Auszug - Umsetzung der im Tarifgutachten zu den ÖPNV-Tarifen und Tarifstrukturen empfohlenen Maßnahmen  

51. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 17.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:08 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/09616 Umsetzung der im Tarifgutachten zu den ÖPNV-Tarifen und Tarifstrukturen empfohlenen Maßnahmen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bahr, Oliver
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Wie unter TOP 1 beschlossen werden diese Beschlussvorlage mit den dazugehörigen Anträgen (TOP 3.1.1 bis 3.1.5), sowie die Beschlussvorlage unter TOP 3.2 mit den dazugehörigen Anträgen (TOP 3.1.2 und TOP 3.2.2) zusammen aufgerufen und diskutiert.

Die Abstimmung wird unter den jeweiligen Tagesordnungspunkten aufgeführt.

 

 

Herr Dr. Flasbarth merkt an, dass er nicht verstehe, dass monatelang über das Thema ÖPNV im Zusammenhang mit dem Gutachten diskutiert worden sei, und nun komme sehr kurzfristig ein Änderungsantrag der SPD und CDU Fraktionen hierzu. Er möchte gerne die Begründung wissen.

 

Herr Pluschkell führt aus, dass alle Fraktionen ihren Input zum Gutachten beigetragen tten und seiner Meinung nach auch ein Lerneffekt dagewesen sei, da das Gutachten eine neutrale Betrachtung ermögliche. Anschließend kam es zu einer Verständigung zwischen dem Gutachter und der Fachverwaltung, woraus auch Schlüsse gezogen worden seien. Die beiden vorliegenden Anträge der SPD- und CDU-Fraktionen unterstützten den Vorschlag der Verwaltung generell, brächten aber noch einige Änderungen mit sich, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Tarifzone 6000. Ziel solle es sein, ein für alle denkbar gutes Ergebnis zu erzielen.

 

Herr Dr. Flasbarth merkt an, dass einige Passagen der Anträge sinnvoll seien, andere wiederum aber schon in den Arbeitsgruppen abgearbeitet seien. Bezüglich des Punktes 3 des Antrages zur Vorlage VO/2020/09617, bei dem es um die Parkgebühren gehe, sehe er als kritisch an, wenn es nun darum gehen solle, die Parkgebühren temporär zu reduzieren.

 

Herr Lötsch erläutert, dass es wichtig sei, den ÖPNV attraktiver und teilweise günstiger zu machen, aber nicht im gleichen Zuge eine Verteuerung bei anderen Aspekten, wie zum Beispiel den Parkgebühren zu schaffen. Seiner Meinung nach müsse es immer gegeben sein, die Innenstadt auch mit dem Individualverkehr zu erreichen, um die dort ansässigen Geschäfte nicht weiter zu schwächen.

 

Frau Jansen weist auf den festgestellten Klimanotstand hin. Sie sehe eine parallele Erhöhung der Parkgebühren als sinnvoll an, um den ÖPNV zu stärken. Im Zusammenhang mit den Tarifzonen sehe sie es als wichtig an, dass das Konstrukt r alle Nutzer:innen des ÖPNV verständlich dargestellt werden müsse. Es fehlten auch Schnellbuslinien und bessere Taktangebote.

 

Herr Prüß teilt mit, dass seiner Meinung nach die kleinteilige Neustrukturierung der Tarife u.a. schlecht für den Tourismus wäre. Bezüglich der Parkgebühren sei es wichtig, einen finanziellen Ausgleich durch eine Erhöhung der Parkgebühren zu haben, um so Verluste durch die neue Tarifstruktur ausgleichen zu können.

 

Herr Dr. Flasbarth spricht das in 2018 durchgeführte Gutachten zu Thema Busbeschleunigung an, und möchte hierzu wissen, wer dies bezahlt habe und warum dies nicht bekannt gegeben worden sei. Er möchte auch wissen, welche signifikanten Änderungswünsche seitens der Verwaltung vom Gutachter nicht aufgenommen wordenren.

Frau Hagen erläutert, dass dies geprüft werden müsse und ggf. zur Niederschrift nachgereicht werde.

 

Nachträglich zur Niederschrift:

Das angesprochene Gutachten zur Busbeschleunigung aus 2018/ 2019 ist ein Gutachten der SL. Es verfolgt keinen integrativen Ansatz, sondern überprüft Busbeschleunigungsmaßnahmen allein aus Sicht des Verkehrsunternehmens. Gleichwohl ist dieses Gutachten den hier im Namen der HL beauftragten Gutachtern von mobilité zur Verfügung gestellt worden und bekannt gewesen.

Darüber hinaus weist die Verwaltung jegliche Vorwürfe, sie hätte auf die Gutachter in der Weise eingewirkt, dass diese zu Aussagen, Ergebnissen oder Schlüssen genötigt wurden, die nicht ihrer fachlichen Überzeugung entsprechen, entschieden und in aller Deutlichkein zurück. Der Vorwurf entbehrt insbesondere deswegen jeglicher Grundlage, weil die Verwaltungsvorlage inhaltlich von den Empfehlungen des Gutachtens abweicht. Damit stellt die Verwaltung transparent dar, bei welchen Maßnahmen sie eine abweichende Haltung empfiehlt.

Selbstverständlich hat die Verwaltung in der Rolle des Auftraggebers gegenüber den Gutachtern sichergestellt, dass das Gutachten vollständig, verständlich und insgesamt auftragskonform abgearbeitet wurde.

 

 

Frau Jansen beantragt eine punktweise Abstimmung der beiden Änderungsanträge der SPD und CDU Fraktion.

Dem wiederspricht keiner.

 

 

 


Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt die Einführung des HVV-Tarifs weiterhin voran zu bringen.

 

Bis zum Vollzug des Tarifwechsels soll er sich parallel dafür einsetzen, dass der SH-Tarif weiterentwickelt wird. Hierzu sind die folgenden Maßnahmen umzusetzen:

 

-          Pauschalierung von Kindertickets (1,10 Euro unabhängig von der Preisstufe)

-          Einführung einer 9-Uhr-Tageskarte zum Preis von 4,90 Euro

-          Pauschalierung der Kleingruppenkarte (9,60 Euro unabhängig von der Preisstufe)

-          Einführung einer 9-Uhr-Monatskarte (35% Rabatt auf Standard-Zeitkarten)

-          Großgigere Mitnahmeregelungen für Monatskarten und Abonnements (ein Erwachsener kostenlos, Ausweitung auf Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr

-          Einführung eines E-Tarif parallel zum konventionellen Tarif

-          Neuschneidung der Tarifzonenstruktur auf Basis des Modell B (Kapitel 5.3.2)

 

Hierzu sind

 

a)      alle notwendigen Schritte für einen HVV Beitritt durchzuführen.
 

b)      die Maßnahmen für den SH-Tarif unmittelbar durch den Bürgermeister in den Verbundausschuss der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH) einzubringen.
 

c)      Die Vertreter:innen der Hansestadt Lübeck werden beauftragt, die vorgeschlagenen Maßnahmen in die Gesellschafterversammlung der NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH zur Umsetzung im SH-Tarif einzubringen.
 

d)      die Erstellung eines Feingutachtens für die Einführung eines E-Tarifs in Auftrag zu geben. Der Stadtverkehr übernimmt diese Aufgabe. Die entstehenden Kosten trägt die Hansestadt Lübeck.

 

 

Die empfohlenen Maßnahmen wurden auf Grund der folgenden Leitgedanken entwickelt. Diese sollen auch für zukünftige Planungen maßgebend sein:

 

  • r die Weiterentwicklung des ÖPNV in Lübeck wird ein differenziertes Vorgehen mit innovativen Elementen für Preis- und Angebotsmaßnahmen präferiert. Pauschale Preissenkungen und Angebotsausweitungen werden im Hinblick auf eine nachhaltige Stärkung des ÖPNV in Lübeck als nicht zielführend betrachtet.
  • Alle Maßnahmen müssen sich am positiven Beitrag zur Erhöhung des Modal Split messen.
  • Mit neuen, verstärkt auch digitalen Tarifangeboten und einer großgigeren Mitnahmeregelung werden Nutzergruppen und Neukund:innen gezielt umworben.
  • Die Weiterentwicklung des Tarifs erfolgt aufgrund ökonomischer Vorteile und flexiblerer Gestaltungsoptionen solange unter dem Dach des Schleswig-Holstein-Tarifs, bis ein Wechsel in den HVV-Tarif vollzogen ist.
  • Stoßrichtungen für die nachhaltige Ausweitung des ÖPNV-Angebotes sind Beschleunigung, Flexibilisierung, (Digitale) Vernetzung und nachfrageorientierte punktuelle Angebotsausweitung.
  • r die Umsetzung in den kommenden Jahren werden Maßnahmenbündel inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt (Roadmap ÖPNV Lübeck).

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig, die durch den Änderungsantrag (VO/2020/09616-05) beschlossene Beschlussvorlage, in geänderter und erweiterter Form zu beschlien.