Auszug - 129. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof - abschließender Beschluss Bebauungsplan 03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof - Satzungsbeschluss   

51. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 17.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:08 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/10025 129. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof -
abschließender Beschluss
Bebauungsplan 03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Rowe, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Wie unter TOP 1 beschlossen werden diese Beschlussvorlage und die beiden Vorlagen unter TOP 3.3 und TOP 3.5, sowie der Bericht unter TOP 5.5 zusammen aufgerufen und diskutiert.

Die Abstimmung wird unter den jeweiligen Tagesordnungspunkten aufgeführt.

 

Herr Pluschkell beantragt, dass vertraglich festzuhalten sei, dass bei den sechs zur Erschließung beauftragten Firmen die Verpflichtung gegenseitig übernommen werde, falls es zu einem Konkurs einer der Firmen kommen sollte.

 

Herr Pluschkell beantragt weiterhin, dass die Energieversorgung im Geschosswohnungsbau des B-Plan-Gebietes über Fernwärme oder andere CO²-neutrale Versorger zu gewährleisten sei.

 

Herr Prüßhrt aus, dass eine Fernwärmeversorgung nur in dicht besiedelten Gebieten mit hohen Bebauungen rentabel sei, nicht jedoch hier.

 

Herr Schröder führt aus, dass bereits Abstimmungen mit den Stadtwerken Lübeck hierüber erfolgt seien und eine Kombination von Fernwärme und dezentraler Versorgung in Aussicht gestellt worden sei.

 

Herr Pluschkell merkt an, dass es im Gebiet teilweise eine 6-stöckige Bebauung gebe, was wiederum eine Fernwärmeversorgung rechtfertige.

 

Frau Müller von der Wohnkompanie, die vom Bauausschuss Rederecht eingeräumt bekommt, erläutert, dass es bereits ein Konzept mit den Stadtwerken Lübeck gebe, in dem einzelne Blockheizkraftwerke und Fernwärme vorgesehen seien.

 

Herr Johannsen weist in Bezug auf den Antrag von Herrn Pluschkell bezüglich der Verpflichtung der Firmen hin, dass die Regelung bereits erfolgt sei und auch in der Vorlage mit aufgeführt werde.

 

Herr Pluschkell teilt mit, dass er seinen Antrag hierzu zurückziehe.

 

Herr Pluschkell stellt den Antrag, im Zusammenhang mit der Neigung der Dächer, dass eine Dachbegrünung auch für eine Erneuerung der Dächer zum Beispiel bei den Güterhallen gelte.

 

Herr Schröder teilt mit, dass zusätzliche Forderungen im B-Planverfahren zu einer Verzögerung der Umsetzung führen könnten. Er schlägt vor, diese Aspekte im städtebaulichen Vertrag mit aufzunehmen.

 

Herr Pluschkell teilt mit, dass es nicht gewollt sei, eventuelle Verzögerungen bei der Umsetzung des B-Planes zu erwirken.

 

Frau Müller teilt mit, dass das Dach der Güterhallen unter einer Neigung von 15 Grad falle und daher begrünt werden müsse.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die beiden Anträge von Herrn Pluschkell zur Wärmeversorgung und zur Dachbegrünung in einem Begleitbeschluss zum B-Plan aufzunehmen, so dass diese Regelungen im städtebaulichen Vertrag festzuhalten seien.

 

Der Bauausschuss beschließt dies einstimmig.

 

 

Herr Pluschkell spricht den Stellplatzschlüssel von 0,7 je Wohneinheit an und möchte wissen, ob diese Festsetzung tragfähig sei, da die Tendenz in Deutschland von einer Steigerung der Pkw-Zulassungen ausgehe und das Quartier wahrscheinlich auch von Pendlern zum Parken genutzt werde.

Herr Schröder erläutert, dass dies im Verfahren intensiv diskutiert und erläutert worden sei und in Verbindung mit einem Mobilitätskonzept sowie der innerstädtischen Lage und dem sehr guten Anschluss an den ÖPNV, der festgelegte Stellplatzschlüssel funktioniere.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob es zusätzliche Flächen gebe, falls der Schlüssel nicht ausreiche.

Herr Schröder erläutert, dass öffentliches Grün hierfür nicht belastet werde und bestätigt noch einmal, dass dieser Schlüssel ausreichen müsse.

In diesem Zusammenhang weist Herr Johannsen ergänzend darauf hin, dass die Einrichtung eines Bewohnerparkrechts kein geeignetes Kompensationsmittel für eventuell fehlende Parkplätze darstelle.

 

Herr Pluschkell beantragt folgende Ergänzung für einen weiteren Begleitbeschluss zum B-Plan:

Dem Bürgermeister wird empfohlen, zur Kompensation der gegenüber dem Aufstellungsbeschluss entfallenen Grünflächen im nordöstlichen Teil des B-Plan-Gebiets an anderer Stelle in St.-Lorenz-Süd entsprechende Flächen zu gestalten. Hierfür soll die Hansestadt Lübeckr das Gebiet der ehemaligen Gärtnerei Reusch zwischen Moislinger Allee und Dornestraße von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, mit dem Ziel, dort öffentliches Grün und klimaverträgliches Wohnen zu ermöglichen. Die Kaufentscheidung trifft die Lübecker Bürgerschaft.“

 

Der Vorsitzende lässt über den Begleitbeschluss abstimmen:

r den Begleitbeschluss:  12 Stimmen

Gegen den Begleitbeschluss: 3 Stimmen

Der Bauausschuss stimmt dem Begleitbeschluss mehrheitlich zu.

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für eine Beratungspause (17:26 Uhr).

Der Vorsitzende führt die Sitzung weiter fort (17:32 Uhr).

 

 

Herr Lötsch teilt mit, dass es keinen zusätzlichen Antrag zum festgelegten Stellplatzschlüssel geben werde.

 

 


Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 03.50.00  St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

 

4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 03.50.00  St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt.

 

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.