Chemikalien: Sachkundenachweis gemäß § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung

Leistungsbeschreibung

Für die Abgabe bestimmter Chemikalien im Groß- und Einzelhandel ist ein Sachkundenachweis nach § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich.

Es gibt auch eingeschränkte Sachkundenachweise, die nur für bestimmte Chemikalien gelten. Weiterhin gibt es einen ergänzenden Chemikaliensachkundenachweis zum Sachkundenachweis für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln.

Je nach Bedarf werden verschiedene Prüfungstermine pro Jahr angeboten.

An wen muss ich mich wenden?

An das Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume (BNUR).

Welche Gebühren fallen an?

Es fällt eine Gebühr zwischen 20,00 Euro und 250,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Kontaktdaten aller in Schleswig-Holstein für den Chemikalienbereich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und hat unter anderem die Aufgabe, einen einheitlichen Verwaltungsvollzug vorzubereiten. Sie stellt einen Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung zur Verfügung.

Zuständige Stelle:

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer