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Bewachungsgewerbe: Sonstige Bewachungsaufgaben - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Für Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe, die nicht in folgenden Bereichen ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
- Schutz vor Ladendieben,
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken,
gilt ein vereinfachtes Erlaubnisverfahren. Für die sonstigen Bereiche ist keine Sachkundeprüfung, sondern lediglich ein Unterrichtungsnachweis der IHK erforderlich.
Hilfe & Kontakt:
Anschrift
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Fax
+49 431 530550-99
Internetadresse
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
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Leaflet | Map data © OpenStreetMap, Presseamt der Hansestadt Lübeck
Mo-Do.: 09.00 – 15.00 Uhr
Fr.: 09.00 – 12.00 Uhr
Hinweis: Termine nur nach vorheriger Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de)
Bemerkung
Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße
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