TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.04.2021 |
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SI/2021/959 |
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Ö 2.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.05.2021 |
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SI/2021/960 |
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Ö 3 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 3.1 |
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Umsetzung der im Tarifgutachten zu den ÖPNV-Tarifen und Tarifstrukturen empfohlenen Maßnahmen |
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VO/2020/09616 |
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Ö 3.1.1 |
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ÄA des AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) zu VO/2020/09616 Umsetzung der im Tarifgutachten zu den ÖPNV-Tarifen und Tarifstrukturen empfohlenen Maßnahmen |
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VO/2020/09616-02 |
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Ö 3.1.2 |
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Beirat für Senior:innen: Umsetzung der im Tarifgutachten zu den ÖPNV-Tarifen und Tarifstrukturen empfohlenen Maßnahmen |
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VO/2020/09616-03 |
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Ö 3.1.3 |
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Änderungsantrag der Fraktion Die Unabhängigen zur VO/2020/09616: Umsetzung der im Tarifgutachten zu den ÖPNV-Tarifen und Tarifstrukturen empfohlenen Maßnahmen |
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VO/2020/09616-04 |
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Ö 3.1.4 |
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Änderungs- und Ergänzungsantrag von AM Christopher Lötsch (CDU) und AM Ulrich Pluschkell (SPD) zu: Umsetzung der im Tarifgutachten zu den ÖPNV-Tarifen und Tarifstrukturen empfohlenen Maßnahmen |
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VO/2020/09616-05 |
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Ö 3.1.5 |
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Beirat für Senior:innen: AT zu VO 09616-03: Umsetzung der im Tarifgutachten zu den ÖPNV-Tarifen und Tarifstrukturen empfohlenen Maßnahmen |
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2020/09616-03-01 |
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Ö 3.2 |
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Umsetzung der im Gutachten zur nachhaltigen Ausweitung des ÖPNV empfohlenen Maßnahmen |
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VO/2020/09617 |
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Ö 3.2.1 |
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ÄA des AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) zu VO/2020/09617 Umsetzung der im Gutachten zur nachhaltigen Ausweitung des ÖPNV empfohlenen Maßnahmen |
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VO/2020/09617-01 |
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Ö 3.2.2 |
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Änderungsantrag von AM Christopher Lötsch (CDU) und AM Ulrich Pluschkell (SPD) zu: Umsetzung der im Gutachten zur nachhaltigen Ausweitung des ÖPNV empfohlenen Maßnahmen |
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VO/2020/09617-02 |
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Ö 3.3 |
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Übertragung der Erschließung des Bebauungsplangebiets "03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof" auf Dritte durch Vertrag |
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VO/2021/09994 |
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Ö 3.4 |
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129. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof -
abschließender Beschluss
Bebauungsplan 03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof - Satzungsbeschluss
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VO/2021/10025 |
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Ö 3.5 |
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Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck: B-Plan 03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof |
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VO/2021/10030 |
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Ö 4 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 5 |
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Berichte |
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Ö 5.1 |
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Zwischenbericht Raumplanung inklusive Planungsstand Verwaltungsneubau |
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VO/2021/09736 |
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Ö 5.2 |
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Verbesserung der 30-Zone in der Straße Am Schellbruch durch zusätzliche Kenntlichmachung mit beidseitig an der Fahrbahn installierten Verkehrszeichen in beide Richtungen sowie Erneuerung der Piktogramme |
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VO/2021/09989 |
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Ö 5.3 |
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Grundinstandsetzung Matthias-Leithoff-Schule: Entscheidung bauliche Variante für die Erstellung einer EW-Bau unter Berücksichtigung der Ergebnisse der durchgeführten Machbarkeitsstudie
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VO/2021/09891 |
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Ö 5.4 |
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Wohnraum für Studierende, Auszubildende und Flüchtlinge |
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VO/2021/09958 |
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Ö 5.5 |
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Bericht zum Begleitbeschluss des Auslegungsbeschlusses für den Bebauungsplan 03.05.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof |
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VO/2021/09960 |
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Ö 6 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 6.1 |
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Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 6.1.1 |
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Antworten auf Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen: |
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Ö 6.2 |
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Neue Anfragen |
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Ö 6.2.1 |
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AM Ulrich Pluschkell: Baulandmobilisierungsgesetz
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VO/2021/10084 |
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Ö 6.2.2 |
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Anfrage des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Bolzplatz Steinrader Weg |
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VO/2021/10102 |
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Ö 6.2.3 |
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Anfrage des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Regelung des Parkraumes am Havemeisterweg/ Steinrader Weg |
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VO/2021/10103 |
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Ö 6.2.4 |
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Anfrage des AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Verkehrsführung und - Sicherheit an den Lübecker Kreisverkehren |
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VO/2021/10110 |
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Ö 6.2.5 |
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AM Pluschkell (SPD): Bewohnerparkrecht im Umfeld Hauptbahnhof |
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VO/2021/10116 |
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Ö 6.2.6 |
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Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie auf landeseigene Liegenschaften in der Hansestadt |
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VO/2021/10115 |
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Ö 6.2.7 |
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Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zur Umsetzung der geltenden Werbeanlagensatzung |
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VO/2021/10118 |
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Ö 6.2.8 |
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AM Pluschkell (SPD): Bewohnerparkausweise |
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VO/2021/10122 |
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Ö 6.2.9 |
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Weitere Anfragen während der Sitzung: |
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Ö 6.3 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden |
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Ö 6.4 |
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Sonstige Mitteilungen |
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Ö 6.4.1 |
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Mündliche Mitteilung (5.610):
Sachstand drei B-Plangebiete gem. § 13b BauGB |
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Ö 6.4.2 |
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Mündliche Mitteilung (5.660):
Sachstand Begrünung Koberg |
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Ö 6.4.3 |
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Mündliche Mitteilung (5.610):
Wettbewerbsergebnis Moislinger Allee 222-224 |
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Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 7.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke - Überprüfung und Optimierung des Liniennetzes in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2019/08448 |
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Ö 7.2 |
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Dringlichkeitsantrag von AM Carl Howe (GAL): Schulwegsicherung in der Kalkbrennerstraße |
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VO/2021/09988 |
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Ö 7.3 |
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Antrag des AM Thomas Markus Leber, FDP: Gepäckschließfachanlagen in Parkhäusern mit stark touristischer Nutzung für das Gepäck durchreisender Radtouristen |
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VO/2021/10063 |
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Ö 7.4 |
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Antrag des AM Thomas-Markus Leber (FDP): Fortschreibung des Rahmenplans Innenstadt unter Berücksichtigung von Maßnahmen, die sich gegen die Folgen der Pandemie richten. |
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VO/2021/10068 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Die Lübecker Innenstadt, aber auch die Stadtteilzentren stehen in Folge der Corona-Pandemie vor grundlegenden strukturellen Veränderungen. Bereits jetzt sind gravierende Einbrüche im Einzelhandel, in der Gastronomie, in der Hotellerie sowie in der Freizeit- und Kulturwirtschaft festzustellen, bzw. für die Zukunft in einem noch weit größeren Umfang zu erwarten. Das Coronavirus hat als weitere Folge die Digitalisierung im Einzelhandel (Stichwort Onlinehandel) und in der Büroarbeit (Stichwort Home-Working) erheblich beschleunigt. Die sich daraus ergebenden Veränderungen werden sich schnell, umfassend und vielfältig realisieren und nicht wenige Beteiligte in der Substanz treffen. Der Druck auf alle Akteure ist entsprechend groß. Der „Markt“ wird die erwarteten Probleme kaum allein stemmen können. Deshalb ist proaktives, zielgerichtetes Handeln erforderlich. Insbesondere die Hansestadt ist gefordert, sich stärker als bisher als orientierende, ordnende und unterstützende Hand einzubringen. Konkret geht es darum Rahmenbedingungen zu schaffen, die die privaten Akteure im Einzelhandel, in der Immobilienwirtschaft, in der Gastronomie und in der Kultur in die Lage versetzen, ihre Geschäftsmodelle und ihre Immobilien an die veränderte Situation anzupassen. Antrag: 1. Der Rahmenplan Innenstadt wird um entsprechende, zielgerichtete Maßnahmen erweitert, um einen nachhaltigen Prozess zu gestalten und diesen zu verstetigen. 2. Die Hansestadt schafft kurzfristig ein Management, das in der Lage ist, ad hoc einzigartige, individuelle, ggf. auch temporäre, stationäre oder digitale Zwischen- und Nachnutzungen zu organisieren. 3. Die Hansestadt organisiert z.B. über die LTM oder in Kooperation mit dem Lübeck Management Märkte, Veranstaltungen und Aktionen, um zusätzlichen zum Handel Besuchsanlässe zu schaffen und das „Erlebnis Innenstadt“ zu stärken. 4. Die Hansestadt interveniert ggf. auch ökonomisch und nimmt nach einem entsprechenden Gremienlauf die Anmietung von Flächen für Zwischennutzungen vor, betreibt Anschubförderungen für innovative Formate und erwirbt ggf. im Zwischenerwerb strategisch wichtige Immobilien. 5. Die Hansestadt schafft Rahmenbedingungen, dass privatwirtschaftlichen Akteure, d.h. Gewerbetreibende (Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleister usw.), Immobilieneigentümer, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie soziale Träger noch stärker mit der Kommune zusammenarbeiten. 6. Die Einbindung der verschiedenen Akteure, die Erarbeitung entsprechender Maßnahmen sowie die Entwicklung und Realisierung von Projekten und Maßnahmen erfordert ein entsprechendes Management. Dieses bündelt die Ressourcen der Hansestadt, bereitet gemeinsam getragene Maßnahmen vor und setzt diese in Kooperation mit den Akteuren um. 7. Die Hansestadt unterstützt die Maßnahmen mit bodenrechtlichen Instrumenten, insbesondere mit dem Besonderen Vorkaufsrecht (§25 BauGB). 8. Entsprechende Instrumente der Städtebauförderung sowie weitere Förderinstrumente sind zu prüfen und zu nutzen, um die Finanzierung des Engagements zu erleichtern. 9. Der öffentliche Raum kann und sollte durch Schaffung/Verbesserung hoher Aufenthaltsqualität, durch Schaffung/Verbesserung von Flächen für Veranstaltungen, ggf. durch Verkürzung und Konzentration von Einkaufsbereichen optimiert werden. 10. Durch die Kooperation der Eigentümer und der Geschäfte in zusammenhängenden Bereichen der Innenstadt (Geschäftsstraßen, Plätze, Quartiere) soll die Angebotsvielfalt erhöht und neue Modelle der Nutzungsmischung aus Handel, Gastronomie, Kultur, Handwerk sowie experimenteller und temporärer Nutzungen ermöglicht werden, um einen attraktiven Nutzungsmix zu schaffen. 11. Neue ökonomische Modelle für Nutzungsmischungen z.B. Quersubventionierungen sollten geprüft und etabliert werden. Hierbei können „starke“ Nutzungen „schwache“ unterstützen. Denkbare wäre ein 10 - 20%-Mix zugunsten wenig zahlungsfähiger Nutzungen (Kultur, Handwerk, experimentelle und temporäre Nutzungen). So würden die „starken“ Nutzungen einen Betrag leisten, um die Vielfalt und Attraktivität der Innenstadt zu erhöhen, von der sie selbst dann wieder profitieren. 12. Märkte, Straßenkultur, Veranstaltungen getragen von der Hansestadt und der Geschäftswelt können mehr Begegnung und Kommunikation im öffentlichen Raum möglich machen. 13. Das gleiche Ziel kann mit Dependancen der Museen in Ladengeschäften, mit Straßentheatern, mit Projekt- und Seminarräumen von Schulen und Hochschulen erreicht werden. 14. Der Rahmenplan Innenstadt gibt weiterhin eine Orientierung für die zukünftige räumliche und funktionale Struktur und wird mit Projekten und Maßnahmen, die in einem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, konkretisiert und fortlaufend fortgeschrieben.
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17.05.2021 - Bauausschuss |
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Ö 7.4 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Lübecker Innenstadt, aber auch die Stadtteilzentren stehen in Folge der Corona-Pandemie vor grundlegenden strukturellen Veränderungen. Bereits jetzt sind gravierende Einbrüche im Einzelhandel, in der Gastronomie, in der Hotellerie sowie in der Freizeit- und Kulturwirtschaft festzustellen, bzw. für die Zukunft in einem noch weit größeren Umfang zu erwarten. Das Coronavirus hat als weitere Folge die Digitalisierung im Einzelhandel (Stichwort Onlinehandel) und in der Büroarbeit (Stichwort Home-Working) erheblich beschleunigt. Die sich daraus ergebenden Veränderungen werden sich schnell, umfassend und vielfältig realisieren und nicht wenige Beteiligte in der Substanz treffen. Der Druck auf alle Akteure ist entsprechend groß. Der „Markt“ wird die erwarteten Probleme kaum allein stemmen können. Deshalb ist proaktives, zielgerichtetes Handeln erforderlich. Insbesondere die Hansestadt ist gefordert, sich stärker als bisher als orientierende, ordnende und unterstützende Hand einzubringen. Konkret geht es darum Rahmenbedingungen zu schaffen, die die privaten Akteure im Einzelhandel, in der Immobilienwirtschaft, in der Gastronomie und in der Kultur in die Lage versetzen, ihre Geschäftsmodelle und ihre Immobilien an die veränderte Situation anzupassen. Antrag: 1. Der Rahmenplan Innenstadt wird um entsprechende, zielgerichtete Maßnahmen erweitert, um einen nachhaltigen Prozess zu gestalten und diesen zu verstetigen. 2. Die Hansestadt schafft kurzfristig ein Management, das in der Lage ist, ad hoc einzigartige, individuelle, ggf. auch temporäre, stationäre oder digitale Zwischen- und Nachnutzungen zu organisieren. 3. Die Hansestadt organisiert z.B. über die LTM oder in Kooperation mit dem Lübeck Management Märkte, Veranstaltungen und Aktionen, um zusätzlichen zum Handel Besuchsanlässe zu schaffen und das „Erlebnis Innenstadt“ zu stärken. 4. Die Hansestadt interveniert ggf. auch ökonomisch und nimmt nach einem entsprechenden Gremienlauf die Anmietung von Flächen für Zwischennutzungen vor, betreibt Anschubförderungen für innovative Formate und erwirbt ggf. im Zwischenerwerb strategisch wichtige Immobilien. 5. Die Hansestadt schafft Rahmenbedingungen, dass privatwirtschaftlichen Akteure, d.h. Gewerbetreibende (Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleister usw.), Immobilieneigentümer, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie soziale Träger noch stärker mit der Kommune zusammenarbeiten. 6. Die Einbindung der verschiedenen Akteure, die Erarbeitung entsprechender Maßnahmen sowie die Entwicklung und Realisierung von Projekten und Maßnahmen erfordert ein entsprechendes Management. Dieses bündelt die Ressourcen der Hansestadt, bereitet gemeinsam getragene Maßnahmen vor und setzt diese in Kooperation mit den Akteuren um. 7. Die Hansestadt unterstützt die Maßnahmen mit bodenrechtlichen Instrumenten, insbesondere mit dem Besonderen Vorkaufsrecht (§25 BauGB). 8. Entsprechende Instrumente der Städtebauförderung sowie weitere Förderinstrumente sind zu prüfen und zu nutzen, um die Finanzierung des Engagements zu erleichtern. 9. Der öffentliche Raum kann und sollte durch Schaffung/Verbesserung hoher Aufenthaltsqualität, durch Schaffung/Verbesserung von Flächen für Veranstaltungen, ggf. durch Verkürzung und Konzentration von Einkaufsbereichen optimiert werden. 10. Durch die Kooperation der Eigentümer und der Geschäfte in zusammenhängenden Bereichen der Innenstadt (Geschäftsstraßen, Plätze, Quartiere) soll die Angebotsvielfalt erhöht und neue Modelle der Nutzungsmischung aus Handel, Gastronomie, Kultur, Handwerk sowie experimenteller und temporärer Nutzungen ermöglicht werden, um einen attraktiven Nutzungsmix zu schaffen. 11. Neue ökonomische Modelle für Nutzungsmischungen z.B. Quersubventionierungen sollten geprüft und etabliert werden. Hierbei können „starke“ Nutzungen „schwache“ unterstützen. Denkbare wäre ein 10 - 20%-Mix zugunsten wenig zahlungsfähiger Nutzungen (Kultur, Handwerk, experimentelle und temporäre Nutzungen). So würden die „starken“ Nutzungen einen Betrag leisten, um die Vielfalt und Attraktivität der Innenstadt zu erhöhen, von der sie selbst dann wieder profitieren. 12. Märkte, Straßenkultur, Veranstaltungen getragen von der Hansestadt und der Geschäftswelt können mehr Begegnung und Kommunikation im öffentlichen Raum möglich machen. 13. Das gleiche Ziel kann mit Dependancen der Museen in Ladengeschäften, mit Straßentheatern, mit Projekt- und Seminarräumen von Schulen und Hochschulen erreicht werden. 14. Der Rahmenplan Innenstadt gibt weiterhin eine Orientierung für die zukünftige räumliche und funktionale Struktur und wird mit Projekten und Maßnahmen, die in einem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, konkretisiert und fortlaufend fortgeschrieben.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
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07.06.2021 - Bauausschuss |
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Ö 7.7 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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02.08.2021 - Bauausschuss |
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Ö 7.5 - abgelehnt |
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Antrag: Die Lübecker Innenstadt, aber auch die Stadtteilzentren stehen in Folge der Corona-Pandemie vor grundlegenden strukturellen Veränderungen. Bereits jetzt sind gravierende Einbrüche im Einzelhandel, in der Gastronomie, in der Hotellerie sowie in der Freizeit- und Kulturwirtschaft festzustellen, bzw. für die Zukunft in einem noch weit größeren Umfang zu erwarten. Das Coronavirus hat als weitere Folge die Digitalisierung im Einzelhandel (Stichwort Onlinehandel) und in der Büroarbeit (Stichwort Home-Working) erheblich beschleunigt. Die sich daraus ergebenden Veränderungen werden sich schnell, umfassend und vielfältig realisieren und nicht wenige Beteiligte in der Substanz treffen. Der Druck auf alle Akteure ist entsprechend groß. Der „Markt“ wird die erwarteten Probleme kaum allein stemmen können. Deshalb ist proaktives, zielgerichtetes Handeln erforderlich. Insbesondere die Hansestadt ist gefordert, sich stärker als bisher als orientierende, ordnende und unterstützende Hand einzubringen. Konkret geht es darum Rahmenbedingungen zu schaffen, die die privaten Akteure im Einzelhandel, in der Immobilienwirtschaft, in der Gastronomie und in der Kultur in die Lage versetzen, ihre Geschäftsmodelle und ihre Immobilien an die veränderte Situation anzupassen. Antrag: 1. Der Rahmenplan Innenstadt wird um entsprechende, zielgerichtete Maßnahmen erweitert, um einen nachhaltigen Prozess zu gestalten und diesen zu verstetigen. 2. Die Hansestadt schafft kurzfristig ein Management, das in der Lage ist, ad hoc einzigartige, individuelle, ggf. auch temporäre, stationäre oder digitale Zwischen- und Nachnutzungen zu organisieren. 3. Die Hansestadt organisiert z.B. über die LTM oder in Kooperation mit dem Lübeck Management Märkte, Veranstaltungen und Aktionen, um zusätzlichen zum Handel Besuchsanlässe zu schaffen und das „Erlebnis Innenstadt“ zu stärken. 4. Die Hansestadt interveniert ggf. auch ökonomisch und nimmt nach einem entsprechenden Gremienlauf die Anmietung von Flächen für Zwischennutzungen vor, betreibt Anschubförderungen für innovative Formate und erwirbt ggf. im Zwischenerwerb strategisch wichtige Immobilien. 5. Die Hansestadt schafft Rahmenbedingungen, dass privatwirtschaftlichen Akteure, d.h. Gewerbetreibende (Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleister usw.), Immobilieneigentümer, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie soziale Träger noch stärker mit der Kommune zusammenarbeiten. 6. Die Einbindung der verschiedenen Akteure, die Erarbeitung entsprechender Maßnahmen sowie die Entwicklung und Realisierung von Projekten und Maßnahmen erfordert ein entsprechendes Management. Dieses bündelt die Ressourcen der Hansestadt, bereitet gemeinsam getragene Maßnahmen vor und setzt diese in Kooperation mit den Akteuren um. 7. Die Hansestadt unterstützt die Maßnahmen mit bodenrechtlichen Instrumenten, insbesondere mit dem Besonderen Vorkaufsrecht (§25 BauGB). 8. Entsprechende Instrumente der Städtebauförderung sowie weitere Förderinstrumente sind zu prüfen und zu nutzen, um die Finanzierung des Engagements zu erleichtern. 9. Der öffentliche Raum kann und sollte durch Schaffung/Verbesserung hoher Aufenthaltsqualität, durch Schaffung/Verbesserung von Flächen für Veranstaltungen, ggf. durch Verkürzung und Konzentration von Einkaufsbereichen optimiert werden. 10. Durch die Kooperation der Eigentümer und der Geschäfte in zusammenhängenden Bereichen der Innenstadt (Geschäftsstraßen, Plätze, Quartiere) soll die Angebotsvielfalt erhöht und neue Modelle der Nutzungsmischung aus Handel, Gastronomie, Kultur, Handwerk sowie experimenteller und temporärer Nutzungen ermöglicht werden, um einen attraktiven Nutzungsmix zu schaffen. 11. Neue ökonomische Modelle für Nutzungsmischungen z.B. Quersubventionierungen sollten geprüft und etabliert werden. Hierbei können „starke“ Nutzungen „schwache“ unterstützen. Denkbare wäre ein 10 - 20%-Mix zugunsten wenig zahlungsfähiger Nutzungen (Kultur, Handwerk, experimentelle und temporäre Nutzungen). So würden die „starken“ Nutzungen einen Betrag leisten, um die Vielfalt und Attraktivität der Innenstadt zu erhöhen, von der sie selbst dann wieder profitieren. 12. Märkte, Straßenkultur, Veranstaltungen getragen von der Hansestadt und der Geschäftswelt können mehr Begegnung und Kommunikation im öffentlichen Raum möglich machen. 13. Das gleiche Ziel kann mit Dependancen der Museen in Ladengeschäften, mit Straßentheatern, mit Projekt- und Seminarräumen von Schulen und Hochschulen erreicht werden. 14. Der Rahmenplan Innenstadt gibt weiterhin eine Orientierung für die zukünftige räumliche und funktionale Struktur und wird mit Projekten und Maßnahmen, die in einem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, konkretisiert und fortlaufend fortgeschrieben.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 1 | Nein-Stimmen | 11 | Enthaltungen | 3 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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N 10.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.04.2021 |
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N 10.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.05.2021 |
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N 11 |
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Beschlussvorlagen und Anträge |
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N 12 |
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Berichte |
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N 13 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 13.1 |
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Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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N 13.2 |
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Neue Anfragen |
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N 13.3 |
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Mitteilungen |
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N 13.3.1 |
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Mitteilung über Bauvorhaben (5.610) (Unterlagen werden nachgereicht) |
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N 14 |
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Verschiedenes |
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Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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