Der Landtag Schleswig-Holstein hat den Antrag auf ein Volksbegehren der Initiatoren der Volksinitiative für die Erhaltung der Realschule für zulässig erklärt. Die Meldestelle der Hansestadt Lübeck hat nunmehr die zur Durchführung des Volksbegehrens erforderlichen Eintragungslisten und Einzelanträge erhalten. Erstmals wird damit nach Änderung des Volksabstimmungsgesetzes, mit der unter anderem die landesweite Sammlung von Unterstützungsunterschriften eingeführt wurde, ein Volksbegehren in Schleswig-Holstein durchgeführt. Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2009 können Bürgerinnen und Bürger des Landes Schleswig-Holstein das Volksbegehren mit ihrem Eintrag in die öffentlich ausliegenden Listen unterstützen. Das Begehren hat Erfolg, wenn binnen sechs Monaten fünf Prozent der Stimmberechtigten im Land (rund 110 000 Personen) es mit ihrer Unterschrift unterstützen. Gelingt dies, findet im kommenden Jahr ein Volksentscheid über den Fortbestand der Realschulen statt.
Wer sich an einem Volksbegehren beteiligen will, hat das Recht, sich landesweit in Eintragungslisten oder Einzelanträgen einzutragen. Die Eintragung darf nur einmal erfolgen. Sie kann nicht zurückgenommen werden (§ 14 Abs. 1 Volksabstimmungsgesetz). Das Recht, sich an Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden nach den Artikeln 41 und 42 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein zu beteiligen, steht allen Deutschen im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes zu, die am Tage der Unterzeichnung, der Eintragung oder am Abstimmungstag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten a) in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder b) sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben und
- nicht nach dem Landeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer in mehreren Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein eine Wohnung hat, ist in der Gemeinde beteiligungsberechtigt, in der sich nach dem Melderegister die Hauptwohnung befindet. Wer eine Wohnung an mehreren Orten innerhalb und außerhalb des Landes Schleswig-Holstein hat, ist nur beteiligungsberechtigt, wenn sich die Hauptwohnung in einer Gemeinde des Landes befindet.
In der Hansestadt Lübeck werden die Eintragungslisten in folgenden Räumen ausgelegt:
- Rathaus Lübeck, Eingangshalle, Breite Straße 62, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr
- Verwaltungszentrum Mühlentor, Infothek, Kronsforder Allee 2-6, montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 13 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr.
- Stadtteilbüro Innenstadt, Wartebereich, Dr.-Julius-Leber-Straße 46/48, montags und dienstags von 8 bis 14 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.
- Stadtteilbüro St. Lorenz, Wartebereich, Fackenburger Allee 29, montags und dienstags von 8 bis 14 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.
- Stadtteilbüro Moisling, Wartebereich, Moislinger Berg 2, montags und dienstags von 8 bis 14 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.
- Stadtteilbüro St. Gertrud, Wartebereich, Adolf-Ehrtmann-Straße 3, montags und dienstags von 8 bis 14 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.
- Stadtteilbüro Kücknitz, Wartebereich, Kirchplatz 7 a/b, montags und dienstags von 8 bis 14 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.
- Stadtteilbüro Travemünde, Wartebereich, Parkallee 1, montags und dienstags von 8 bis 14 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.
Hintergrund: Die Initiatoren setzen sich für die Erhaltung der Realschule ein. Ziel ist es, die Realschule als weiterführende allgemein bildende Schule wieder in das Schulgesetz aufzunehmen. Die Umwandlung von Realschulen in Regionalschulen ist zu streichen. Begründet wird dies wie folgt: Durch die Änderung des Schulgesetztes per 24.01.2007 dürften Schulträger nur entscheiden, ob sie die vorhandenen Realschulen in sogenannte Regionalschulen oder in sogenannte Gemeinschaftsschulen umwandeln. Die Realschule werde als Schulform zerschlagen, obwohl sie sich in den vergangenen Jahrzehnten als Garant guter berufsorientierter Ausbildung bewährt habe. Mit dem Volksbegehren soll die Realschule erhalten und ein Niveauverlust im Schleswig-Holsteinischen Schulsystem vermieden werden. Die Wiedereinführung der Realschule in das Schulgesetz ermögliche, die vorhandenen Realschulen bestehen bleiben zu lassen und neue wieder einzuführen.+++