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Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen

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Leistungsbeschreibung

Für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank benötigen Sie eine Erlaubnis.  

Falls Sie die Gaststätte von einer anderen Person übernehmen wollen, können Sie – um einen nahtlosen Weiterbetrieb zu ermöglichen – unter erleichterten Bedingungen eine vorläufige Erlaubnis beantragen. Diese vorläufige Erlaubnis wird im Regelfall für höchstens drei Monate erteilt und später durch eine endgültige Erlaubnis ersetzt. Der Antrag auf Erteilung der endgültigen Erlaubnis muss bereits gestellt sein oder zumindest zeitgleich mit dem Antrag auf Erteilung der vorläufigen Erlaubnis gestellt werden. Aus wichtigem Grund kann die Geltungsdauer der vorläufigen Erlaubnis ausnahmsweise verlängert werden. Dies gilt vor allem dann, wenn nicht innerhalb der Dreimonatsfrist eine endgültige Erlaubnis erteilt wird. 

Es handelt sich um ein Gaststättengewerbe, wenn Sie gewerblich 

  • Getränke verabreichen (Schankwirtschaft) oder 
  • zubereitete Speisen verabreichen (Speisewirtschaft), und 

der Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist.  

Nur wenn Sie alkoholische Getränke anbieten, ist Ihr Gaststättengewerbe erlaubnispflichtig. Wenn Sie jedoch ausschließlich alkoholfreie Getränke sowie zubereitete Speisen anbieten, ist Ihr Gaststättengewerbe erlaubnisfrei. 

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die vorläufige Gaststättenerlaubnis wird in der Hansestadt Lübeck nicht erteilt

Hilfe & Kontakt:

Anschrift

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Fax

+49 431 530550-99

Internetadresse

https://www.ea-sh.de

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Karte

Leaflet | Map data © OpenStreetMap, Presseamt der Hansestadt Lübeck

Mo-Do.: 09.00 – 15.00 Uhr
Fr.:        09.00 – 12.00 Uhr

Hinweis: Termine nur nach vorheriger Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de)

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße

Karte

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