleichen und gegebenenfalls die Eigentümer ausfindig zu machen.
Ich habe etwas gefunden. Was mache ich jetzt?
Wenn Sie etwas gefunden haben, können Sie die Fundsache während der Öffnungszeiten beim Fundbüro abgeben. Tag- und zeitunabhängig nimmt jede Lübecker Polizeidienststelle Fundsachen an und leitet diese schnellstmöglich an uns weiter.
Ich habe eine Waffe gefunden, was mache ich damit ?
Diese ist bei der Polizei abzugeben.
Ich habe ein Fahrzeug mit Verbrennermotor gefunden, was ich damit ?
Dieses ist bei der Polizei abzugeben.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Rückgabe elektronischer Geräte?
Elektronische Geräte (Handys, Smart-Watches, Tablets, Notebooks, EBook-Reader und Ähnliches) werden an Finder:innen nur dann wieder herausgegeben, wenn die Daten des Vorbesitzers gelöscht werden konnten. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) lässt hier keine Ausnahmen zu. Eine kostenpflichtige Löschung kann angeboten werden.
Bitte beachten Sie, dass hierbei nur die Daten, jedoch nicht die jeweilige ID-Sperrung durch Apple, Samsung oder Google vom Handy gelöscht werden können. Die Gerätehersteller sind nicht verpflichtet, die entsprechenden Geräte zu entsperren. Zur Freischaltung einer Apple-ID bedarf es immer der Zustimmung des vorherigen Eigentümers.
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Finder:in?
Wenn Sie eine Fundsache bei der zuständigen Behörde (Kundenzentrum, Zentrales Fundbüro oder Polizei) abgeben, wird eine Fundanzeige ausgestellt. Auf der Fundanzeige wird neben dem Fundtag, dem Fundort und einer Beschreibung der Fundsache, folgendes vermerkt:
- Ihr Einverständnis mit der Herausgabe der Fundsache an einen Berechtigten.
- Ihr Anspruch auf Finderlohn
Finderlohnansprüche/Auslagenerstattungen sind privatrechtlicher Natur und selbst beim Verlierer/ Eigentümer anzumelden. Der Finderlohn beträgt nach § 971 BGB 5% vom Wert der Sache bis zu 500 € und 3% ab 500 €.
- Wird die Fundsache nicht vom Verlierer/Eigentümer abgeholt, können Sie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von bis zu 6 Monaten innerhalb eines weiteren Monats das Eigentumsrecht für sich geltend machen.
Bitte beachten Sie, dass eine Gebühr zu entrichten ist.
Abweichende Regelungen hat der Gesetzgeber in §978 BGB, Abs. 2, für Funde in Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln öffentlicher Behörden (Polizei, Bezirksämtern, Kundenzentren, Fachämtern etc.) und Verkehrsbetrieben (U-Bahnen und Busse) getroffen. Hier erhält der Finder, bei Sachen im Werte von mindestens 50 €, die Hälfte des gesetzlichen Finderlohns. Der Eigentumserwerb nach Ablauf der Verwahrungsfrist ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Der Eigentumserwerb bzw. der Anspruch auf Finderlohn für gefundene Gegenstände in privaten Geschäftsräumen (z.B. Sparkassen, Banken, Theatern, Ausstellungsräumen, Warenhäusern, Gaststätten und anderen einem größeren Publikumskreis zugängigen Räumen sowie Taxis) ist nur dann möglich, wenn eine schriftliche Verzichtserklärung des Geschäftsinhabers vorliegt. Nach der Rechtsprechung ist in diesen Fällen der "Finder" nicht als Finder, sondern nur als Entdecker anzusehen.