Neue oder bestehende Betriebshandbücher für den Luftverkehrsbetrieb zur Prüfung einreichen
Leistungsbeschreibung
Sie müssen die Betriebshandbücher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einreichen, wenn eine der folgenden Kategorien auf Ihren Betrieb zutrifft:
- gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT)
- nicht-gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC)
- ausländischer nicht-gewerblicher Flugbetrieb mit anderen als technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCO)
- spezialisierter Flugbetrieb (SPO)
In folgenden Fällen reichen Sie neue oder geänderte Betriebshandbücher zur Prüfung ein:
- erstmalige Überprüfung neuer Betriebshandbücher
- Änderung von bestehenden Betriebshandbüchern
- vorübergehende Änderungen von bestehenden Betriebshandbüchern
Möchten Sie eine Änderung einreichen, müssen Sie angeben,
- ob es eine Änderung oder
- eine genehmigungspflichtige Änderung ist oder
- Sie Betriebsstandorte hinzufügen oder entfernt haben.