Vorlage - VO/2021/10118  

Betreff: Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zur Umsetzung der geltenden Werbeanlagensatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
17.05.2021 
51. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft hat am 20.06.2016 die Satzung über die Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und den Betrieb von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) für die Altstadt der Hansestadt sowie für das innere Kurgebiet mit der Altstadt von Lübeck-Travemünde beschlossen.

  1. Wie hoch ist in der Wahrnehmung der Verwaltung der Grad der Umsetzung dieser Werbeanlagensatzung?

 

  1. Abweichungen von den Vorschriften der Satzung sind im Einzelfall und auf begründeten Antrag hin zulässig. Wie häufig wurden entsprechende Anträge gestellt?

 

  1. Seit nunmehr 5 Jahren ist die Satzung uneingeschränkt gültig. Im öffentlichen Raum lassen sich vielerorts noch Werbeanlagen identifizieren, die im Hinblick auf Lage, Größe, Form, Farbe, Material und Konstruktion nicht vollumfänglich mit den Bestimmungen der Satzung übereinstimmen. Ist davon auszugehen, dass jeweils Sonder- bzw. Ausnahmeregelungen gelten und entsprechende Anträge gestellt wurden?   

 

  1. Wie häufig wurden im Geltungsbereich der Satzung Überprüfungen vor Ort vorgenommen?

 

  1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden im Rahmen der Überprüfungen festgestellt?

 

  1. Wie hoch waren die Bußgelder, die bei etwaigen Verstößen verhängt wurden? Die Satzung sieht vor, dass Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden können.

 

Um eine schriftliche Beantwortung wird gebeten!
 


Begründung

Grundlage der Satzung sind §§ 82 Abs.1 Nr.1 und 84, Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein, Seite 6) sowie § 4 der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein. 

Werbeanlagen haben einerseits die Aufgabe, auf Gewerbe und Beruf hinzuweisen und Kunden anzusprechen, gleichzeitig aber auch die Aufgabe und Verantwortung, als Bestandteil der jeweiligen architektonischen Fassadengestaltung eines Gebäudes und des Straßenbildes mitzuwirken an der Qualitssicherung und Qualitätssteigerung des öffentlichen Raumes.

Die Werbesatzung hat das Ziel, diese komplexe Verantwortung bei der Konzeption und Planung von Werbeanlagen mit Wirkung in den öffentlichen Raum der Altstadtbereiche Lübeck und Travemünde zu gewährleisten und die Beteiligten bei ihrer Arbeit zu unterstützen.


 


Anlagen