Am morgigen Mittwoch, 24. Mai 2017, wird die Baustellenbeschilderung im Bereich der Possehlbrücke angepasst. In diesem Zusammenhang wird das bisherige Schild zur Gehwegbeschilderung „Radfahrer absteigen“ durch das Schild „Radverkehr frei“ ausgetauscht.
Damit wird dem Radverkehr ermöglicht, den Gehweg auf der Brücke auch fahrend zu nutzen. Für die Radfahrer bedeutet dies, dass sie zwar fahren dürfen, sich aber den Belangen des Fußgängerverkehrs unterzuordnen haben, da diese hier Vorrang haben. Zeitgleich wird ein ausdrückliches Verbot für den Radverkehr zur Fahrbahnnutzung eingerichtet. Hintergrund für das Verbot des Radverkehrs auf der Fahrbahn ist die am 24.April 2017 eingerichtete Engstellensignalisierung und die damit verbundenen häufigen Missachtungen unter anderem der Radwegbenutzungspflicht, die zum Teil bereits zu gefährlichen Situationen auf der Fahrbahn führten. Um Beachtung der neuen Regelungen wird gebeten.
Hintergrund:
Auch wenn die bisher angeordnete maximale Geschwindigkeit von 20 km/h auf der Fahrbahn von den meisten Radfahrern mühelos erreicht wurde, werden für die Berechnung von Räumzeiten an Lichtsignalanlagen in der Regel deutlich geringere Geschwindigkeiten angesetzt, um den Sicherheitsaspekt auch für langsamere Radler zu berücksichtigen. Denn auf der Grundlage der Räumzeiten ergibt sich in diesem Fall die sogenannte Zwischenzeit, welche angibt, nach wieviel Sekunden bei Umschaltung von Grün nach Rot der einen Fahrtrichtung, die entgegengesetzte Fahrtrichtung wieder Grün erhält. Sind diese Zwischenzeiten zu kurz bemessen, was für den Radverkehr der Fall ist, so können hieraus gefährliche Situationen, bis hin zu Unfällen entstehen. Würde man aber den Radverkehr in den Räum- bzw. Zwischenzeiten mit berücksichtigen, so würden diese deutlich länger, was in der Folge bedeutet, dass die Grünzeiten kürzer werden. Im konkreten Fall wäre für jede Fahrtrichtung die Grünphase acht Sekunden kürzer.
Theoretisch ließe sich das Problem zwar dadurch umgehen, dass die Programmumlaufzeiten und damit auch die Grünzeiten wieder erhöht werden, das würde aber auch bedeuten, dass die Rotzeiten ebenfalls länger werden. Dadurch stauen sich dann in dieser Zeit mehr Fahrzeuge vor der Signalanlage die eine weitere Erhöhung der Grünzeiten verlangen, was am Ende zu einem System führt, welches sich totläuft, aber nicht leistungsfähiger wird. Weiterhin würden die Wartezeiten an den angrenzenden Signalanlagen zum Beispiel für die Nebenrichtungen und querenden Fußgänger ebenfalls länger, denn um die benachbarten Signalanlagen so miteinander zu koordinieren, dass der Abfluss von der Brücke weg garantiert wird, müssen alle Anlagen die gleiche Zeitbasis, das heißt die gleichen Umlaufzeiten haben. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die Anlagen irgendwann gegensätzlich regeln und der Rückstau vor den angrenzenden Signalanlagen unter Umständen bis auf die Brücke zurückginge, was dann zu einer Blockade des gesamten Systems führt.