Vorlage - VO/2021/10116  

Betreff: AM Pluschkell (SPD): Bewohnerparkrecht im Umfeld Hauptbahnhof
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
17.05.2021 
51. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Am 15.02.2021 stellte ich im Bauausschuss mit der VO/2021/09766 eine Anfrage zum Bürgerschaftsauftrag vom 30.08.2018 zur Einrichtung eines Bewohnerparkrechts im Umfeld des Hauptbahnhofs. Diese Anfrage wurde am 03.05.2021 seitens der Verwaltung dahingehend beantwortet, dass diesbeglich seit 2 ½ Jahren nichts unternommen wurde, aber für das Gebiet um die Uni und das UKSH eine Untersuchung erfolgt sei, deren Ergebnis den politischen Gremien bis zur Sommerpause vorgestellt werden soll. Darüber hinaus wolle die Verwaltung zum Thema Bewohnerparkrecht nunmehr eine Haltung entwickeln.

Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:

1.            Warum hat die Verwaltung den Bürgerschaftsbeschluss zur Erstellung eines Berichts darüber, wie im Umfeld des Hauptbahnhofs ein Bewohnerparkrecht oder eine anwohner:innenfreundliche Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden kann, seit 2,5 Jahren nicht erledigt?

2.            Was meint die Verwaltung, wenn sie davon spricht, zu einer seit über vier Jahrzehnten bestehenden rechtlichen Regelung bezüglich des Bewohnerparkrechts „zu diesem Thema eine Haltung entwickeln“ zu wollen? Aus welcher Haltung heraus hat sie das Bewohnerparkrecht in anderen Gebieten der Hansestadt Lübeck umgesetzt? Warum ist die Verwaltung zu diesem Thema trotz Bürgerschaftsauftrag immer noch haltungslos? Bis wann gedenkt sie, diesbezüglich Haltung anzunehmen?

3.            Warum hat die Verwaltung sich mit der Einführung eines Bewohnerparkrechts im Umfeld von UKSH und Uni befasst, aber nicht mit einem Bewohnerparkrecht im Umfeld des Hauptbahnhofs, obwohl es die Forderung nach einer entsprechenden Regelung für das Bahnhofsumfeld schon wesentlich länger gibt?


 


Begründung


 

 

 


Anlagen