Auf den Tag genau drei Jahre nach dem Brand der Asylbewerberunterkunft an der Hafenstraße in Lübeck hat das Kieler Innenministerium heute (18. Januar) mitgeteilt, daß die 34 Überlebenden der Brandkatastrophe ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten. Lübecks Bürgermeister Michael Bouteiller, der unmittelbar nach dem Brand, bei dem zehn Bewohner, darunter sechs Kinder, unter grausamsten Umständen starben, ein Bleiberecht für die Flüchtlinge gefordert hatte, begrüßte die Entscheidung nachdrücklich: "Die Entscheidung zeigt, daß es offenbar keine juristische Frage war, sondern ausschließlich eine des politischen Willens." Die Betroffenen hätten nun endlich die lange geforderte notwendige Sicherheit bekommen. Bouteiller kritisierte in diesem Zusammenhang die Mobilisierung gegen die Änderung des Staatsbürgerrechts. Er befürworte den Regierungsentwurf - die doppelte Staatsbürgerschaft für in Deutschland lebende Ausländer - und bezeichnete ihn als Humanisierung des Ausländerrechts.
Der Anordnung von Schleswig-Holsteins Innenminister Ekkehard Wienholtz hatte Bundesinnenminister Otto Schily am vergangenen Freitag zugestimmt. Nach dem Ausländergesetz kann ein Landesinnenminister aus humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland für eine bestimmte Gruppe von Ausländern die Erlaubnis einer Aufenthaltsbefugnis anordnen. Dieser Anordnung muß der Bundesinnenminister zustimmen. Schilys Amtsvorgänger hatte das stets abgelehnt.
Die Lübecker Ausländerbehörde wird die 34 ausländischen Bürgerinnen und Bürger, die das Asylbewerberheim an der Hafenstraße 52 zum Zeitpunkt des Brandanschlages am 18. Januar 1996 bewohnten, den Anschlag überlebten und sich gegenwärtig noch im Bundesgebiet aufhalten, noch heute anschreiben. Die städtische Behörde wurde am Montag vom Kieler Innenministerium aufgefordert, diesen Menschen auf Antrag Aufenthaltsbefugnisse zu erteilen oder zu verlängern.
Alle Bewohner der Hafenstraße hatten Asylanträge gestellt. Bei den meisten sind sie mittlerweile abgeschlossen. +++