Auszug - Antworten auf Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen:  

51. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 17.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:08 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

 

6.1.1 Haushaltbegleitbeschlüsse 2020 ume für den Klimaschutz (Herr Pluschkell) 5.660

 TOP 6.2.10 am 16.11.2020

Herr Pluschkell möchte ergänzend folgende Fragen zusätzlich beantwortet haben:

 

Ergänzende Nachfrage zu 2 A:

Herr Pluschkell möchte wissen, wie viel Grün verwendet werden solle, um in den Straßen das Stadtklima zu verbessern. Er verweist auf die gegebene Antwort im Zusammenhang mit der erwähnten Richtlinie und sieht diese als zu kurz und nicht aussagekräftig an. Er möchte hierzu wissen, wenn es keine Neu- bzw. Ersatzpflanzungen an den Straßen gegeben habe, was der Inhalt dieser Richtlinie sei. Er bittet darum, dieser Richtlinie der Niederschrift als Anlage beizufügen.

Herr Pluschkell spricht die gegebene Antwort an, dass der Bereich Naturschutz Standorte für die Neupflanzungen vorgeschlagen und an den Bereich Liegenschaften gegeben habe. Er bittet darum, diese Liste ebenfalls der Niederschrift beizufügen.

Herr Pluschkell möchte weiterhin die noch unbeantwortete eigentliche Anfrage wissen, wann diese Umsetzung erfolgen solle.

 

Ergänzende Nachfrage zu 2 B:

Herr Pluschkell möchte wissen, was es konkret bedeute, dass die gesamte Grünanlage bewertet werden müsse, und warum es nicht möglich sei, bei einer Baumfällung am unmittelbaren Standort eine Neupflanzung vorzunehmen.

Herr Pluschkell bittet, die bestehenden Fälllisten des Bereiches Stadtgrün und Verkehr um zwei weitere Spalten zu ergänzen. „Wo findet die Ersatzpflanzung statt“ und „Art und Weise der Ersatzpflanzung“.

 

Ergänzende Nachfrage zu 2 Haushaltsmittel:

Herr Pluschkell möchte wissen, ob die aufgeführten Haushaltsmittel in Höhe von 250.000,00 Euro in diesem Jahr komplett ausgegeben werden, oder ob ein Teil hiervon gar nicht benötigt werde, und wenn dies der Fall sei, wie wird damit umgegangen, verfallen diese oder werden sie auf das Folgejahr übertragen.

 

Abschließende Antwort am 17.05.2021:

Zu 2 A:

Die Frage wieviel Grün verwendet werden soll, um das Stadtklima in den Straßen zu verbessern, kann nicht pauschal beantwortet werden, weil dies von sehr vielen Faktoren abhängig ist. Der Versiegelungsgrad der Verkehrsflächen, die Breite und Farbe der Fahrbahn sind wichtige Faktoren, aber auch die angrenzende Bebauung spielt eine wichtige Rolle bei Themen wie Aufheizung und Luftaustausch. Auch angrenzendes privates Grün muss bei diesen Betrachtungen bewertet werden. Grundsätzlich berechnet werden solche Fragen durch die Klimaleitstelle im Bereich Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz (UNV). Hier wurden auch der Hitzeaktionsplan und das Klimaanpassungskonzept erstellt.

Die Richtlinie zum Pflanzen von Straßenbäumen in der Hansestadt Lübeck ist eine Grundlage für nachhaltiges Wachstum von Straßenbäumen und eine technische Vertragsgrundlage bei Bauleistungen im öffentlichen Verkehrsraum und richtet sich an Planende und Bauende, nicht an Privatpersonen. In nicht beengten Bereichen kommt diese Richtlinie nicht zum Tragen, sondern die DIN 18920. Auch hier handelt es sich um technische Vertragswerke, die Arbeitsgrundlage für Baumpflanzungen ist.

Baumpflanzungen an Straßen, in Grünanlagen und auf Friedhöfen wurden und werden weiterhin jährlich durchgeführt.

Eine Liste der geplanten Pflanzungen ist nachfolgend angefügt.

Die von der Bürgerschaft beauftragte Erarbeitung eines Nachpflanzkonzeptes für Straßenbäume befindet sich derzeit in Abstimmung der Bereiche UNV sowie Stadtgrün und Verkehr. Hier sollen die Erkenntnisse aus dem Hitzeaktionsplan, dem Klimaanpassungskonzept und den Freiraumentwicklungsplan einfließen, sodass eine sinnvolle Prioritätensetzung erfolgen und ein maximal erreichbarer Erfolg erzielt werden kann.

 

Zu 2 B:

Baumfällungen in Grünanlagen haben ganz unterschiedliche Gründe. Es handelt sich jedoch zumeist um Einzelbaumentnahmen und die benachbarten Bäume bleiben erhalten. Eine Ersatzpflanzung direkt unter vorhandene Großume gelingt nur schwer, weil die Konkurrenz der anderen Bäume sehr stark ist und Jungbäume mit diesen Standorten häufig Probleme haben.

Auch kann der schlechte Standort für die Baumfällung ursächlich gewesen sein und daher macht eine Ersatzpflanzung hier keinen Sinn.

Manche Baumarten haben zudem eine schlechte Zukunftsprognose und können daher nicht 1:1 ersetzt werden.

Eine Planung ist aus diesen Gründen immer die Grundlage für die nachhaltige Entwicklung der Grünanlagen, denn in manchen Fällen ergibt sich aus einem weggefallenen Baum die Möglichkeit für eine andere erforderliche Nutzung der Freifläche.

 

Aktuell wird an der Digitalisierung der Baumfälllisten gearbeitet, um hier einen zeitgemäßen Bürgerservice anzubieten. Die Erweiterung der Liste um Ersatzpflanzungen ist erst als nachfolgender mittelfristiger Schritt geplant.

 

Zu 2 Haushaltsmittel:

Es werden 2021 voraussichtlich 350.000 Euro aus dem allgemeinen Topf für Straßenbaumpflanzungen ausgegeben. Es handelt sich um straßenbaubegleitende Pflanzungen, Baumstandortsanierungen und größere Ersatzpflanzungen an Straßen. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr rechnet mit einer vollständigen Ausschöpfung der eingeplanten Haushaltsmittel.

Nicht verausgabte konsumtive Haushaltsmittel können allerdings nicht übertragen werden und würden somit verfallen.

 

Auflistung der Pflanzungen in der Pflanzsaison 2020/ 2021:

Straßenbäume:

75 Standortsanierungen    Einsiedelstraße

49 Neupflanzungen  Alleebäume  Einsiedelstraße

16 Neupflanzungen  Alleebäume  Moislinger Allee

15 Neupflanzungen  Alleebäume  An den Schießständen

 

Grünanlagen und Friedhöfe

12 Neupflanzungen  Großume

320 Neupflanzungen  Wildgehölze

 

Bauprojekte Stadtgrün und Verkehr

An Schulen, Kinderspielplätzen und Kindertagesstätten diverse Baum- und Strauchpflanzungen.

 

 

 

6.1.2 Leerrohre für Glasfaser (Herr Ramcke) 5.660

 TOP 6.2.3 am 03.05.2021 VO/2021/06329-01

Am 03.09.2018 wurde beschlossen, dass bei geeigneten Sanierungen von Gehwegen, die Verlegbarkeit von Leerrohren für Glasfaser geprüft werden sollen.

Wie oft ist dies schongeprüft worden und was waren die häufigsten Gründe, wenn dies nicht mit umgesetzt werden konnte?

 

Abschließende Antwort am 17.05.2021:

Überall wo Gehwege grundhaft saniert werden, verlegt der Bereich Stadtgrün und Verkehr inzwischen Leerrohre auch ohne akuten Bedarf der Versorger. Aktuell ist dieses bei der Gehwegsanierung „Am Stadtrand“ der Fall. Dort werden Leerrohre für die TraveNetz GmbH verlegt.

 

 

 

6.1.3 Beleuchtung B75 / Travemünder Allee (Volksfestplatz Herrentunnel) (Herr Pluschkell) 5.660

 TOP 6.2.2 am 03.05.2021 VO/2021/10009

  1. Wer ist für die Instandhaltung der Beleuchtung der B75 im Abschnitt Volksfestplatz - Herrentunnel zuständig?
  2. Ist im Rahmen der seitens des LBV.SH in diesem Streckenabschnitt geplanten Straßeninstandsetzung auch eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorgesehen?
  3. Falls ja, in welcher Weise? Welche Kosten sind damit verbunden?

 

Abschließende Antwort am 17.05.2021:

  1. Zuständig für die Instandhaltung der Beleuchtung ist die Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr Sachgebiet Verkehrswegebeleuchtung
  2. Ja, eine Erneuerung der Leuchten ist mit vorgesehen. Sie ist bereits seit längerer Zeit geplant; aufgrund von Bedenken des Denkmalschutzes verzögert sich die Abstimmung leider. Eine abschließende Einschätzung des Denkmalschutzes steht noch aus.
  3. Hier wird auf die Vorlage VO/2017/05129 verwiesen. Hierin sind die zu erwartenden Kosten dargestellt. Wenn die Beleuchtung unter Denkmalschutz gestellt werden sollte, werden sich die Kosten stark erhöhen.

 

 

 

6.1.4 Haushaltbegleitbeschlüsse 2020 Radverkehrswege und -anlagen (Herr Pluschkell) 5.660

 TOP 6.2.10 am 16.11.2020

Herr Pluschkell möchte ergänzend folgende Fragen zusätzlich beantwortet haben:

 

Ergänzende Nachfrage zu 3 A bis C:

Herr Pluschkell möchte wissen, was mit den verbleibenden Haushaltsmitteln in Höhe von 400.000,00 Euro geschehe, ob diese verfallen oder mit ins Folgejahr übertragen werden.

Abschließende Antwort:

Nach aktuellem Stand sind im Produktsachkonto „Um- und Ausbau von Radwegen“ noch Reste in Höhe von 144.000 Euro vorhanden, die ins nächste Jahr übertragen werden können. Es wird davon ausgegangen, dass davon auch noch Rechnungen aus 2020 bezahlt werden. Ansonsten sind die Mittel ausgegeben oder für aktuelle Baumaßnahmen vorgebunden

 

Ergänzende Nachfrage zu 3 E bis F:

Herr Pluschkell möchte zu dem Bürgerschaftsbeschluss zu den Schwerpunkthaltestellen im Zusammenhang mit der Ausstattung von Fahrradbügeln wissen, warum in der Antwort auf den noch zu erstellenden Verkehrsentwicklungsplan (VEP) hingewiesen werde, obwohl im 4. ÖPNV auf diese Schwerpunkthaltestellen bereits hingewiesen werde. Seiner Meinung nach sei die Bürgerschaft davon ausgegangen, dass diese bereits der Verwaltung bekannt seien und nicht erst im VEP ermittelt werden müssten.

Herr Pluschkell bittet in diesem Zusammenhang darum, anhand des Haltestellenkatasters darzustellen, welche Qualität welche Haltestellen haben.

Zwischenantwort zu E bis F):

Es wird eine Beantwortung der Anfragen zu einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

 

 

Abschließende Antwort am 17.05.2021:

An den acht Schwerpunkthaltestellen der Hansestadt Lübeck (Eichholz, Gustav-Radbruch-Platz, Kaufhof, Kohlmarkt, Wahmstraße, Sandstraße, Technische Hochschule und ZOB) sind überwiegend entweder direkt an den Haltestellen oder im Umfeld Fahrradabstellmöglichkeiten vorhanden. Am Gustav-Radbruch-Platz werden noch umliegende Abgrenzungsgeländer zum Abstellen genutzt; hier besteht jedoch genereller Bedarf einer gesamtstädtebaulichen Aufwertung in absehbarer Zeit, sodass größere Investitionen an dieser Stelle sorgltig geprüft werden müssen.

 

r eine Förderung der verzahnten Nutzung von Fahrrad und ÖPNV sollte das Augenmerk jedoch nicht ausschließlich auf die stark genutzten Schwerpunkthaltestellen gelegt werden. Vielmehr sollten vermehrt auch Haltestellen an den Außenästen von Regional- und Schnellbuslinien (z.B. 30, 39, 40, 8720) mit wichtiger Bündelungsfunktion konzeptionell einbezogen werden. Hierbei sollten an Haltestellen in zentraler Lage in ihrem Ort bzw. wegen ihrer strategisch günstigen Lage im Radverkehrsnetz sichere überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden. Das Projekt „E-Bike&Ride“ des Stadtverkehrs und der Hansestadt Lübeck sah 2015 bereits Fahrradboxen mit Ladeeinrichtungen für Pedelecs an Endhaltestellen im ländlichen Raum vor, konnte wegen der Ablehnung einer Förderung aber nicht umgesetzt werden. Eine Verbesserung oder Neueinrichtung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an den Haltestellen sollte auf der Grundlage dieses Projektes überarbeitet werden.

 

Genau diese Haltestellen bieten im Gegenzug zu zentralen Haltestellen (wie Wahmstraße, Kohlmarkt) ein großes Potential für Intermodalität in der Form, dass Nutzer:innen in Gebieten mit unregelmäßiger ÖPNV-Anbindung mit dem Fahrrad zur Haltestelle kommen, um dann mit dem ÖPNV in die Innenstadt oder zu einem anderen Ziel zu fahren. Unbenommen davon sind hochwertige Fahrradbügel, die ein Anschließen des Rades ermöglichen, im Sinne der Verkehrswende natürlich auch an zentralen Punkten in der Innenstadt sinnvoll und werden dort auch stark nachgefragt, wie z.B. in der Beckergrube.

 

Dieser intermodale konzeptionelle Ansatz geht über die Festsetzung des 4. RNVP hinaus (S. 126): „Grundsätzlich sollen an allen Schwerpunkthaltestellen sowie bei Bedarf an Normalhaltestellen für mindestens vier Fahrräder (in der Regel Fahrradbügel) bereitstehen. Aus diesem Grund ist eine vertiefende Behandlung im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und vorgesehen. Selbstverständlich muss mit der Umsetzung von Abstellanlagen an Haltestellen nicht bis zum Abschluss des VEP-Verfahrens gewartet werden.

Die gewünschte Zusammenstellung von Qualitätsmerkmalen anhand des Haltestellenkatasters ist derzeit auf Knopfdruck nicht abrufbar, so dass sie nicht geliefert werden kann.

 

 

 

6.1.5 Verbesserung der 30-Zone für die Straße „Am Schellbruch“ (Herr Prüß) 5.660

 TOP 6.2.2 am 19.04.2021 VO/2020/09383-01

Mit VO/2020/09383 wurde vom Bauausschuss am 19.10.2020 die Verbesserung der 30-Zone für die Straße „Am Schellbruch“ in Karlshof beschlossen.

Wann wird die Maßnahme umgesetzt?

 

Abschließende Antwort am 17.05.2021:

Die Antwort wird im Zusammenhang mit dem auf der Tagesordnung stehenden Bericht unter TOP 5.2 (VO/2021/09989 Verbesserung der 30-Zone in der Straße „Am Schellbruch“ durch zusätzliche Kenntlichmachung mit beidseitig an der Fahrbahn installierten Verkehrszeichen in beide Richtungen sowie Erneuerung der Piktogramme“) gegeben.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebenen Antworten zur Kenntnis.