Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung. Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.
In der Regel bestimmen innerorts Satzungen der jeweiligen Gemeinde/Stadt/des Amtes wie und wo die Plakatierung angebracht werden darf. Zulässige Werbeflächen können sich zum Beispiel an Laternenmasten, Litfaßsäulen, Anschlagtafeln oder Großwerbetafeln befinden. Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Plakatieren in der Regel nicht zulässig.
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum innerhalb von Ortsdurchfahrten ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Genehmigung wird jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Plakatierung und Werbung an Beleuchtungsmasten nur für Zirkusse, Puppentheater, Road-Shows, ansonsten nur in Anlagen des Vertragspartners (WallDecaux) der Hansestadt Lübeck.
Für das Aufstellen oder Anbringen von Werbung auf Privatgrundstücken oder an Privatgebäuden wird in der Regel eine Baugenehmigung für Werbeanlagen benötigt. Eine solche Genehmigung kann bei dem zuständigen Bereich Stadtplanung und Bauordnung eingeholt werden.
Hilfe & Kontakt:
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