Veröffentlicht am 08.04.2025

Umsetzung der Grundsteuerreform

Versand von rund 47.000 Bescheiden ab 12. April 2025

Der Lübecker Markt mit Rathaus und St. Marien

Mit dem Jahr 2025 ist das neue Grundsteuergesetz in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass alle Grundsteuerbescheide, die vor dem 1. Januar 2025 erlassen worden sind, kraft Gesetzes zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben sind. Für alle Eigentümer sind somit neue Grundsteuerbescheide zu erstellen.

Ein Großteil der Bescheide wird ab Sonnabend, 12. April 2025 versendet werden. Rund zwei Drittel aller Eigentümer erhalten mit dem neuen Bescheid die Aufforderung, die ersten beiden Quartale 2025 zu zahlen. Inhaber eines SEPA-Lastschriftmandats brauchen nichts zu veranlassen. Die Grundsteuer wird entsprechend der im Bescheid genannten Fälligkeiten eingezogen. Sollte ein Dauerauftrag bestehen ist zu beachten, dass sich die Höhe der Steuerforderung aufgrund der Neubewertung verändern wird.

Eigentümer, die jetzt noch keinen Bescheid erhalten, werden noch um etwas Geduld gebeten. Die Hansestadt Lübeck erarbeitet für den Versand der weiteren Bescheide die Grundlagen und überprüft die vom Finanzamt erhaltenen Daten auf Plausibilität. Der weitere Versand erfolgt dann sukzessive. Für Eigentümer mehrerer Grundstücke kann es auch zu einem zeitlichen Versatz zwischen den Bekanntgaben der einzelnen Steuerbescheide kommen.

Die Hansestadt Lübeck empfiehlt allen Grundstückseigentümern, bei Fragen zur Grundsteuer die Internetseite www.luebeck.de/grundsteuer zu sichten. Dort sind Antworten auf alle wichtigen Fragen aufgeführt. Telefonische Nachfragen werden über die zentrale Rufnummer (0451) 122-2201 entgegengenommen, E-Mails über Adresse steuern@luebeck.de.   

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