Veröffentlicht am 10.10.2024

Fachliche Hinweise zum Sammeln von Pilzen in freier Natur

Die Expert:innen vom Lübecker Stadtwald nennen wichtige Fakten zum Sammeln und zur gewerbsmäßigen Verwendung

Pilze sind im Herbst ein spannendes Thema, und Pilze selber zu sammeln ist nach wie vor sehr beliebt.

Pilze sind im Herbst ein spannendes Thema, und Pilze selber zu sammeln ist nach wie vor sehr beliebt.

Anlässlich der aktuellen Berichterstattung zum Pilze sammeln in der freien Natur, weist der Bereich Stadtwald der Hansestadt Lübeck aus fachlicher Sicht auf einige Fakten zum Sammeln, Verzehr und Vermarktung von Pilzen hin. So können von Vorneherein unangenehme Überraschungen vermieden werden.

Grundsätzlich dürfen Gastronomen ihren Gästen selbst gefundene Wildpilze zubereiten und verkaufen. Allerdings erfordert das gewerbsmäßige Sammeln ein Einverständnis des Waldbesitzers/Eigentümers und ist bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde anzumelden. Beides bedarf der Schriftform. Liegt kein Einverständnis des Eigentümers vor, handelt es sich beim gewerbsmäßigen Sammeln von Pilzen um ein Eigentumsdelikt (Diebstahl, Unterschlagung etc.).

Das Sammeln von Pflanzen und Pilzen in Naturschutzgebieten ist jedoch generell verboten. Ferner ist dort auch das Verlassen der Wege verboten, um Störungen von Wildtieren zu vermeiden. Nachzulesen ist dies in den entsprechenden Verordnungen der einzelnen Naturschutzgebiete.

Vermarktet werden dürfen Pilze auch nicht, wenn es sich bei der wild gesammelten Art um eine besonders geschützte Art nach dem Bundesnaturschutzgesetz handelt: So wie zum Beispiel beim Steinpilz. Gehören Pilze zu den besonders geschützten Arten (§ 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b und c BNatSchG), so ist ihre Entnahme aus der Natur gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG und ihre Inbesitznahme gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG grundsätzlich verboten – auch für den privaten Gebrauch. Ausnahmen gibt es nur für folgende Arten, soweit diese in geringen Mengen und lediglich für den eigenen Bedarf der Natur entnommen wurden: unter anderem Pfifferlinge, Birkenpilze sowie Rotkappen und ebenso auch Steinpilze.

Die Entnahme beziehungsweise die Inbesitznahme dieser Arten, also auch von Steinpilzen, in größeren Mengen oder nicht für den Eigenbedarf ist folglich verboten! Demzufolge ist ebenfalls der Verkauf oder die Vermarktung dieser Pilze nicht erlaubt.

Es mag bedauerlich sein, aber gerade der Steinpilz ist einem hohen Sammeldruck nicht gewachsen und rund um Ballungsräume in Deutschland ist er oftmals bereits verschwunden. Pilze sind aber enorm wichtig für ein vitales Waldökosystem und sind ein wichtiger Baustein für den Nährstoffkreislauf im Boden. Über 80 Prozent unserer Pflanzen gehen eine Symbiose mit Pilzen ein. Dabei profitieren beide Partner. Der Pilz liefert Wasser und Nährsalze, die Pflanze Zucker.

Leider sind die nötigen Artenkenntnisse und vor allem auch Kenntnisse über die wichtigen Funktionen, die Pilze in unserem Ökosystem wahrnehmen, kaum mehr in unserer Gesellschaft vorhanden. Um hier einen Beitrag zur Aufklärung zu leisten, veranstaltet der Stadtwald seit Jahren gemeinsam mit dem BUND eine Pilzwanderung im Ritzerauer Forst.

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