ESF Plus – Förderung als Betreiber oder Betreiberin einer Produktionsschule beantragen

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Leistungsbeschreibung

Mit der Auswahl Ihres Konzepts zum Betrieb einer Produktionsschule zwecks Herstellung marktfähiger und marktnaher Produkte und Dienstleistungen unter betriebsähnlichen Bedingungen, können Sie im Erstattungsantrag eine Förderung zur Abgeltung der entstandenen Personal-, Sach- und Gemeinkosten für die Umsetzung Ihres Projektes von bis zu 73 Prozent erhalten.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihren Antrag online stellen möchten:

  • Sie stellen Ihren Antrag auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein.
  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde auf Grundlage eines Scoring-Modells bewertet und durch das Direktorium des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein bestätigt.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder gewährt aufgrund des kurzfristigen Beginns des Projekts zunächst einen vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns darf nicht mit dem Projekt begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.

Wenn Sie den Antrag in Ausnahmefällen schriftlich stellen möchten:

  • Sie fordern den Projektantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de an.
  • Sie reichen den Projektantrag in Papierform ein.
  • Sie senden zusätzlich den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de

An wen muss ich mich wenden?

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Träger und Trägerinnen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sowie Erfahrung in der Durchführung von Produktionsschulkonzeptionen haben.
  • Eine AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist verpflichtend.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Hauptantrag
  • Projektbeschreibung
  • Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister (nicht älter als 1 Jahr bei Antragstellung), wenn zutreffend
  • Kofinanzierungserklärung
  • AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)
  • Votum der zuweisenden Rechtsträger und Rechtsträgerinnen mit Angaben zur regionalen Wirtschaftslage (Grad der Jugendarbeitslosigkeit, Möglichkeiten einer zweckmäßigen Zugangssteuerung und Ausbildungsleistung der regionalen Wirtschaft)

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

02.07.2024