Veröffentlicht am 26.08.2020

Drei Monate früher „Freie Fahrt“ An den Schießständen als geplant

Verkehrsfreigabe bereits am 4. September 2020 – Verkürzte Bauzeit und Kostenersparnis Dank Vollsperrung

Rund drei Monate früher als geplant kann der Ausbau der K 19 „An den Schießständen“ im Lübecker Stadtteil Marli/Brandenbaum fertiggestellt werden: Bereits am 4. September 2020 kann der Straßenabschnitt uneingeschränkt für den Verkehr wieder freigegeben werden.

Aufgrund der Entscheidung, den Bauabschnitt während der Arbeiten voll zu sperren, war das angekündigte Bauende bereits auf den 30. November und damit deutlich vorgezogenen worden. Durch die mit der Vollsperrung verbundene Optimierung der Arbeitsabläufe ist jetzt eine weitere Verkürzung der Bauzeit möglich. Im Rahmen des jetzt fertiggestellten 1. Bauabschnitts wurde der bedarfsgerechte Ausbau der Fahrbahn, der Abstell- und Parkflächen für den ruhenden Verkehr und der Gehwege auf einer Ausbaulänge von ca. 540 Metern realisiert. Im Zuge der Arbeiten erfolgte ebenfalls eine Erneuerung der vorhandenen Beleuchtungsanlage.

Im Zuge des ursprünglichen Planungsprozesses war zunächst eine sehr kleinteilige Bauabwicklung in insgesamt acht verschiedenen Bauphasen Gegenstand erster Überlegungen. Dabei wären unter Aufrechterhaltung eines einbahnigen Durchgangsverkehrs die verschiedenen Teile der Verkehrsflächen (Geh- / Radweg und Fahrstreifen) abschnittsweise und nacheinander hergestellt worden. Bei einem solchen Baustellenbetrieb ergeben sich zahlreiche gegenseitige Behinderungen, sowohl für die Bauarbeiten als auch für den baustellengeführten Verkehr. Aufgrabungen, Bauzwischenzustände mit Fahrbahnabsätzen, Wartezeiten an Engstellen, zusätzliche und umfangreiche Sicherheits- und Leiteinrichtungen zum gegenseitigen Schutz von Bauarbeitern und fließendem Verkehr seien hier nur beispielhaft aufgeführt.

Aus den Erfahrungen ähnlich gelagerter Baumaßnahmen musste unter diesen Voraussetzungen von einer Gesamtbauzeit von rund einem Jahr allein für den 1. Bauabschnitt ausgegangen werden. Insbesondere die Asphaltierungsarbeiten des dreischichtigen Fahrbahnaufbaues sind im hohen Maße witterungsabhängig und können während der niederschlagsreichen Monate beziehungsweise in den zu erwartenden Frostperioden von Oktober bis März nicht ausgeführt werden können. Ausgehend vom Baustart im April 2020 war daher die finale Asphaltierung der Verschleißdecke zunächst für April 2021 terminiert gewesen.

Eine Kostengegenüberstellung der wie oben beschriebenen kleinteiligen Bauabwicklung und einer Ausführung unter Vollsperrung ergab ein Einsparpotenzial von rund 400.000 Euro für die zweite Variante. Diese Kosteneinsparungen resultieren zum einen aus einem wesentlich wirtschaftlicheren Baubetrieb, aber auch aus einem kontinuierlicheren Personaleinsatz der Fachgewerke. Durch die gestraffte Bauzeit ergeben sich kürzere Vorhaltezeiten von Maschinen und Personal, und es entfallen unwirtschaftliche und kostenverursachende Vorgänge, wie das Abrücken und Wiederanrücken der Bautrupps. Durch die momentan sehr gute Auftragslage im Bausektor stehen derzeit weder Fachkräfte und Baumaschinen unbegrenzt und jederzeit zur Verfügung.

Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vorteile für die Hansestadt Lübeck aufgrund eines schnelleren Arbeitsfortschrittes mit deutlichen Kosteneinsparungen und einer ebenso deutlich kürzeren Bauzeit ergeben sich aber auch ganz konkrete volkswirtschaftliche Vorteile. Kürzere Bauzeiten kommen allen Verkehrsteilnehmern und nicht nur den direkt betroffenen Anliegern zugute. Beeinträchtigungen durch Lärm, Bautransporte, Staubentwicklung, Wartezeiten usw. werden deutlich reduziert, genauso wie die Mehrbelastung auf Umleitungsstrecken.

Neben diesen erheblichen wirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Vorteilen ist ein weiterer sehr wichtiger technischer Aspekt von essentieller Bedeutung: Bei kleinteiligen Arbeiten wie z.B. der mehrschichtigen Asphaltierung gibt es gegenüber der kontinuierlichen Bauweise eine Vielzahl von Teilflächen. Diese müssen zur Fortführung des Folgeabschnittes regelmäßig zurückgeschnitten werden. Dadurch begründet entsteht eine ebensolche Vielzahl an Nähten und Fugen. Diese sind Schwachstellen in den Fahrbahnen und führen mehr oder weniger kurzfristig zu einen erhöhten Unterhaltungsaufwand durch Nachschnitte und bituminösem Verguss.

In der Regel sind diese Fugen alle zwei Jahre kostenaufwendig zu erneuern. Bei Fahrbahnen, die „in einem Stück“, also homogen und durchgängig asphaltiert werden, fällt dieser zusätzliche Aufwand nicht beziehungsweise nur in geringerem Umfang an. Daher sollte bereits aus technischen Gründen und zur Reduzierung des Unterhaltungsaufwandes grundsätzlich durchgängig asphaltiert werden. Nur aufgrund der aus den aufgeführten Gründen letztendlich vollzogenen Vollsperrung für den Durchgangsverkehr konnte die Bauzeit weiter deutlich gestrafft werden, so dass die Fertigstellung und Freigabe für den Fahrzeugverkehr schon jetzt möglich wird.

Ziel aller Maßnahmen ist es, die Mobilität für die Zukunft zu gewährleisten und frühzeitigen Unterhaltungsarbeiten oder sogar einer vorgezogenen Gesamterneuerung entgegenzuwirken. Selbstverständlich wird jede Baumaßnahme dahingehend geprüft, die Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. Im Zuge infrastruktureller Sanierungsarbeiten sind allerdings Baustellen und die damit einhergehenden Verkehrsbehinderungen leider unvermeidbar. Trotz aller verkehrsleitenden Maßnahmen ist es nicht auszuschließen, dass es dabei im näheren Umfeld der betroffenen Straßenabschnitte zu Schleichverkehren kommt, die die Anwohner in den angrenzenden Gebieten zusätzlich belasten. Auch diese können aber durch eine zügige Bauabwicklung – wie hier durch eine Vollsperrung des Bauabschnitts – zeitlich begrenzt werden.

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr dankt allen für das entgegengebrachte Verständnis für die Unannehmlichkeiten, die diese Baumaßnahme beinhaltet hatte. +++