Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge und Anhänger aus der ehemaligen DDR beantragen
Leistungsbeschreibung
Für ehemals in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge ohne vorhandenen Registrierschein können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachwies der ABE beantragen. Zuständig dafür ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Voraussetzung für die Ausstellung eines solchen Nachweises: Bei idem von Ihnen beantragten Fahrzeug handelt es sich um
- Kleinkraftrad, wie Mokick oder Moped
- Fahrrad mit Hilfsmotor
- ein Leichtkraftrad, welches bis zum 28. Februar 1992 erstmals in der DDR in den Verkehr gekommen ist oder
- um einen motorisierten Krankenfahrstuhl, der vor dem 1. März 1991 erstmals in der DDR in den Verkehr gekommen ist
- zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion
Hilfe & Kontakt:
Anschrift
24932 Flensburg
Internetadresse
https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmigung/Informationen_TGV/Auskuenfte_ABE/auskuenfte_node.html
Servicezeiten:
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr