Lübecks Sozialsenatorin Dagmar Pohl-Laukamp hat heute den ersten Basisgesundheitsbericht vorgestellt. Es ist der erste kommunale Gesundheitsbericht Schleswig-Holsteins. Erarbeitet wurde er vom Lübecker Gesundheitsamt.
Die Gesundheitsberichterstattung gehört nach dem derzeitigen Gesundheitsdienstgesetz Schleswig-Holsteins noch zu den freiwilligen Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte, soll aber zur Pflichtaufgabe werden. Lübeck übernimmt somit die Vorreiterrolle im Land.
Der erste Lübecker Basisgesundheitsbericht beschreibt das Krankheits- und Sterbegeschehen in der Hansestadt und nimmt dabei auch Bezug auf die sozialen und demographischen Strukturen in den einzelnen Stadtbezirken, so daß Gesundheitsprobleme genauer lokalisiert und benannt werden können.
Der Entschluß, für Lübeck einen kommunalen Gesundheitsbericht zu erstellen, wurde schon Ende der 80er Jahre gefaßt. Auf Betreiben der damaligen Gesundheitssenatorin Gabriela Schröder und der leitenden Ärzte Dr. Michael Hamschmidt und Detlev Hinselmann wurden im Gesundheitsamt Organisationsstrukturen aufgebaut, die das Erfassen und Auswerten von regionalen Gesundheitsdaten ermöglichen.
Mit der Einstellung einer Sozialwissenschaftlerin - zunächst als AB-Maßnahme - konnte das Projekt konkrete Formen annehmen. Anhand bereits veröffentlichter Gesundheitsberichte anderer Städte ( wie Hamburg und Bremen) wurden Berichtskonzeptionen aufgestellt und teilweise wieder fallengelassen, weil die Datenlage von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich ist. Bestimmte regionale Gesundheitsdaten- wie die Anzahl an Krebs erkrankter Menschen - waren in Lübeck noch nicht verfügbar. Das schleswig-holsteinische Krebsregister hat seine Arbeit erst Anfang 1997 aufgenommen. Für epidemiologische Untersuchungszwecke ist deren Datenumfang noch zu gering.
Allgemein sind Daten zur gesundheitlichen Lage der Bevölkerung in Deutschland nur sehr schwer zu beschaffen, denn alle personenbezogenen Gesundheitsdaten - etwa über Krankenhausbehandlungen - unterliegen nicht nur strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sondern zusätzlich der ärztlichen Schweigepflicht. Außerdem gibt es bisher keine gesetzlichen Regelungen für die Modalitäten eines Datentransfers zwischen den Leistungsträgern des Gesundheitswesens und den Gesundheitsämtern.
Für die Erstellung eines Gesundheitsberichtes ist eine fundierte Datenlage aber unverzichtbar. Um epidemiologische Untersuchungen durchführen zu können, waren deshalb viele unkonventionelle Schritte bei der Datenbeschaffung notwendig. Außerdem mußten Übermittlungs- und Auswertungsstrukturen gefunden werden, die bislang in der Bundesrepublik ohne Beispiel sind. Einen wesentlichen Anteil an dem Gelingen der epidemiologischen Untersuchungen der Krankenhausdaten hat Dr. Friedrich vom Institut für Medizinische Statistik und Dokumentation der Medizinischen Universität zu Lübeck. Er entwickelte für das Gesundheitsamt ein Datenübermittlungskonzept und ein spezielles EDV-Programm, das eine kleinräumige Zuordnung von Gesundheitsdaten ermöglicht, ohne daß personenbezogene Informationen weitergegeben werden müssen.
Der erste Lübecker Basisgesundheitsbericht enthält neben den Untersuchungsergebnissen zur gesundheitlichen Lage auch Daten und Informationen zur Gesundheitsversorgung und zur sozialen Lage der Bevölkerung, die als Grundlage für die Gesundheitsplanung der Hansestadt dienen sollen. So könnten präventive Maßnahmen zielgerichtet eingesetzt werden und bestehende Versorgungsangebote stärker am regionalen Bedarf einzelner Stadtbezirke ausgerichtet werden, erklärte Pohl-Laukamp.
Sofern die Datenlage dies ermöglicht hat, sind alle verfügbaren Daten auf der Ebene der Stadtbezirke räumlich regionalisiert worden und in Form von Karten dargestellt. Der Vergleich der unterschiedlichen Verteilungen von Sozialstrukturmerkmalen - wie Berufsstatus, Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebedürftigkeit - aber auch die Besiedlungsdichte lassen erkennen, wo in der Stadt soziale Brennpunkte bestehen, das heißt, wo besonders mit gesundheitlichen Problemen der Bevölkerung gerechnet werden muß.
Das Kapitel gesundheitliche Lage beschreibt die wichtigsten Krankheiten der Lübecker Bevölkerung. Am Beispiel der häufigsten Anlässe für Krankenhausbehandlungen im Jahre 1995 wird dargestellt, an welchen Krankheiten und in welchem Alter die Lübecker Bürgerinnen und Bürger hauptsächlich erkrankt waren und stationär behandelt werden mußten. Die kleinräumige Analyse dieser Gesundheitsdaten gibt einen Einblick darüber, ob schwere Krankheiten (wie Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen) im Untersuchungszeitraum in Lübeck regional unterschiedlich verbreitet waren und welche sozialen Zusammenhänge sich aus erhöhten Erkrankungsraten der Bevölkerung einzelner Stadtbezirke möglicherweise ableiten lassen. Anzumerken ist, daß aufgrund der zum Teil noch sehr kleinen Zahlen die Gültigkeit dieser Ergebnisse und die Stabilität im Zeitverlauf erst durch Wiederholungsuntersuchungen bestätigt werden kann. Ebenso verhält es sich bei den im Gesundheitsbericht dargestellten Sterberaten für die Jahre 1994 bis 1996.
Wie ein Vergleich der Sterberaten zeigt, unterscheidet sich die Gesamtsterblichkeit der Lübecker Bevölkerung nicht wesentlich von der der Hamburger Bevölkerung. Dies läßt auf etwa gleichwertige Lebensbedingungen schließen. Andere Vergleichsdaten, aus denen sich qualitative Unterschiede der gesundheitlichen Lage der Lübecker Bevölkerung zu der anderer Städte ableiten ließen, liegen noch nicht vor, da nicht nur die Datenlagen sondern auch die Standardisierungsmethoden regional verschieden sind.
Gegenwärtig arbeitet das Gesundheitsamt an der Konzeption eines Gesundheitsberichtes, der speziell die gesundheitlichen Verhältnisse der Lübecker Kinder und Jugendlichen beschreiben soll. +++