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Veröffentlicht am 11.04.2025

Bebauungsplan für Solarpark Ivendorfer Landstraße einsehbar

Unterlagen sind vom 14. April bis 19. Mai 2025 in der Bauverwaltung einsehbar oder online abrufbar

Bebauungsplan 31.09.00 – Ivendorfer Landstraße / Solarpark

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 7. April 2025 zum Bebauungsplan 31.09.00 – Ivendorfer Landstraße / Solarpark – die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 10 BauGB als Bebauungsplan im Normalverfahren durchgeführt. Dieses Verfahren beinhaltet gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB die Durchführung einer Umweltprüfung, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden. Die Darlegung der Belange erfolgt innerhalb des Umweltberichtes, der Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes ist.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Travemünde, Stadtbezirk Ivendorf und umfasst räumlich die Freifläche zwischen der Ivendorfer Landstraße und der Gleisanlage der Bahnstrecke Lübeck Hbf. – Lübeck-Travemünde Strand. Im Norden und Süden wird es jeweils durch eine Kompensationsfläche begrenzt. Die Plangebietsgröße beträgt rund 2,9 ha.

Mit dem Bebauungsplan 31.09.00 – Ivendorfer Landstraße / Solarpark wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen. Mit der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage wird ein Teil zur Produktion von klimafreundlichem Solarstrom in der Hansestadt beigetragen.

Die 148. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Beteiligung der Öffentlichkeit findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt.

Die Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 14. April 2025 bis einschließlich 19. Mai 2025 auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter www.luebeck.de/bebauungsplaene.

Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung: Der Entwurf der Bauleitpläne, die zugehörigen Begründungen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen.

Zusätzlich werden die Unterlagen im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck, zu folgenden Öffnungszeiten ausgelegt: montags bis mittwochs jeweils 8 bis 15 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr und freitags 8 bis 12 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer (0451) 122-6132 oder per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de, alternativ per Post an Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

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