Vorlage - VO/2020/09617-01
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Beschlussvorschlag
Der Punkt 1e wird wie folgt geändert: die im vorliegenden Gutachten vorgestellten Empfehlungen zur Busbeschleunigung mit der Priorisierung A & B (siehe Anlage 4) werden vorgezogen und als Investitionsprojekte für den Haushalt 2022 priorisiert, geordnet und entsprechend für den Fahrplanwechsel 2022 vorbereitet, dem Bauausschuss in seinen Details, mit der Zielsetzung einer rechtzeitigen Umsetzung vorgestellt. Die Maßnahmen der Priorität C werden im Erstellungsprozess zum Verkehrsentwicklungsplan geprüft und ggf berücksichtigt.
Begründung
Da die Maßnahmen zur Busbeschleunigung bereits seit längerem Bestandteil der verwaltungsinternen Auseinandersetzungen waren und hier mitunter kurzfristige positive Effekte für die Beschleunigung und Steigerung der Attraktivität im ÖPNV zu erwarten sind, sind diese Maßnahmen mit hoher Priorität zu verfolgen.
Anlagen