Vorlage - VO/2021/10030  

Betreff: Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck: B-Plan 03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Johannsen, Jens
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
17.05.2021 
51. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Plan zur Benennung, Auszug aus dem B-Plan 03.50.00

Beschlussvorschlag


 

Im Stadtteil St. Lorenz Süd, Gemarkung St. Lorenz, werden die geplanten Erschließungsstraßen im Rahmen des B-Plans 03.50.00 St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof gemäß Anlage 1 wie folgt benannt:

Am Güterbahnhof: Planstraße A, die in Verlängerung der bereits 1906 benannten Privatstraße „Am Güterbahnhof“ verlaufen wird

Verladestraße: parallel zur Gleistrasse verlaufene Planstraße, die bereits in der Vergangenheit als private Straße unter dem Namen „Verladestraße“ bekannt war.

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Durch den Beschluss werden die Belange von Kindern und Jugendlichen nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


 

Mit dem Bebauungsplan B-Plan 03.50.00 – St.-Lorenz-Brücke / Güterbahnhof sollen in dessen Geltungsbereich die Flächen des früheren Güterbahnhofs im Wesentlichen einer wohnbaulichen und gewerblichen Nutzung zugeführt und eine öffentliche Grünfläche geschaffen werden.

Die für den allgemeinen Verkehr befahrbare Straße Töpferweg wird in das Plangebiet, bis zu den festgesetzten Tiefgarageneinfahrten der Teilgebiete WA (2) bis (4) des allgemeinen Wohngebietes, verlängert.

Die innere Erschließung der Wohnbebauung erfolgt fußufig, bzw. mit dem Fahrrad. Diese wird als 4 m breiter Fuß- und Radweg (Planweg A) gestaltet, der von Müll-, Rettungs- und ausnahmsweise von Umzugsfahrzeugen befahren, sowie durch Hinzuziehen von 2,0 m breiten Streifen der privaten Vorgärten der Teilgebiete WA (2) bis (5) als Feuerwehraufstellfläche genutzt werden kann. Aufgrund dessen wird der Planweg A als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Quartiersweg“ festgesetzt.

Der Planweg A verläuft beginnend im Bereich der St.-Lorenz-Brücke an der Straße Am Güterbahnhof entlang der Wohnbebauung und knickt in gedachter nördlicher Verlängerung des Hanserings den Park querend zum Kammgebäude ab. Hier wird die Befahrbarkeit als Wegerecht auf privatem Grund hinter dem Kammgebäude weitergeführt und an die Verladestraße angeschlossen.

Die bislang private Verladestraße wird als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Sie zweigt von der Straße Am Güterbahnhof ab und verläuft bis zu einem Wendehammer am geplanten Kammgebäude. Diese künftig öffentliche Verkehrsfläche dient der verkehrlichen Erschließung der eingeschränkten Gewerbegebiete und des urbanen Gebietes, sowie der öffentlichen und privaten Besucherstellplätze.

Im Rahmen der Planungen wurden die bereits vorhandenen Namen der Verkehrswege weitergenutzt. Um den Bezug zum ehemaligen Gelände des Güterbahnhofs aufrecht zu erhalten werden diese bisherigen Straßennamen für das neu entstehende Wohngebiet aufgegriffen und für die Benennung der neuen Verkehrsflächen vorgeschlagen.

 

 


Anlagen


Anlage 1: Plan zur Benennung, Auszug aus dem B-Plan 03.50.00

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Plan zur Benennung, Auszug aus dem B-Plan 03.50.00 (1547 KB)