Architekten- und Ingenieurkammer: Aufgaben

Leistungsbeschreibung

Die Aufgaben der Architekten- und Ingenieurkammer sind vielfältig. Dazu zählen beispielsweise:

  • Vertretung der berufsständischen Interessen,
  • Bestellung, Vereidigung und Benennung von Sachverständigen,
  • Festlegung und Überwachung der Berufspflichten,
  • Beilegung von Streitigkeiten als Schiedsstelle,
  • Erstellung von Gutachten (insbesondere zu berufsständischen Fragen) auf Anforderung von Behörden oder Gerichten,
  • Förderung der Baukultur, des Bauwesens, der Landschaftspflege und der städtebaulichen Entwicklung,
  • berufliche Aus- und Fortbildung der Mitglieder sowie der sonstigen in die Listen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und 7 ArchIngKG Eingetragenen,
  • Führung der Listen und Verzeichnisse gemäß § 15 Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ArchIngKG) und die Erteilung der für die Berufsausübung notwendigen Bescheinigungen und Auskünfte.

An wen muss ich mich wenden?

An die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK-SH).

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur sowie über die Errichtung einer Architekten- und Ingenieurkammer (Architekten- und Ingenieurkammergesetz - ArchIngKG).

Zuständige Stelle:

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

Anschrift

Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel

Telefon

+49 431 57065-0

Fax

+49 431 57065-25

Internetadresse

www.aik-sh.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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