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Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
Leistungsbeschreibung
- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Hilfe & Kontakt:
Anschrift
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Fax
+49 431 530550-99
Internetadresse
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Karte













Leaflet | Map data © OpenStreetMap, Presseamt der Hansestadt Lübeck
Mo-Do.: 09.00 – 15.00 Uhr
Fr.: 09.00 – 12.00 Uhr
Hinweis: Termine nur nach vorheriger Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de)
Bemerkung
Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße
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Leaflet | Map data © OpenStreetMap, Presseamt der Hansestadt Lübeck
- Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)