Bewachungsgewerbe: Sonstige Bewachungsaufgaben - Erlaubnis

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Leistungsbeschreibung

Für Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe, die nicht in folgenden Bereichen ausgeübt werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  • Schutz vor Ladendieben,
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken,

gilt ein vereinfachtes Erlaubnisverfahren. Für die sonstigen Bereiche ist keine Sachkundeprüfung, sondern lediglich ein Unterrichtungsnachweis der IHK erforderlich.

Hilfe & Kontakt:

Anschrift

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Fax

+49 431 530550-99

Internetadresse

https://www.ea-sh.de

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Karte

Leaflet | Map data © OpenStreetMap, Presseamt der Hansestadt Lübeck

Mo-Do.: 09.00 – 15.00 Uhr
Fr.:        09.00 – 12.00 Uhr

Hinweis: Termine nur nach vorheriger Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de)

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße

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