Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen

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Leistungsbeschreibung

  • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

Hilfe & Kontakt:

Anschrift

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Fax

+49 431 530550-99

Internetadresse

https://www.ea-sh.de

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Karte

Leaflet | Map data © OpenStreetMap, Presseamt der Hansestadt Lübeck

Mo-Do.: 09.00 – 15.00 Uhr
Fr.:        09.00 – 12.00 Uhr

Hinweis: Termine nur nach vorheriger Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de)

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße

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